Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung Musterklauseln

Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. 7.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leis- tungen gegen den AN zustehen.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. 7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zu verweigern oder zurückzuhalten.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. Dem Käufer ist es nicht gestattet, mit Ansprüchen, die ihm aus dem Kaufvertrag zustehen, aufzurechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Käufers sind durch den Verkäufer schriftlich anerkannt bzw. rechtskräftig durch Vergleich oder Urteil festgestellt.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. 5.1 Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Bezahlung der offenen Forderungen durch die mangelnde Leistungs- fähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird (z.B., wenn beim Auftraggeber das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist), so können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die auf dem- selben rechtlichen Verhältnis beruhen. | 5.2 Uns steht an den vom Auftraggeber angelieferten Filmen, Manuskripten, Rohmaterialien, Daten und sonstigen Gegenständen ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung unserer fälligen Forderung aus der Geschäftsverbindung zu. | 5.3 Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Auftraggebers mit sämtlichen fälligen Forderungen aufzurechnen, die andere Bertelsmann-Konzern- firmen (insbesondere Arvato Services, Arvato Digital Services) gegen den Auftraggeber haben. | 5.4 Der Auftraggeber darf nur mit Gegenansprüchen des Auftraggebers aufrechnen oder Zahlungen wegen solcher Gegenansprüche zurück- behalten, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers. Ihm steht darüber hinaus die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten nicht zu.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, mindern oder aus solchen ein Zurückbehaltungsrecht herleiten. Das Zurückbehaltungsrecht bezieht sich nur auf Ansprüche aus dem gleichen Rechtsverhältnis.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. Dem Mieter steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus demselbe Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Vermieters kann der Mieter nur m unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. Dem Nutzer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Ver- tragsverhältnis zu. Gegen Forderungen der Stadtwerke Gütersloh kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Zurückbehaltungsrecht sowi Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers, gleich au welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung. A.6.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Jede Zurückbehaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht. A.6.2 Dem Auftragnehmer steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn und solange sich der Auftraggeber mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen mit fair + friendly geschlossenen Vertragsverhältnis in Verzug befindet.