Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Musterklauseln

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Lieferanten schützen ihre Mitarbeiter/innen vor physischen, chemischen oder biologischen Gefahren und körperlich anstrengenden Aufgaben am Arbeitsplatz sowie vor den Risiken, die mit den von ihren Mitarbeiter/innen genutzten Infrastrukturen verbunden sind. Die Lieferanten sorgen für angemessene Kontrollen, sichere Arbeitsverfahren, vorbeugende Wartung und die erforderlichen technischen Schutzmaßnahmen, um die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu mindern. Wenn die Gefahren auf diese Weise nicht angemessen kontrolliert werden können, stellen die Lieferanten ihren Mitarbeiter/innen geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Sicherheitsinformationen über gefährliche Stoffe - einschließlich Verbindungen in Zwischenprodukten - müssen verfügbar sein, um die Arbeitnehmer zu schulen und vor Gefahren zu schützen. Zu einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung gehören auch mindestens Trinkwasser, angemessene Beleuchtung, Temperatur, Belüftung und sanitäre Einrichtungen sowie gegebenenfalls sichere und gesunde Wohnräume im Unternehmen. Produkt- und Prozesssicherheit Sicherheitsdatenblätter mit allen notwendigen sicherheitsrelevanten Informationen werden von den Lieferanten für alle Gefahrstoffe zur Verfügung gestellt und bei berechtigtem Bedarf an PFISTERER und andere Parteien weitergegeben. Die Lieferanten verfügen über Sicherheitsprogramme für die Verwaltung und Aufrechterhaltung aller ihrer Produktionsprozesse in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsstandards. Die Lieferanten befassen sich in allen Phasen des Produktionsprozesses mit produktbezogenen Fragen und deren möglichen Auswirkungen. Für gefährliche Anlagen führt der Lieferant spezifische Risikoanalysen durch und ergreift Maßnahmen, die das Auftreten von Zwischenfällen wie Freisetzung von Chemikalien und/oder Explosionen verhindern.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Lieferant sorgt für seine Mitarbeiter für eine sichere Arbeitsumgebung, die internationalen Standards sowie allen geltenden lokalen Umweltschutz-, Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen entspricht. Der Lieferant sorgt kostenlos für geeignete Kontrollen, sichere Arbeitsabläufe, Schulungen und erforderliche technische Schutzmassnahmen und -ausrüstungen zur Begrenzung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz. Alle Mitarbeiter haben Zugang zu geeigneter Sicherheitsausrüstung und nutzen diese. Tätigkeiten des Lieferanten, die sich möglicherweise negativ auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auswirken, werden vor der Freisetzung von Substanzen in die Umgebung entsprechend verwaltet, gemessen, kontrolliert und behandelt. Der Lieferant stellt sicher, dass Systeme eingerichtet sind, mit denen versehentliches Verschütten und Freisetzen von Substanzen verhindert oder begrenzt werden. Als Mindestanforderungen gelten folgendes Übereinkommen und folgende Empfehlung: • ILO C155 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz • ILO R164 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Geschäftspartner müssen Maßnahmen ergreifen, die für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter erforderlich sind. Im Rahmen dieser Bemühungen muss ein dokumentiertes Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem bestehen, das eine kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arbeitsumgebung ermöglicht. Der bevorzugt anzuwendende Standard ist OHSAS 18001. Ein Senior Manager im Unternehmen des Geschäftspartners muss direkt für den Bereich Gesundheit und Sicherheit verantwortlich sein. Alle Geschäftspartner sind verpflichtet, die nötigen relevanten Informationen bereitzustellen, damit Essity seinen Verpflichtungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nachkommen kann.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Umicore geht keine Kompromisse hinsichtlich einer sicheren und gesunden Umgebung für alle Arbeitnehmer ein und ist bestrebt, sichere und gesunde Arbeitsplätze im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung zu schaffen. Das Unternehmen bemüht sich um eine ständige Verbesserung seiner Leistung im Bereich Gesundheit und Sicherheit.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. POST Luxemburg
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die POST LUXEMBURG ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der ANGESTELLTEN unter allen Gesichtspunkten sicherzustellen, die mit der Arbeit in Verbindung stehen. Gemäß Artikel L. 326-1 des Arbeitsgesetzbuchs wird jeder vor der Einstellung stehende Bewerber einer ärztlichen Untersuchung durch den Arbeitsmediziner unterzogen, um festzustellen, ob er für die vorgesehene Beschäftigung geeignet ist. Diese ärztliche Untersuchung findet grundsätzlich vor der Einstellung statt, in Ausnahmefällen ggf. innerhalb von zwei Monaten nach der Einstellung. In diesem Fall wird der Arbeitsvertrag unter Vorbehalt einer auflösenden Bedingung geschlossen, und der Arbeitsvertrag wird rechtmäßig aufgelöst, wenn der Bewerber vom Arbeitsmediziner für ungeeignet erklärt wird. Bei Einstellung für einen gefährlichen Arbeitsplatz ist die ärztliche Untersuchung zwingend vor Arbeitsantritt durchzuführen. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses sind die ANGESTELLTEN außerdem verpflichtet, die Anweisungen der POST Luxemburg zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz täglich und im Einklang mit den Artikeln L. 312-1 ff. des Arbeitsgesetzbuchs einzuhalten. Im Rahmen ihrer rechtlichen Pflichten verbietet die POST Luxemburg ihren ANGESTELLTEN insbesondere, am Arbeitsplatz oder während der Arbeitszeiten Alkohol zu konsumieren oder unter dem Einfluss von Alkohol oder jeglicher anderer Substanzen am Arbeitsplatz zu erscheinen, die die Qualität der Arbeit oder die Achtung gegenüber der POST Luxemburg oder ihren Kollegen beeinträchtigen. Gemäß Artikel L. 313-1 des Arbeitsgesetzbuchs obliegt es jedem ANGESTELLTEN, im Rahmen seiner Möglichkeiten bei seinen Handlungen oder Unterlassungen während der Arbeit auf seine Sicherheit und Gesundheit sowie die der anderen betreffenden ANGESTELLTEN zu achten, entsprechend seiner Ausbildung und den Anweisungen der POST Luxemburg. Die persönliche Schutzausrüstung, die in den rechtlichen Vorschriften zur Unfallvermeidung vorgesehen ist, wird dem ANGESTELLTEN kostenlos zur Verfügung gestellt. Der ANGESTELLTE ist gehalten, diese Ausrüstung unter allen Umständen zu nutzen, die vom Gesetzgeber und den internen Vorschriften der POST Luxemburg oder von Kunden vorgesehen sind. Nutzt er diese Ausrüstung nicht, haftet er persönlich für Schäden an seiner Person oder an Dritten. Bei Kündigung des Arbeitsvertrags ist der ANGESTELLTE gehalten, sie zurückzugeben. Bei Verlust oder vorzeitiger Abnutzung dieser persönlichen Schutzausrüstung aufgrund nachweisbarer uns...
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Lieferant sorgt für seine Mitarbeiter für eine sichere Arbeitsumgebung, die internationalen Standards sowie

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.