Gesundheit und Sicherheit Musterklauseln

Gesundheit und Sicherheit. 35.1 Der Käufer muss sicherstellen, dass: a) die Produkte (bei Einhaltung der Spezifikationen) für die vom Käufer vorgesehene Verwendung geeignet und sicher sind; b) die Produkte in einer sicheren Art und Weise gehandhabt werden; c) Behälter, Verpackungen, Kennzeichnungen, Anlagen und Fahrzeuge, soweit sie vom Käufer gestellt werden, allen einschlägigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Gesundheit und Sicherheit. 24.1 Vita haftet nicht für die Nichteinhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen und Transport-, Handhabungs-, Lager- oder Bearbeitungsanweisungen des Käufers, die Vita dem Käufer mitgeteilt hat oder die anderweitig in der neuesten Fachliteratur von Vita enthalten sind oder auf die Vita Bezug nimmt (in der Fassung von Empfehlungen, die Vita zur Erfüllung besonderer Umstände oder Anforderungen gegeben hat), und der Käufer stellt Vita von allen Kosten, Ansprüchen oder Forderungen frei, die Vita aufgrund einer solchen Nichteinhaltung des Käufers entstehen können. 24.2 Vita stellt Informationen über den sicheren Gebrauch seiner Waren zur Verfügung. 24.3 Der Käufer ist verpflichtet: 24.3.1 die in den Örtlichkeiten des Käufers erforderlichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Waren sicher verwendet werden; 24.3.2 die geltenden nationalen oder lokalen Vorschriften, die die Handhabung und Verarbeitung der Waren betreffen, einzuhalten; und 24.3.3 wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Kunden und Endverbraucher des Käufers über geeignete Gesundheitsvorkehrungen zu informieren und die Waren gegebenenfalls neu zu kennzeichnen.
Gesundheit und Sicherheit. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Personal bei Arbeiten auf dem Gelände des Auftraggebers und anderer Parteien im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten und Dienstleistungen alle Richtlinien befolgt. Zu diesen Vorschriften gehören insbesondere Sicherheit und Gesundheitsschutz, Brandschutz, Aufrechterhaltung der Ordnung und Umweltschutz. Der Auftragnehmer wird außerdem alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Gesundheit und Sicherheit. Der Kunde stellt sicher, dass: (i) die Produkte (vorausgesetzt diese erfüllen ihre Spezifikationen) für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet und sicher sind; (ii) die Produkte auf sichere Weise gehandhabt werden. (iii) Container, Verpackung, Kennzeichnung, Geräte und Fahrzeuge, soweit sie vom Kunden gestellt werden, allen einschlägigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Gesundheit und Sicherheit. Der Käufer stellt sicher, dass: (i) die Produkte (vorausgesetzt diese erfüllen ihre Spezifikationen) für den vom Käufer beabsichtigten Zweck geeignet und sicher sind; (ii) die Produkte auf sichere Weise gehandhabt werden. (iii) Container, Verpackung, Kennzeichnung, Geräte und Fahrzeuge, soweit sie vom Käufer gestellt werden, allen einschlägigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften entsprechen. 13. HEALTH AND SAFETY The Buyer shall ensure that: (i) the Products (provided such Products comply with its specifications) are suitable and safe for the Buyer's intended use;
Gesundheit und Sicherheit. Der (angehende) WEEELABEX-Betreiber meldet dem (den) WEEELABEX-Auditor(en) unverzüglich alle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die im Zusammenhang mit dem (den) Audit(s) und dem (den) Sammel- oder Logistikprozess(en) und/oder den in der Sammel- oder Logistikeinrichtung durchgeführten Tätigkeiten auftreten können. Der/die WEEELABEX-Auditor(en), der/die den Standort des (Kandidaten) WEEELABEX-Betreibers betritt/betreten, hält/halten sich an die Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften des (Kandidaten) WEEELABEX-Betreibers und behindert/behindern nicht die Lieferung der Sammel- oder Logistikprozesse und/oder andere am Standort durchgeführte Tätigkeiten, sofern diese nicht im Widerspruch zu den nationalen oder lokalen Vorschriften stehen.
Gesundheit und Sicherheit. Die Gesundheit sowie physische und geistige psychische Sicherheit der Mitarbeiter/-innen ist der wichtigste Wert und für Solvay eine Priorität. Gute Arbeitsbedingungen zu sichern und Risiken zu beherrschen, sind tägliche Anliegen für die Gruppe. Solvay hat interne Richtlinien eingeführt, die auch eine Work-Life- Balance einschließen. Das Unternehmen besteht auf die strengste Umsetzung dieser Richtlinien. Das Ziel ist es, die Sicherheitsleistung ständig zu verbessern und die Bewertungsindikatoren für seine eigene Belegschaft und die Angestellten von Subunternehmern, Unternehmern und Anbietern zu kontrollieren. • Solvay verpflichtet sich, der Erstellung von gesunden Arbeitsbedingungen für alle AngestelltenMitarbeiter, ungeachtet ihrer Arbeitsstelle und ihrer dazugehörigen Risiken, herzustellen. • Solvay verspricht, dass gleich von Beginn an, Investitionsprojekte nicht die Gesundheit und/oder Sicherheit der Belegschaft oder Anwohnern beeinträchtigen sollen. Darüber hinaus unterstützt Solvay Strategien für die Verbesserung bestehender Situationen.
Gesundheit und Sicherheit. 1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Wartungsarbeiten sowie eine Überholung (overhaul) oder Erweiterung (upgrade) nicht unter gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Bedingungen stattfinden. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Personal des Auftragnehmers vor Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken zu schützen. Xxxxxxxxxxxxx hat der Auftraggeber außerdem sicherzustellen, dass das Personal des Auftragnehmers über alle am Ort anwendbaren Sicherheitsbestimmungen informiert ist. 2. Der Auftragnehmer kann, ohne dass er hierzu jedoch verpflichtet wäre, dem Auftraggeber Empfehlungen in Bezug auf Sicherheit und Betrieb des Wartungsgegenstandes vorbringen. 3. Falls nach Auffassung des Auftragnehmers die Sicherheitsbedingungen, die vor Ort zur Vertragsdurchführung erforderlich sind, durch den Auftraggeber nicht in ausreichendem Maße geschaffen und/oder gewährleistet werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen zu unterbrechen und sein hierdurch betroffenes Personal oder auch sein gesamtes Personal vor Ort abzuziehen. Die dadurch entstehenden Nachteile hat der Auftraggeber zu tragen und dem Auftragnehmer alle daraus erwachsenden Nachteile zu ersetzen.
Gesundheit und Sicherheit. 15.1. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass er, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsregeln sowie -vorschriften (einschließlich aller relevanten Standortregeln und -vorschriften des Käufers, die von Zeit zu Zeit auferlegt werden können) vollständig verstehen und einhalten. 15.2. Der Verkäufer gewährleistet, dass bei Entwicklung, Formulierung, Herstellung und Verpackung der Waren sowie bei Erbringung der Leistungen, die Waren und Leistungen sicher und ohne Gesundheitsrisiken sind.
Gesundheit und Sicherheit. 6.1. Der KUNDE ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Empfehlungen zu lesen, die 3M dem KUNDEN von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt, insbesondere die Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise von 3M zu den PRODUKTEN sowie alle relevanten Broschüren oder Anleitungen der lokalen und nationalen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden. Der KUNDE wird sicherstellen, dass die PRODUKTE in Übereinstimmung mit diesen Informationen, Empfehlungen, Anweisungen, Hinweisen und Broschüren verwendet werden. 6.2. Falls der KUNDE die PRODUKTE weiterverkauft, wird der KUNDE sicherstellen, dass Kopien der Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise von 3M zu den betreffenden PRODUKTEN dem Kunden des KUNDEN zusammen mit allen relevanten Broschüren oder Anleitungen, die von einem zuständigen lokalen Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten herausgegeben werden, frei zur Verfügung stehen. 6.3. Der KUNDE muss 3M unverzüglich über (a) alle unerwünschten Ereignisse, Rückmeldungen oder Beschwerden von Kunden in Bezug auf die PRODUKTE informieren, einschließlich von Rückmeldungen zur Qualität, Stabilität, Verunreinigung, Wirksamkeit, Beschaffenheit, Verpackung oder zu anderen Eigenschaften oder Mängeln der PRODUKTE, und (b) alle unerwünschten Ereignisse, die auf die Verwendung der PRODUKTE durch den Kunden zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob der KUNDE bestätigen kann, dass das Ereignis tatsächlich mit dem PRODUKT zusammenhängt und ob der KUNDE bestätigen kann, dass das Ereignis auf eine unsachgemäße Dosierung oder eine andere Nachlässigkeit seitens einerPartei zurückzuführen ist.