Sozialer Dialog Musterklauseln

Sozialer Dialog. Solvay und IndustriALL Global Union teilen das gleiche Engagement für die Unterstützung eines reichen und ausgeglichenen Sozialdialoges. Dieser Dialog, der Teil von Solvays Kultur ist, beinhaltet verschiedene Mitarbeiter-Initiativen, sowie regelmäßige Verhandlungen mit Belegschaftsvertreter/-innen. IndustriALL GlLobal Union und seine Unternehmenseinheiten bemühen sich um eine aktive Teilnahme und gegenseitigen Respekt zwischen Gewerkschaft/Belegschaftsvertreter(n)/-innen und den verschiedenen Dialog- Strukturen innerhalb der Gruppe. • Solvay und IndustriALL Global Union werden zusammen arbeiten, um die Einbindung ihrer Mitarbeiter/-innen und der Mitarbeiter-Vertreter in diesem Dialog zu stärken und auf internationaler Ebene zu entwickeln. Solvay wird im Zuge der Einhaltung von nationalen Gesetzen und lokalen Praktiken die nötigen Informationen an Mitarbeiter-Vertreter weiterleiten, um sie über relevante Themen zu informieren. Gewerkschafts-/Belegschaftsvertreter/- innen versprechen, solche Informationen vertraulich zu behandeln. • Solvay respektiert die Rechte seiner Mitarbeiter/-innen, eine Gewerkschaft ihrer Xxxx zu gründen oder ihr beizutreten. Solvay wird strikt neutral bleiben, was die Präferenz solcher Mitgliedschaft angeht. Die Neutralität bezieht sich auch auf den Beitritt, den Verbleib, Transfer oder dem Austritt aus Verlassen etwaigern Gewerkschaften. Die freie Xxxx ist Teil von Solvays Kultur und dem „Solvay- People-Modell”. Solvay wird sich von jeglichern unfairern Kommunikationen seiner Belegschaft gegenüber enthalten, die die Xxxx ihrer Gewerkschaftsvertretung beeinflussen könnte. Darüber hinaus wird das Unternehmen sicherstellen, dass alle Kommunikationen zum Thema Gewerkschaften seinen Mitarbeiter/-innen gegenüber sachlicher und nicht-feindlicher Natur sind. • Solvay versichert, dass es keine Diskrimierung basierend auf der Gewerkschaftsmitgliedschaft bei Einstellungsverfahren oder Karriereentwicklung geben wird. • Solvay verbietet jegliche Diskrimierung gegenüber Mitarbeiter/-innen oder ihren Vertretern, die von den in dieser Vereinbarung formulierten Rechten Nutzen machen oder in Einhaltung mit ihren Bestimmungen agieren. • Solvay und IndustriALL Global Union werden gemeinsam alle Indikatoren überprüfen, die die bestehenden Strukturen des Sozialdialoges bewerten. • Das Solvay Global Forum (SGF) wurde auf dem Grundsatz gegründet, einen Ort für den internen Sozialdialog zwischen Gewerkschaften/Arbeitnehmervertretern und dem obersten Managem...
Sozialer Dialog. Die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz stellen für alle Beteiligten eine Herausforderung im Rahmen des sozialen Zusammenhalts dar. Für die Bewältigung dieser Herausforderung bedarf es auf allen Seiten der Entschlossenheit zu einem gemeinsamen Dialog und entsprechenden Abstimmungen. Auf Konzernebene ist dem Exekutivausschuss direkt ein „Lenkungsausschuss für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ angeschlossen. Dieser setzt sich aus Vertretern der Geschäftsleitung und zehn Mitgliedern des Europäischen Betriebsrates zusammen. Einmal im Jahr nehmen 4 Vertreter nichteuropäischer Unternehmen an den Sitzungen teil. Der Lenkungsausschuss überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen und Grundsätze der vorliegenden Vereinbarung sowie der auf Konzernebene im Bereich Gesundheit und Sicherheit abgeschlossenen Vereinbarungen und schlägt Verbesserungsmaßnahmen vor. Er kontrolliert die Entwicklung unserer Leistungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die für die einzelnen Tätigkeitsbereiche eingerichteten permanenten Arbeitsgruppen sowie eine Arbeitsgruppe, der zwanzig Mitglieder des EBR angehören, werden die Umsetzung der vorliegenden Vereinbarung in den Tochtergesellschaften überwachen und können dem Lenkungsausschuss ihre Anregungen vorlegen. Dieser Lenkungsausschuss wird dem EBR einmal pro Jahr ein Bilanz seiner Tätigkeit vorlegen. Auf lokaler Ebene werden in jeder Einheit die Instanzen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die sich aus Arbeitnehmervertretern (je nach Land aus den Gewerkschaftsorganisationen) und Vertretern der Geschäftsleitung zusammensetzen und von Betriebsärzten und Fachleuten der Abteilung für Gesundheit und Sicherheit unterstützt werden, die Entwicklung der Ergebnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verfolgen und in das Erkennen von Risikosituationen sowie in die Planung und Überwachung der Präventionsmaßnahmen eingebunden.
Sozialer Dialog. Gesundheit und Sicherheit stellen eine gemeinsame Herausforderung im Zusammenhang mit dem sozialen Zusammenhalt dar, die die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog und zur Abstimmung erforderlich macht. Auf Konzernebene wird es eine „Erweiterte Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ geben, der sich aus maximal acht (8) Vertretern der Konzernleitung und acht (8) Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, bei denen es sich falls möglich um Beschäftigte der Tochterunternehmen von ENGIE handelt. Die Arbeitnehmervertreter werden im Normalfall aus den folgenden Organisationen kommen: IndustriALL (2), PSI (2), BWI (2) und 2 aus dem europäischen Lenkungsausschuss für Gesundheit und Sicherheit von ENGIE. Die besagten Organisationen, die im gegenseitigen Einvernehmen die acht Arbeitnehmervertreter ernennen, werden versuchen dafür zu sorgen, dass alle Regionen mit Standorten von ENGIE vertreten sind und mindestens drei (3) Frauen ausgewählt werden. Die Aufgabe der „Erweiterten Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ besteht darin, zu überprüfen, ob die in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen und Grundsätze eingehalten werden, und Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die „Erweiterte Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ verfolgt die Entwicklung der Leistungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Standards und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation und kann der Direktion für Gesundheit und Sicherheit von ENGIE seine Empfehlungen vorlegen. Zweimal im Jahr werden die Mitglieder der „Erweiterten Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ über die Aktivitäten und wichtigen Ereignisse informiert. Einmal im Jahr wird die Direktion für Gesundheit und Sicherheit von ENGIE der „Erweiterten Fachgruppe für Gesundheit und Sicherheit“ und bei der Jahresversammlung des Weltbetriebsrates eine Zusammenfassung der Aktivitäten im Bereich Gesundheit und Sicherheit und die entsprechenden Ergebnisse vorlegen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen und Grundsätze. Auf lokaler Ebene werden in jeder Einheit die Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit (oder andernfalls die je nach Land repräsentativsten Organisationen) und die Vertreter der Geschäftsleitung mit Unterstützung von Betriebsärzten und Fachleuten für Gesundheit und Sicherheit die Entwicklung der Ergebnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit verfolgen und in die Fe...
Sozialer Dialog. EADS bekennt sich zu einem ständigen, von Qualität geprägten sozialen Dialog innerhalb des Konzerns. EADS anerkennt in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen Nr. 87 und 98 die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit sowie des Schutzes des Vereinigungs- und Tarifverhandlungsrecht. Sie respektiert die Meinungsfreiheit und das Recht der Beschäftigten, Gewerkschaften zu bilden oder ihnen beizutreten. Ebenso achtet EADS das Recht der Beschäftigten, betriebliche Interessenvertretungen zu wählen, überall dort, wo dieses Recht durch gesetzliche oder örtliche Vorschriften verankert ist. Des weiteren verpflichtet sich EADS, den Grundsatz der Gewerkschaftsfreiheit anzuerkennen und die Rechte der Gewerkschaften zu schützen. EADS ist ständig bestrebt, die Belegschaftsvertretung in allen Geschäftsbereichen zu fördern, und wird darauf achten, dass eine solche Belegschaftsvertretung in einer konstruktiven Atmosphäre umgesetzt wird, damit ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens wie auch des Konzerns herrscht. EADS und der Europäische Betriebsrat verständigen sich darauf, die Regeln des sozialen Dialogs innerhalb des Konzerns nötigenfalls anzupassen, um der Globalisierung und Entwicklung der Konzernaktivitäten entsprechend Rechnung zu tragen.
Sozialer Dialog. Die Groupe Crédit Agricole S.A. und UNI bestätigen, dass Zuhören und Abstimmen wesentliche Faktoren für das Vertrauen der Sozialpartner sind, die den individuellen und kollektiven Fortschritt fördern. Die Parteien sind davon überzeugt, dass ein regelmäßiger und konstruktiver Dialog ihre Beziehungen prägen muss. Sie bekräftigen, dass Dialog und Abstimmung die beste Methode zur Lösung von Problemen oder Meinungsverschiedenheiten bleiben. So verpflichten sich die Parteien, zunächst der Suche nach Lösungen durch den Dialog gegenüber jeder anderen Form von Maßnahmen Vorrang einzuräumen. Konkret wollen sie sich regelmäßig und sobald nötig treffen, um die Position der anderen Partei zu verstehen und im Rahmen des notwendigen wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts einen zufriedenstellenden Kompromiss zu finden. Der Bankensektor entwickelt sich in einem allgemeinen Rahmen, der durch einen tiefgreifenden technologischen, wirtschaftlichen, sozialen oder regulatorischer Wandel gekennzeichnet ist. Die Erwartung und Anpassung an diese Änderungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistung der Gruppe, die Erhalt und Entwicklung der Beschäftigung sowie gute Arbeitsbedingungen garantiert. Zur Bewältigung dieser Änderungen unter den besten Bedingungen werden die Unternehmen aufgefordert, unter Berücksichtigung des geltenden nationalen Rechts die Arbeitnehmervertretungen regelmäßig zu informieren und sich im Rahmen der lokalen Einrichtungen oder Systeme über die Strategie der Gruppe und deren Anpassung an die neue Umgebung auszutauschen. Um den Beschäftigten eine langfristige Planung zu ermöglichen und um das gegenseitige Vertrauen zwischen der Geschäftsleitung und den Beschäftigten zu stärken, wird jeder Umstrukturierungsplan des Unternehmens, der erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation in einem Unternehmen hat, das der Groupe Crédit Agricole S.A. angehört, rechtzeitig bekannt gegeben. Zu Beginn des Prozesses wird ein Dialog zwischen den Arbeitnehmervertretungen und der örtlichen Geschäftsleitung aufgenommen, um besonders bei Massenentlassungen nach sozial verantwortlichen Lösungen zu suchen. Diese Selbstverpflichtung darf nicht die spezifischen Rechte und Bestimmungen im Europäischen Wirtschaftsraum oder andere auf nationaler oder betrieblicher Ebene abgeschlossene Rechte oder Tarifverträge beeinträchtigen. Die Groupe Crédit Agricole S.A. kommt im Rahmen des sozialen Dialogs ihren Tarifverhandlungsverpflichtungen im Einklang m...

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.