Sozialer Dialog Musterklauseln

Sozialer Dialog. Die Vertragsparteien erkennen an, a) dass hinsichtlich der Lebensbedingungen und der Integration in die Gesellschaft die Beteili- gung der Sozialpartner zu fördern ist; b) dass der Notwendigkeit, bei der Behandlung von Staatsangehörigen der einen Vertragspartei mit legalem Wohnsitz im Gebiet der anderen Vertragspartei Diskriminierung zu vermeiden, besonders Rechnung zu tragen ist.
Sozialer Dialog. Solvay und IndustriALL Global Union teilen das gleiche Engagement für die Unterstützung eines reichen und ausgeglichenen Sozialdialoges. Dieser Dialog, der Teil von Solvays Kultur ist, beinhaltet verschiedene Mitarbeiter-Initiativen, sowie regelmäßige Verhandlungen mit Belegschaftsvertreter/-innen. IndustriALL GlLobal Union und seine Unternehmenseinheiten bemühen sich um eine aktive Teilnahme und gegenseitigen Respekt zwischen Gewerkschaft/Belegschaftsvertreter(n)/-innen und den verschiedenen Dialog- Strukturen innerhalb der Gruppe. • Solvay und IndustriALL Global Union werden zusammen arbeiten, um die Einbindung ihrer Mitarbeiter/-innen und der Mitarbeiter-Vertreter in diesem Dialog zu stärken und auf internationaler Ebene zu entwickeln. Solvay wird im Zuge der Einhaltung von nationalen Gesetzen und lokalen Praktiken die nötigen Informationen an Mitarbeiter-Vertreter weiterleiten, um sie über relevante Themen zu informieren. Gewerkschafts-/Belegschaftsvertreter/- innen versprechen, solche Informationen vertraulich zu behandeln. • Solvay respektiert die Rechte seiner Mitarbeiter/-innen, eine Gewerkschaft ihrer Xxxx zu gründen oder ihr beizutreten. Solvay wird strikt neutral bleiben, was die Präferenz solcher Mitgliedschaft angeht. Die Neutralität bezieht sich auch auf den Beitritt, den Verbleib, Transfer oder dem Austritt aus Verlassen etwaigern Gewerkschaften. Die freie Xxxx ist Teil von Solvays Kultur und dem „Solvay- People-Modell”. Solvay wird sich von jeglichern unfairern Kommunikationen seiner Belegschaft gegenüber enthalten, die die Xxxx ihrer Gewerkschaftsvertretung beeinflussen könnte. Darüber hinaus wird das Unternehmen sicherstellen, dass alle Kommunikationen zum Thema Gewerkschaften seinen Mitarbeiter/-innen gegenüber sachlicher und nicht-feindlicher Natur sind. • Solvay versichert, dass es keine Diskrimierung basierend auf der Gewerkschaftsmitgliedschaft bei Einstellungsverfahren oder Karriereentwicklung geben wird. • Solvay verbietet jegliche Diskrimierung gegenüber Mitarbeiter/-innen oder ihren Vertretern, die von den in dieser Vereinbarung formulierten Rechten Nutzen machen oder in Einhaltung mit ihren Bestimmungen agieren. • Solvay und IndustriALL Global Union werden gemeinsam alle Indikatoren überprüfen, die die bestehenden Strukturen des Sozialdialoges bewerten. • Das Solvay Global Forum (SGF) wurde auf dem Grundsatz gegründet, einen Ort für den internen Sozialdialog zwischen Gewerkschaften/Arbeitnehmervertretern und dem obersten Managem...
Sozialer Dialog. Die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz stellen für alle Beteiligten eine Herausforderung im Rahmen des sozialen Zusammenhalts dar. Für die Bewältigung dieser Herausforderung bedarf es auf allen Seiten der Entschlossenheit zu einem gemeinsamen Dialog und entsprechenden Abstimmungen. Auf Konzernebene ist dem Exekutivausschuss direkt ein „Lenkungsausschuss für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ angeschlossen. Dieser setzt sich aus Vertretern der Geschäftsleitung und zehn Mitgliedern des Europäischen Betriebsrates zusammen. Einmal im Jahr nehmen 4 Vertreter nichteuropäischer Unternehmen an den Sitzungen teil. Der Lenkungsausschuss überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen und Grundsätze der vorliegenden Vereinbarung sowie der auf Konzernebene im Bereich Gesundheit und Sicherheit abgeschlossenen Vereinbarungen und schlägt Verbesserungsmaßnahmen vor. Er kontrolliert die Entwicklung unserer Leistungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die für die einzelnen Tätigkeitsbereiche eingerichteten permanenten Arbeitsgruppen sowie eine Arbeitsgruppe, der zwanzig Mitglieder des EBR angehören, werden die Umsetzung der vorliegenden Vereinbarung in den Tochtergesellschaften überwachen und können dem Lenkungsausschuss ihre Anregungen vorlegen. Dieser Lenkungsausschuss wird dem EBR einmal pro Jahr ein Bilanz seiner Tätigkeit vorlegen. Auf lokaler Ebene werden in jeder Einheit die Instanzen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die sich aus Arbeitnehmervertretern (je nach Land aus den Gewerkschaftsorganisationen) und Vertretern der Geschäftsleitung zusammensetzen und von Betriebsärzten und Fachleuten der Abteilung für Gesundheit und Sicherheit unterstützt werden, die Entwicklung der Ergebnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verfolgen und in das Erkennen von Risikosituationen sowie in die Planung und Überwachung der Präventionsmaßnahmen eingebunden.
Sozialer Dialog. Gesundheit und Sicherheit stellen eine gemeinsame Herausforderung im Zusammenhang mit dem sozialen Zusammenhalt dar, die die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog und zur Abstimmung erforderlich macht. Auf Konzernebene wird es eine „Erweiterte Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ geben, der sich aus maximal acht (8) Vertretern der Konzernleitung und acht (8) Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, bei denen es sich falls möglich um Beschäftigte der Tochterunternehmen von ENGIE handelt. Die Arbeitnehmervertreter werden im Normalfall aus den folgenden Organisationen kommen: IndustriALL (2), PSI (2), BWI (2) und 2 aus dem europäischen Lenkungsausschuss für Gesundheit und Sicherheit von ENGIE. Die besagten Organisationen, die im gegenseitigen Einvernehmen die acht Arbeitnehmervertreter ernennen, werden versuchen dafür zu sorgen, dass alle Regionen mit Standorten von ENGIE vertreten sind und mindestens drei (3) Frauen ausgewählt werden. Die Aufgabe der „Erweiterten Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ besteht darin, zu überprüfen, ob die in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen und Grundsätze eingehalten werden, und Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die „Erweiterte Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ verfolgt die Entwicklung der Leistungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Standards und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation und kann der Direktion für Gesundheit und Sicherheit von ENGIE seine Empfehlungen vorlegen. Zweimal im Jahr werden die Mitglieder der „Erweiterten Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ über die Aktivitäten und wichtigen Ereignisse informiert. Einmal im Jahr wird die Direktion für Gesundheit und Sicherheit von ENGIE der „Erweiterten Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ und bei der Jahresversammlung des Weltbetriebsrates eine Zusammenfassung der Aktivitäten im Bereich Gesundheit und Sicherheit und die entsprechenden Ergebnisse vorlegen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen und Grundsätze. Auf lokaler Ebene werden in jeder Einheit die Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit (oder andernfalls die je nach Land repräsentativsten Organisationen) und die Vertreter der Geschäftsleitung mit Unterstützung von Betriebsärzten und Fachleuten für Gesundheit und Sicherheit die Entwicklung der Ergebnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit verfolgen und in die Fe...
Sozialer Dialog. Die Groupe Crédit Agricole S.A. und UNI bestätigen, dass Zuhören und Abstimmen wesentliche Faktoren für das Vertrauen der Sozialpartner sind, die den individuellen und kollektiven Fortschritt fördern. Die Parteien sind davon überzeugt, dass ein regelmäßiger und konstruktiver Dialog ihre Beziehungen prägen muss. Sie bekräftigen, dass Dialog und Abstimmung die beste Methode zur Lösung von Problemen oder Meinungsverschiedenheiten bleiben. So verpflichten sich die Parteien, zunächst der Suche nach Lösungen durch den Dialog gegenüber jeder anderen Form von Maßnahmen Vorrang einzuräumen. Konkret wollen sie sich regelmäßig und sobald nötig treffen, um die Position der anderen Partei zu verstehen und im Rahmen des notwendigen wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts einen zufriedenstellenden Kompromiss zu finden. Der Bankensektor entwickelt sich in einem allgemeinen Rahmen, der durch einen tiefgreifenden technologischen, wirtschaftlichen, sozialen oder regulatorischer Wandel gekennzeichnet ist. Die Erwartung und Anpassung an diese Änderungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistung der Gruppe, die Erhalt und Entwicklung der Beschäftigung sowie gute Arbeitsbedingungen garantiert. Zur Bewältigung dieser Änderungen unter den besten Bedingungen werden die Unternehmen aufgefordert, unter Berücksichtigung des geltenden nationalen Rechts die Arbeitnehmervertretungen regelmäßig zu informieren und sich im Rahmen der lokalen Einrichtungen oder Systeme über die Strategie der Gruppe und deren Anpassung an die neue Umgebung auszutauschen. Um den Beschäftigten eine langfristige Planung zu ermöglichen und um das gegenseitige Vertrauen zwischen der Geschäftsleitung und den Beschäftigten zu stärken, wird jeder Umstrukturierungsplan des Unternehmens, der erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation in einem Unternehmen hat, das der Groupe Crédit Agricole S.A. angehört, rechtzeitig bekannt gegeben. Zu Beginn des Prozesses wird ein Dialog zwischen den Arbeitnehmervertretungen und der örtlichen Geschäftsleitung aufgenommen, um besonders bei Massenentlassungen nach sozial verantwortlichen Lösungen zu suchen. Diese Selbstverpflichtung darf nicht die spezifischen Rechte und Bestimmungen im Europäischen Wirtschaftsraum oder andere auf nationaler oder betrieblicher Ebene abgeschlossene Rechte oder Tarifverträge beeinträchtigen. Die Groupe Crédit Agricole S.A. kommt im Rahmen des sozialen Dialogs ihren Tarifverhandlungsverpflichtungen im Einklang m...
Sozialer Dialog. EADS bekennt sich zu einem ständigen, von Qualität geprägten sozialen Dialog innerhalb des Konzerns. EADS anerkennt in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen Nr. 87 und 98 die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit sowie des Schutzes des Vereinigungs- und Tarifverhandlungsrecht. Sie respektiert die Meinungsfreiheit und das Recht der Beschäftigten, Gewerkschaften zu bilden oder ihnen beizutreten. Ebenso achtet EADS das Recht der Beschäftigten, betriebliche Interessenvertretungen zu wählen, überall dort, wo dieses Recht durch gesetzliche oder örtliche Vorschriften verankert ist. Des weiteren verpflichtet sich EADS, den Grundsatz der Gewerkschaftsfreiheit anzuerkennen und die Rechte der Gewerkschaften zu schützen. EADS ist ständig bestrebt, die Belegschaftsvertretung in allen Geschäftsbereichen zu fördern, und wird darauf achten, dass eine solche Belegschaftsvertretung in einer konstruktiven Atmosphäre umgesetzt wird, damit ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens wie auch des Konzerns herrscht. EADS und der Europäische Betriebsrat verständigen sich darauf, die Regeln des sozialen Dialogs innerhalb des Konzerns nötigenfalls anzupassen, um der Globalisierung und Entwicklung der Konzernaktivitäten entsprechend Rechnung zu tragen.

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  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

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