Common use of Speicherdauer/Löschfristen Clause in Contracts

Speicherdauer/Löschfristen. Eine Nutzung Ihrer im Rahmen der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats erfassten personenbezogenen Daten erfolgt nach 3 Jahren ohne dessen Inanspruchnahme nicht mehr. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW. Beschwerden über das Vorgehen der Gemeinde Kranenburg in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx, Tel.: 02 11

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Samples: www.kranenburg.de

Speicherdauer/Löschfristen. Eine Nutzung Ihrer im Rahmen der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats erfassten personenbezogenen Daten erfolgt nach 3 Jahren ohne dessen Inanspruchnahme nicht mehr. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW. Beschwerden über das Vorgehen der Gemeinde Kranenburg Bedburg-Hau in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx, Tel.: 02 11

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Samples: www.bedburg-hau.de

Speicherdauer/Löschfristen. Eine Nutzung Ihrer im Rahmen der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats erfassten personenbezogenen Daten erfolgt nach 3 Jahren ohne dessen Inanspruchnahme nicht mehr. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW. Beschwerden über das Vorgehen der Gemeinde Kranenburg Uedem in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx, Tel.: 02 11

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Samples: www.uedem.de

Speicherdauer/Löschfristen. Eine Nutzung Ihrer im Rahmen der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats erfassten personenbezogenen Daten erfolgt nach 3 Jahren ohne dessen Inanspruchnahme nicht mehr. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW. Beschwerden über das Vorgehen der Gemeinde Kranenburg Weeze in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx, Tel.: 02 11

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Samples: www.weeze.de