Sperrung. Ergänzend zu Nr. 9 der Sonderbedingungen für das Online-Banking kann die Bank Akzeptanzstellen und Vertrauensdienstanbietern die Nutzung des CAS verweigern, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit einer nicht autorisierten oder betrügerischen Nutzung vom CAS durch die Ak- zeptanzstelle oder den Vertrauensdienstanbieter es rechtfertigen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Nutzung Zentraler Authentifizierungsdienste Im Online Banking, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sperrung. Ergänzend zu Nr. 9 der Sonderbedingungen für das Online-Banking kann die Bank Akzeptanzstellen und Vertrauensdienstanbietern die Nutzung des CAS verweigern, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit einer nicht autorisierten oder betrügerischen Nutzung vom CAS durch die Ak- zeptanzstelle Akzeptanzstelle oder den Vertrauensdienstanbieter es rechtfertigen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Sperrung. Ergänzend zu Nr. 9 der Sonderbedingungen für das Online-Banking kann die Bank Akzeptanzstellen und Vertrauensdienstanbietern die Nutzung des CAS verweigern, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang Zusammen- hang mit einer nicht autorisierten oder betrügerischen Nutzung vom CAS durch die Ak- zeptanzstelle Akzeptanzstelle oder den Vertrauensdienstanbieter es rechtfertigen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen