Sperrung von Zugängen Musterklauseln

Sperrung von Zugängen. Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.
Sperrung von Zugängen. (1) Netigate behält sich das Recht vor, die Nutzung des Kunden jederzeit zu überwachen, um festzustellen, ob der Kunde nach eigenem Ermessen von Netigate die Dienste unter Verstoß gegen diese AGB nutzt.
Sperrung von Zugängen. 2.6.1 BA.Akademie kann den Zugang des Nutzers zu QPäd vorüber- gehend oder dauerhaft sperren, wenn Anhaltspunkte vorlie- gen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat und/o- der wenn die BA.Akademie anderweitig ein berechtigtes Inte- resse an der Sperrung hat.
Sperrung von Zugängen. 6.1 PATRIZIA GrundInvest kann den Zugang des Nutzers zum Fondsportal sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingun- gen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn PATRIZIA GrundInvest ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat, insbesondere im Falle einer missbräuchlichen Nutzung, unbefugten Kenntnisnahme Dritter von den Zugangsdaten oder einer entsprechenden Mitteilung des Nutzers nach Ziffer 3.3. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird PATRIZIA GrundInvest berechtigte Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.
Sperrung von Zugängen. 6.1 PATRIZIA kann den Zugang des Nutzers zum Fondsportal sperren, wenn konkrete An- haltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder gel- tendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn PATRIZIA ein sonstiges berech- tigtes Interesse an der Sperrung hat, insbesondere im Falle einer missbräuchlichen Nut- zung, einer unbefugten Kenntnisnahme Dritter von den Zugangsdaten oder einer ent- sprechenden Mitteilung des Nutzers nach Ziffer 3.3. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird PATRIZIA berechtigte Interessen des Nutzers angemessen berücksich- tigen.
Sperrung von Zugängen a) VR Payment kann den Zugang des Händlers zur Vertragssoftware vorübergehend sperren oder die Softwarelizenz dauerhaft löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Händler gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird VR Payment die berechtigten Interessen des Händlers angemessen berücksichtigen. Bei Kenntnisnahme eines möglichen Rechts- verstoßes wird der Händler hierüber unverzüglich informiert, ihm eine kurzfristige, wie angemessene Frist zur Stel- lungnahme, respektive zu einer Abhilfe bzgl. des Rechtsverstoßes eingeräumt.
Sperrung von Zugängen. 11.1. Verstößt Du gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht oder liegen konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß vor, behalten wir uns das Recht vor Dich zu verwarnen, die Nutzung einzelner Teilbereiche einzuschränken oder Deinen Zu- gang zu TEO insgesamt vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Bei der Xxxx einer der vorgenannten Maßnahmen werden wir Deine berechtigten Interessen angemessen be- rücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte vorliegen, dass du den Verstoß nicht ver- schuldet hast.
Sperrung von Zugängen. 7.1 Der Zugang zu xxxxx://xxxxx.xxxx.xxxxxxxxx kann von docu tools insgesamt oder zu einzelnen Teil- bereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen die Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen wird, oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung besteht. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt.
Sperrung von Zugängen. 1. DZR ist jederzeit berechtigt, Ihren Zugang vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie gegen geltendes Recht, Rechte Dritter und/oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
Sperrung von Zugängen. (1) Der Diensteanbieter kann Ihren Zugang zu dem Portal vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstossen bzw. verstossen haben, oder wenn der Diensteanbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Diensteanbieter Ihre berechtig- ten Interessen angemessen berücksichtigen.