Sperrung. ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ 9.1 OTB wird von der technischen Möglichkeit des Sperrens des Zuganges des Kunden auf die bereit gestellten Dienste nur in erforderlichen Ausnahmefällen Gebrauch machen und stets die berech- tigten Belange des Kunden berücksichtigen. Nimmt OTB eine Sperrung vor, so ist OTB ggf. zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die ▇▇▇▇ der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen von OTB. Soweit eine registrierte Domain der Grund für die Sperrung ist, ist OTB berechtigt, die Domain des Kunden in die Verwaltung der Registrierungsstelle zu geben. 9.2 Durch eine berechtigte Sperrung von OTB wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. 9.3 Erhält OTB Abmahnungen, Mahnungen oder Ermahnungen von dritter Seite, welche die glaubhafte Behauptung von Rechtsverletzungen enthalten, so ist OTB berechtigt, ohne weitere Rechtsprüfung den Zugang Dritter zu den beanstandeten Informationen, von welcher die Verletzung ausgeht, einstweilen zu sperren, wenn nicht der Kunde gegenüber OTB unverzüglich nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt oder OTB durch den Kunden – ggf. mit Leistung einer Sicherheit – von den Folgen einer Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt wird. Zu einer Rechtsberatung gegenüber dem Kunden ist OTB nicht verpflichtet. 9.4 OTB genügt ihren Mitteilungspflichten zur Vorbereitung bzw. Abwehr und Durchführung der Sperre, wenn sie die jeweiligen Mitteilungen hierüber per E-Mail an die vom Kunden angegebene E- Mail-Adresse sendet. Es ist Sache des Kunden, die Abrufbarkeit der von ihm benannten E-Mail- Adresse zu gewährleisten. 9.5 OTB kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand nachweislich beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber OTB abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten von OTB für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes. 9.6 Soweit OTB von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, welches OTB zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
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Sperrung. ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇
9.1 OTB NORDSEITE MEDIA GMBH wird von der technischen Möglichkeit des Sperrens des Zuganges des Kunden auf die bereit gestellten Dienste nur in erforderlichen Ausnahmefällen Gebrauch machen und stets die berech- tigten berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Nimmt OTB NORDSEITE MEDIA GMBH eine Sperrung vor, so ist OTB NORDSEITE MEDIA GMBH ggf. zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die ▇▇▇▇ der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen von OTBNORDSEITE MEDIA GMBH. Soweit eine registrierte Domain der Grund für die Sperrung ist, ist OTB NORDSEITE MEDIA GMBH berechtigt, die Domain des Kunden in die Verwaltung der Registrierungsstelle zu geben.
9.2 Durch eine berechtigte Sperrung von OTB NORDSEITE MEDIA GMBH wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
9.3 Erhält OTB NORDSEITE MEDIA GMBH Abmahnungen, Mahnungen oder Ermahnungen von dritter Seite, welche die glaubhafte Behauptung von Rechtsverletzungen enthalten, so ist OTB NORDSEITE MEDIA GMBH berechtigt, ohne weitere Rechtsprüfung den Zugang Dritter zu den beanstandeten Informationen, von welcher die Verletzung ausgeht, einstweilen zu sperren, wenn nicht der Kunde gegenüber OTB NORDSEITE MEDIA GMBH unverzüglich nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt oder OTB NORDSEITE MEDIA GMBH durch den Kunden – ggf. mit Leistung einer Sicherheit – von den Folgen einer Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt wird. Zu einer Rechtsberatung gegenüber dem Kunden ist OTB NORDSEITE MEDIA GMBH nicht verpflichtet.
9.4 OTB NORDSEITE MEDIA GMBH genügt ihren Mitteilungspflichten zur Vorbereitung bzw. Abwehr und Durchführung der Sperre, wenn sie die jeweiligen Mitteilungen hierüber per E-Mail an die vom Kunden angegebene E- E-Mail-Adresse sendet. Es ist Sache des Kunden, die Abrufbarkeit der von ihm benannten E-Mail- Mail-Adresse zu gewährleisten.
9.5 OTB kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand nachweislich beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber OTB abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten von OTB für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes.
9.6 Soweit OTB von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, welches OTB zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
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Sperrung. ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇
9.1 OTB Pukka+ wird von der technischen Möglichkeit des Sperrens des Zuganges des Kunden auf die bereit gestellten Dienste nur in erforderlichen Ausnahmefällen Gebrauch machen und stets die berech- tigten berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Nimmt OTB Pukka+ eine Sperrung vor, so ist OTB ggf. Pukka+ zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die ▇▇▇▇ der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen von OTBPukka+. Soweit eine registrierte Domain der Grund für die Sperrung ist, ist OTB Pukka+ berechtigt, die Domain des Kunden in die Verwaltung der Registrierungsstelle zu geben.
9.2 Durch eine berechtigte Sperrung von OTB wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
9.3 Erhält OTB Pukka+ Abmahnungen, Mahnungen oder Ermahnungen von dritter Seite, welche die glaubhafte Behauptung von Rechtsverletzungen enthalten, so ist OTB Pukka+ berechtigt, ohne weitere Rechtsprüfung den Zugang Dritter zu den beanstandeten Informationen, von welcher die Verletzung ausgeht, einstweilen zu sperren, wenn nicht der Kunde gegenüber OTB Pukka+ unverzüglich nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt oder OTB Pukka+ durch den Kunden – ggf. mit Leistung einer Sicherheit – von den Folgen einer Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt wird. Zu einer Rechtsberatung gegenüber dem Kunden ist OTB ▇▇▇▇▇+ nicht verpflichtet.
9.4 OTB Pukka+ genügt ihren Mitteilungspflichten zur Vorbereitung bzw. Abwehr und Durchführung der Sperre, wenn sie die jeweiligen Mitteilungen hierüber per E-Mail an die vom Kunden angegebene E- Mail-Adresse sendet. Es ist Sache des Kunden, die Abrufbarkeit der von ihm benannten E-Mail- Adresse zu gewährleisten.
9.5 OTB Pukka+ kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand nachweislich beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte vertragsstrafenbewährte Unterlassungserklärung gegenüber OTB Pukka+ abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten von OTB Pukka+ für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes.
9.6 Soweit OTB Pukka+ von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, welches OTB Pukka+ zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
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Sperrung. ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇
9.1 OTB STREAMING/WL wird von der technischen Möglichkeit des Sperrens des Zuganges des Kunden auf die bereit gestellten Dienste nur in erforderlichen Ausnahmefällen Gebrauch machen und stets die berech- tigten berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Nimmt OTB STREAMING/WL eine Sperrung vor, so ist OTB STREAMING/WL ggf. zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die ▇▇▇▇ der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen von OTBSTREAMING/WL. Soweit eine registrierte Domain der Grund für die Sperrung ist, ist OTB STREAMING/WL berechtigt, die Domain des Kunden in die Verwaltung der Registrierungsstelle zu geben.
9.2 Durch eine berechtigte Sperrung von OTB STREAMING/WL wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
9.3 Erhält OTB STREAMING/WL Abmahnungen, Mahnungen oder Ermahnungen von dritter Seite, welche die glaubhafte Behauptung von Rechtsverletzungen enthalten, so ist OTB STREAMING/WL berechtigt, ohne weitere Rechtsprüfung den Zugang Dritter zu den beanstandeten Informationen, von welcher die Verletzung ausgeht, einstweilen zu sperren, wenn nicht der Kunde gegenüber OTB STREAMING/WL unverzüglich nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt oder OTB STREAMING/WL durch den Kunden – ggf. mit Leistung einer Sicherheit – von den Folgen einer Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt wird. Zu einer Rechtsberatung gegenüber dem Kunden ist OTB STREAMING/WL nicht verpflichtet.
9.4 OTB STREAMING/WL genügt ihren Mitteilungspflichten zur Vorbereitung bzw. Abwehr und Durchführung der Sperre, wenn sie die jeweiligen Mitteilungen hierüber per E-E- Mail an die vom Kunden angegebene E- E-Mail-Adresse sendet. Es ist Sache des Kunden, die Abrufbarkeit der von ihm benannten E-Mail- Mail-Adresse zu gewährleisten.
9.5 OTB STREAMING/WL kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand nachweislich beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber OTB STREAMING/WL abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten von OTB STREAMING/WL für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes.
9.6 Soweit OTB STREAMING/WL von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, welches OTB STREAMING/WL zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
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Sperrung. ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇
9.1 OTB REIZ & ECHO wird von der technischen Möglichkeit des Sperrens des Zuganges des Kunden Auftraggebers auf die bereit gestellten Dienste nur in erforderlichen Ausnahmefällen Gebrauch machen und stets die berech- tigten berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Nimmt OTB REIZ & ECHO eine Sperrung vor, so ist OTB REIZ & ECHO ggf. zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die ▇▇▇▇ der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen von OTBREIZ & ECHO. Soweit eine registrierte Domain der Grund für die Sperrung ist, ist OTB berechtigtREIZ & ECHO berech- tigt, die Domain des Kunden in die Verwaltung der Registrierungsstelle zu geben.
9.2 . Fullserviceagentur Reiz & Echo UG (haftungsbeschränkt) · ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ · ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ · Tel. ▇ ▇▇ ▇▇-▇▇▇ 88 -70 · Fax 0 ▇▇ ▇▇- ▇▇▇ ▇▇ -79 Durch eine berechtigte Sperrung von OTB REIZ & ECHO wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Stand 01 / 2017 ▇▇▇.
9.3 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Erhält OTB REIZ & ECHO Abmahnungen, Mahnungen oder Ermahnungen von dritter Seite, welche die glaubhafte Behauptung von Rechtsverletzungen enthalten, so ist OTB REIZ & ECHO berechtigt, ohne weitere Rechtsprüfung den Zugang Dritter zu den beanstandeten Informationen, von welcher die Verletzung ausgeht, einstweilen zu sperren, wenn nicht der Kunde gegenüber OTB REIZ & ECHO unverzüglich nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt oder OTB REIZ & ECHO durch den Kunden – ggf. mit Leistung einer Sicherheit – von den Folgen einer Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt wird. Zu einer Rechtsberatung gegenüber dem Kunden ist OTB REIZ & ECHO nicht verpflichtet.
9.4 OTB . REIZ & ECHO genügt ihren Mitteilungspflichten zur Vorbereitung bzw. Abwehr und Durchführung der Sperre, wenn sie die jeweiligen Mitteilungen hierüber per E-Mail an die vom Kunden angegebene E- E-Mail-Adresse sendet. Es ist Sache des Kunden, die Abrufbarkeit der von ihm benannten E-Mail- Mail-Adresse zu gewährleisten.
9.5 OTB . REIZ & ECHO kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde Auftraggeber den rechtswidrigen rechtswidri- gen Zustand nachweislich beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber OTB REIZ & ECHO abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten von OTB REIZ & ECHO für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes.
9.6 . Soweit OTB REIZ & ECHO von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, welches OTB REIZ & ECHO zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der KundeAuftraggeber, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
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