Sperrfrist. Die aufgrund dieses Vertrags angelegten vermögenswirksamen Leistungen müssen - vorbehaltlich der Nr. 6 - bis zum Ablauf einer Frist von sieben Jahren (Sperrfrist) festgelegt bleiben, und die Rückzahlungsansprüche aus dem Vertrag dürfen weder abgetreten noch beliehen werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 5. VermBG).
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Samples: Sparvertrag
Sperrfrist. Die aufgrund dieses Vertrags Vertrages angelegten vermögenswirksamen vermögens- wirksamen Leistungen müssen - – vorbehaltlich der Nr. 6 - 9 – bis zum Ablauf einer Frist von sieben Jahren (Sperrfrist) festgelegt bleiben, und die Rückzahlungsansprüche Rückzahlungs- ansprüche aus dem Vertrag dürfen weder abgetreten noch beliehen werden (( § 8 Abs. 2 Nr. 2 5. VermBG).
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Samples: Sparvertrag
Sperrfrist. Die aufgrund dieses Vertrags Vertrages angelegten vermögenswirksamen Leistungen müssen - vorbehaltlich der Nr. 6 - bis zum Ablauf einer Frist von sieben 7 Jahren (Sperrfrist) festgelegt bleiben, und die Rückzahlungsansprüche aus dem Vertrag dürfen weder abgetreten noch beliehen werden (§ 8 Abs. 2 Nr. Satz 2 5. VermBG).
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Samples: Sonderbedingungen
Sperrfrist. Die aufgrund dieses Vertrags Vertrages angelegten vermögenswirksamen Leistungen müssen - – vorbehaltlich der Nr. 6 - 8 – bis zum Ablauf einer Frist von sieben Jahren (Sperrfrist) festgelegt bleiben, und die Rückzahlungsansprüche aus dem Vertrag dürfen weder abgetreten noch beliehen werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 5. VermBG).
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Samples: Vermögenswirksamer Sparvertrag
Sperrfrist. Die aufgrund dieses Vertrags Vertrages angelegten vermögenswirksamen Leistungen müssen - – vorbehaltlich der Nr. 6 - 9 – bis zum Ablauf einer Frist von sieben Jahren (Sperrfrist) festgelegt bleiben, und die Rückzahlungsansprüche aus dem Vertrag dürfen weder abgetreten noch beliehen werden (( § 8 Abs. 2 Nr. 2 5. VermBG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen