Sperrung. 11.7.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haflet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrs- verbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 11.7.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Miss- brauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmittei- lung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ti- cketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 11.7.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.
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Sperrung. 11.7.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haflet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrs- verbund Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird.
11.7.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Miss- brauch Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmittei- lung Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ti- cketkauf Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.
11.7.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weiseZahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.
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Sperrung. 11.7.1 11.1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, der ENSO NETZ GmbH und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haflet haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrs- verbund Mittelsachsen ENSO NETZ GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicketStromTicket-Services sofort gesperrt wird.
11.7.2 11.2. Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund Ladestationsbetreiber oder die ENSO NETZ GmbH oder ein Dienstleister einen Miss- brauch Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicketStromTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmittei- lung Sperrmitteilung erfolgt in Form einer Eüber eine SMS-Mail oder mit einer SMS BenachrichtigungBenachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ti- cketkauf StromTicket-Kauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.
11.7.3 11.3. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weiseZahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicketStromTicket-Käufe gesperrt gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Nutzer zukommen.
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