Vertrauensperson. Tagespflegeperson
Vertrauensperson. Naher Verwandter Freund Bekannter Nachbar Name: .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. Titel Zuname Vorname Verwandtschaftsverhältnis Adresse Wohnung: ........................................................................................................................................................... Telefonnummer: .............................................................. Mobiltelefonnummer: ......................................................... E-Mail Adresse: ............................................................... Wegzeit bis zum Teilnehmer (in Minuten): ..................... Arbeitsplatz: .................................................................... Telefonnr. vom Arbeitsplatz: .............................................. Wegzeit bis zum Teilnehmer (in Minuten) vom Arbeitsplatz: ......................... hat Wohnungsschlüssel ist über Schlüsselsafe / Code / Depot informiert
Vertrauensperson. Jeder Patient hat die Möglichkeit, gegenüber der lups eine Person ihres Vertrauens zu benennen. Diese kann während des Aufenthaltes die Behandlung unterstützen. Sie wird in die Entscheidu n- gen der Behandlung miteinbezogen und hat Akteneinsichtsrecht. In besonderen Situationen kann zwischen dem Patient und der lups ein zeitlich begrenzter er- leichterter Wiedereintritt vereinbart werden. Der erleichterte Wiedereintritt ist ohne ärztliche Ein- weisung möglich. Die Einweisung übernimmt die Luzerner Psychiatrie. Dazu ruft der Patient die Triage der lups unter der Telefonnummer 000 000 00 00 an.
Vertrauensperson. Ich ermächtige folgende Person als Vertrauensperson für die Zeit des stationären Aufenthaltes. Sie kann Auskünfte an die lups erteilen und ebenso Auskünfte erfragen. (Vorname, Name, Tel.-Nr.) Als nachbetreuende Fachperson wähle ich: (Vorname, Name, Tel.-Nr.)
Vertrauensperson. (1) Im Einvernehmen zwischen HRR und dem MJ wird eine richterliche Vertrauensperson bestimmt, die auch Mitg- lied eines Richterrats sein kann.
(2) An die Vertrauensperson können sich alle Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit wenden, wenn sie bei Maßnahmen des JuMIS ihre richterliche Unabhängigkeit verletzt sehen. Die richterliche Ver- trauensperson nimmt die Beschwerden und Anregun- gen aus der Richterschaft entgegen, holt im Bedarfsfall hierzu Stellungnahmen der Justizverwaltung ein und in- formiert das MJ und den HRR.
Vertrauensperson. VEU: Vergütung bei der Teilnahme an berufsbezogener Erwachsenen- und Weiterbildung § 1 - Arbeitszeitlänge 9 § 2 - Festlegung der Arbeitszeit 9 § 3 - Schichtbetrieb 10 § 4 - Flexzeit 12 § 5 - Teilzeit 12 § 6 - Variable Wochenarbeitszeit 13 § 7 - 40-Stunden-Woche 14 § 8 - Wochenendarbeit 14 § 9 - Verschobene Arbeitszeiten und Zulagen 16 § 10 - Pausen 17 § 11 - Normallohn 18 § 12 - Sonderzulagen 25 § 13 - Fortbildungszulage 27 § 14 - Überstunden 29 § 15 - Ankündigung von Überstunden 37 § 16 - Abfeiern von Überstunden 38 § 17 - Essenspausen und andere Pausen bei Überstunden 38 § 18 - Überstunden bei Schichtbetrieb und Schichtarbeit 39 § 19 - Regeln für Beschäftigungsverhältnisse 40 § 20 - Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter 40 § 21 - Kündigungsregeln - Arbeitgeber 41 § 22 - Kündigungsregeln - Arbeitnehmer 42 § 23 - Kündigung bei Krankheit, Unfall, Urlaub 43 § 24 - Dienstalterbestimmungen, Abbruch, Wegfall 44 § 25 - Absicherung und Kompetenzentwicklung 48 § 26 - Anstellungsvertrag 52 § 27 - Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 § 00 - Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Bedingungen 52 § 29 - Inanspruchnahme von Urlaub 53 § 30 - Erwerb eines Urlaubsanspruchs 53 § 31 - Urlaubsjahr 53 § 32 - Urlaubsfestlegung 53 § 33 - Urlaubsvergütung/Urlaubsgeld 54 § 34 - Übertragung von Urlaub und abgebrochenem Urlaub 54 § 35 - Urlaub nach Stunden 55 § 36 - Zahlung von Urlaubsgeld, ohne dass Urlaub gemacht wird 55 § 37 - Meinungsverschiedenheiten 56 § 38 - Urlaubsgarantieregelung 56 § 39 - Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 § 00 - Xxxxxxxxxxxxxxxxx 58 § 41 - Ansparung für Werktagsfeiertage 59 § 42 - Volllohnregelung 60 § 43 - Gesondert vereinbarte Freizeit und Bezahlung 61 § 44 - Todesfall im nächsten Verwandtenkreis 63 § 45 - Meldung 64 § 46 - Teilweise abwesend bei Erkrankung bzw. Unfall oder Verletzung 64 § 47 - Bedingungen und Leistung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 64 § 48 - Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 67 § 49 - VEREINBARUNG GEMÄß § 56 DES KRANKENGELDGESETZES 67 § 50 - Krankes Kind 67 § 51 - Klinikaufenthalt 69 § 52 - Mutterschutz 70 § 53 - Wo gewählt werden kann 72 § 54 - Wer gewählt werden kann 73 § 55 - Xxxx der Vertrauensperson 73 § 56 - Stellvertreter 74 § 57 - Vertrauensleute-Koordinator 74 § 58 - Betriebsgruppe 74 § 59 - Funktion und Aufgaben 75 § 60 - Lohn 76 § 61 - Ausbildung 76 § 62 - Die Vertrauensleute und die Zusammenarbeit vor Ort 76 § 63 - Kündigung 78 § 64 - Arbeitsrechtliche Verhandlung 78 § 65 - Andere gewählte Vertrauensleute 79 § 66 - Auszub...
Vertrauensperson. Sie haben als Vertrauensperson bekannt gegeben: Herrn geboren am wohnhaft an der Adresse Telefonnummer Ihre Vertrauensperson kann sich in allen Angelegenheiten bei der Leitung des Hauses informieren und darf die Pflegedokumentation ansehen. Sie können uns jederzeit eine andere Vertrauensperson nennen. In wichtigen zivilrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Kündigung dieses Vertrages) wenden wir uns auch an Ihre Vertrauensperson – außer Sie bestimmen etwas anderes.
Vertrauensperson. Jeder Patient hat die Möglichkeit, gegenüber der lups eine Person ihres Vertrauens zu benen- nen. Diese kann während des Aufenthaltes die Behandlung unterstützen. Sie wird in die Ent- scheidungen der Behandlung miteinbezogen und hat Akteneinsichtsrecht. Ich ermächtige folgende Person als Vertrauensperson für die Zeit des stationären Aufentha ltes. Sie kann Auskünfte an die lups erteilen und ebenso Auskünfte erfragen. Vorname, Name: Adresse, Tel.-Nr.:
Vertrauensperson. Sie haben die Möglichkeit, unserer DGKP eine Vertrauensperson zu nennen. Wir erfassen die Personaldaten der Vertrauensperson in der Pflegedokumentation und am KundInnenstammblatt. Das Hilfswerk ist verpflichtet, auf Ihren Wunsch hin der Vertrauensperson Einblick in die Pflegedokumentation zu gewähren und sie über alle wesentlichen und Sie betreffenden pflegerischen Belange aufzuklären sowie gegebenenfalls Rat bei ihr einzuholen, sofern der Vertrauensperson das Kundenkennwort bekannt ist. Die Vertrauensperson mit einer die pflegerischen Belange betreffenden Vorsorgevollmacht ist weiters berechtigt, Ihre Interessen dem Hilfswerk gegenüber zu vertreten, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
Vertrauensperson. Ich, , benenne hiermit folgende Vertrauensperson (Name, Anschrift, Telefon): Die Vertrauensperson ist zeitnah über meine Aufnahme in die Klinik zu informieren. Sie soll von Anfang an hinzugezogen werden. Ihr gegenüber entbinde ich die Klinik von der Schweigepflicht.