Spezifische Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich: 1. sicherzustellen, dass alle von der IBM bereitgestellten Zugriffscodes nur von entsprechend autorisierten Kundenmitarbeitern verwendet werden; 2. die vereinbarten Geräte oder Programme an den Aufstellungsorten zu installieren, wenn Software Maintenance über eine Telekommunikationsverbindung bereitgestellt wird; 3. die Verantwortung für den Inhalt von Dateien und Datenbanken, die Auswahl und Implementierung von Steuerungen für den Zugriff auf diese Dateien und Datenbanken und deren Verwendung sowie die Sicherung/Wiederherstellung und die Sicherheit der gespeicherten Daten zu übernehmen. Dazu zählen auch erforderliche Prozeduren zum Schutz der Integrität und Sicherheit der im Laufe der Serviceerbringung verwendeten Software und Daten vor unberechtigtem Zugriff; 4. alle Kommunikationsgebühren auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Services zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird; 5. regelmässig die aktuelle Liste der Berechtigten Programme auf der in Ziffer 2.0 (Begriffsbestimmungen) angegebenen Internetseite zu prüfen, um festzustellen, ob Programm- Versionen/Releases hinzugefügt und/oder gelöscht wurden; 6. der IBM den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen beim Kunden zu nennen, an den allgemeine technische Informationen zu den Berechtigten Maschinen und Programmen gerichtet werden können. Dieser primäre Ansprechpartner und alle Anrufer müssen über ausreichende technische Kenntnisse der Berechtigten Maschinen und Programme des Kunden verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support Center sicherzustellen; 7. der IBM alle angeforderten Informationen, soweit sie die Erbringung der Leistungen betreffen, zur Verfügung zu stellen und die IBM über alle Änderungen zu informieren; 8. der IBM alle relevanten und verfügbaren Diagnoseinformationen (einschliesslich Produkt- oder Systeminformationen) bezüglich des Softwareproblems, für das der Kunde Unterstützung anfordert, bereitzustellen; 9. der IBM Fernzugriff auf die Berechtigten Maschinen des Kunden zu gewähren und die dafür erforderlichen Benutzer-IDs, Kennwörter oder weiteren Berechtigungen zur Verfügung zu stellen, um der IBM die Bereitstellung von Unterstützung bei der Eingrenzung einer Problemursache und die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den angemessenen Schutz der Systeme des Kunden und aller darauf gespeicherten Daten bei einem durch den Kunden autorisierten Fernzugriff durch die IBM; 10. alle von der IBM zur Verfügung gestellten Programme für die Diagnose und Servicebereitstellung nur zur Unterstützung der im Bestellformular zu dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Berechtigten Programme und Maschinen zu verwenden; 11. die im Rahmen dieses Services erhaltenen Informationen ausschliesslich zur Unterstützung der IT-Erfordernisse innerhalb des Unternehmens des Kunden zu nutzen; 12. die IBM innerhalb eines Monats schriftlich über alle Änderungen am Bestand der Programme und Maschinen des Kunden und/oder der Anzahl Prozessoren zu informieren. Solche Änderungen können eine Anpassung der Servicegebühren zur Folge haben; 13. ohne vorherige schriftliche Zustimmung der IBM weder diese Leistungsbeschreibung noch die Rechte oder Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung abzutreten oder anderweitig zu übertragen oder weiterzugeben. Jeder diesbezügliche Versuch ist unwirksam.
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Samples: Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement
Spezifische Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich:wird
1. sicherzustellensicherstellen, dass für alle von der IBM bereitgestellten Zugriffscodes nur von entsprechend autorisierten Kundenmitarbeitern verwendet werdenBerechtigten Programme, für die Unterstützung angefordert wird, ein Nutzungsrecht besteht;
2. die vereinbarten Geräte oder Programme an den Aufstellungsorten zu installieren, wenn Software Maintenance über eine Telekommunikationsverbindung bereitgestellt wird;
3. die Verantwortung für den Inhalt von Dateien und Datenbanken, die Auswahl und Implementierung von Steuerungen für den Zugriff auf diese Dateien und Datenbanken und deren Verwendung sowie die Sicherung/Wiederherstellung und die Sicherheit der gespeicherten Daten zu übernehmen. Dazu zählen auch erforderliche Prozeduren zum Schutz der Integrität und Sicherheit der im Laufe der Serviceerbringung verwendeten Software und Daten vor unberechtigtem Zugriff;
4. alle Kommunikationsgebühren auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Services zu dieses Service zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wirdeinschließlich Gebühren für Telefon und Internet;
53. regelmässig sicherstellen, dass alle von IBM bereitgestellten Zugriffscodes nur von entsprechend autorisierten Kundenmitarbeitern verwendet werden;
4. regelmäßig die aktuelle Liste der Berechtigten Programme auf der in Ziffer 2.0 (Begriffsbestimmungen) angegebenen IBM Internetseite zu prüfen, um festzustellen, ob Programm- Versionen/Releases Berechtigte Programme hinzugefügt und/oder gelöscht wurden;
5. regelmäßig die aktuelle Liste der Berechtigten Programme auf der angegebenen IBM Internetseite prüfen, um festzustellen, Berechtigte Programme hinzugefügt oder gelöscht wurden;
6. der IBM den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen beim Kunden zu innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Beginn der Leistungserbringung im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung nennen, an den allgemeine technische Informationen zu den Berechtigten Maschinen und Programmen gerichtet werden können. Dieser primäre Ansprechpartner und alle jeder Anrufer müssen über ausreichende technische Kenntnisse der Berechtigten Maschinen und Programme des Kunden verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support Center sicherzustellen;
7. die im Rahmen dieses Service erhaltenen Informationen ausschließlich für die Unterstützung der IBM alle angeforderten Informationen, soweit sie die Erbringung der Leistungen betreffen, zur Verfügung zu stellen und die IBM über alle Änderungen zu informierenIT-Erfordernisse innerhalb des Kundenunternehmens nutzen;
8. der IBM alle relevanten erforderlichen und verfügbaren Diagnoseinformationen (einschliesslich einschließlich Produkt- oder Systeminformationen) bezüglich des Softwareproblemsim Zusammenhang mit Problemen hinsichtlich der Berechtigten Maschinen und Programme liefern, für das der Kunde die er Unterstützung anfordert, bereitzustellen;
9. der IBM Fernzugriff auf die Berechtigten Maschinen des Kunden zu gewähren und die dafür erforderlichen Benutzer-IDs, Kennwörter oder weiteren Berechtigungen zur Verfügung zu stellen, um der IBM die Bereitstellung von Unterstützung bei der Eingrenzung einer Problemursache und die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den angemessenen Schutz der Systeme des Kunden und aller darauf gespeicherten Daten bei einem durch den Kunden autorisierten Fernzugriff durch die IBM;
10. alle von der IBM zur Verfügung gestellten Programme für die Diagnose und Servicebereitstellung nur zur Unterstützung der im Bestellformular zu dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Berechtigten Programme und Maschinen zu verwenden;
11. die im Rahmen dieses Services erhaltenen Informationen ausschliesslich zur Unterstützung der IT-Erfordernisse innerhalb des Unternehmens des Kunden zu nutzen;
12. die IBM innerhalb eines Monats schriftlich über alle Änderungen am Bestand der Programme und Maschinen des Kunden und/oder der Anzahl Prozessoren zu informieren. Solche Änderungen können eine Anpassung der Servicegebühren zur Folge haben;
13. ohne vorherige schriftliche Zustimmung der IBM weder diese Leistungsbeschreibung die beschriebenen Leistungen noch die Rechte oder Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung abzutreten Vereinbarung abtreten oder anderweitig zu übertragen oder weiterzugebenweitergeben. Jeder diesbezügliche Versuch ist unwirksam;
10. auf den Berechtigten Maschinen des Kunden die von IBM angegebenen Programme installieren, die für den Einsatz von elektronischen Tools für den Fernzugriff erforderlich sind;
11. IBM den erforderlichen Fernzugriff auf die Berechtigten Maschinen des Kunden bereitstellen sowie die notwendigen Berechtigungen erteilen, um IBM die Erbringung der Leistungen über den Fernzugriff zu ermöglichen. Wird IBM der Fernzugriff auf die Berechtigten Maschinen nicht ermöglicht, kann dies zu Verzögerungen bei der Fehlerbehebung führen. IBM kann in diesem Fall nicht verpflichtet werden, die gegebenenfalls vereinbarten Service Levels und/oder die vereinbarte Serviceleistung einzuhalten;
12. bei einem durch den Kunden autorisierten Fernzugriff durch IBM die Verantwortung für den angemessenen Schutz aller auf den Berechtigten Maschinen gespeicherten Programme und Daten übernehmen;
13. IBM ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen (inkl. Fernzugriff) gewähren sowie Informationen, Unterstützung durch Mitarbeiter und sonstige Ressourcen bereitstellen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Dazu gehört auch, dass sich die Maschinen in einem sicheren Zustand befinden;
14. die Verantwortung für die Installation von Programmkorrekturen gemäß den Empfehlungen der IBM übernehmen;
15. IBM über eine Änderung des Aufstellungsortes einer Maschine informieren.
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Samples: Ibm Software Support Services
Spezifische Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sichwird:
1a) die IBM über alle Änderungen an den beim Kunden installierten Berechtigten Maschinen, z.B. an der Konfiguration oder Verarbeitungskapazität, informieren und der IBM mitteilen, wenn Maschinentypen an einem ausgewählten Aufstellungsort hinzugefügt oder entfernt werden sollen oder neue ausgewählte Aufstellungsort eingerichtet werden sollen;
b) der IBM die defekte CRU ( Customer Replaceable Unit = durch den Kunden austauschbare Funktionseinheit/en) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der neuen CRU zurückgeben. sicherzustellenCRU sind Maschinenkomponenten, die vom Kunden selbst auszutauschen sind, z. B. Tastaturen, Speicher oder Festplattenlaufwerke. Die IBM stellt dem Kunden die CRU zum Austausch durch den Kunden zur Verfügung;
c) sicherstellen, dass alle von der IBM bereitgestellten Zugriffscodes nur von entsprechend autorisierten Kundenmitarbeitern Personen verwendet werden;
2. die vereinbarten Geräte oder Programme an den Aufstellungsorten zu installieren, wenn Software Maintenance über eine Telekommunikationsverbindung bereitgestellt wird;
3. die Verantwortung für den Inhalt von Dateien und Datenbanken, die Auswahl und Implementierung von Steuerungen für den Zugriff auf diese Dateien und Datenbanken und deren Verwendung sowie die Sicherung/Wiederherstellung und die Sicherheit der gespeicherten Daten zu übernehmen. Dazu zählen auch erforderliche Prozeduren zum Schutz der Integrität und Sicherheit der im Laufe der Serviceerbringung verwendeten Software und Daten vor unberechtigtem Zugriff;
4. alle Kommunikationsgebühren auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Services zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird;
5. regelmässig die aktuelle Liste der Berechtigten Programme auf der in Ziffer 2.0 (Begriffsbestimmungend) angegebenen Internetseite zu prüfen, um festzustellen, ob Programm- Versionen/Releases hinzugefügt und/oder gelöscht wurden;
6. der IBM den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen beim Kunden zu nennen, an den allgemeine technische Informationen zu den Berechtigten Maschinen und Programmen gerichtet werden können. Dieser primäre Ansprechpartner und alle Anrufer müssen über ausreichende technische Kenntnisse der Berechtigten Maschinen und Programme des Kunden verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support Center sicherzustellen;
7. der IBM alle angeforderten Informationen, soweit sie die Erbringung der Leistungen betreffen, zur Verfügung zu stellen und die IBM über alle Änderungen zu informieren;
8. der IBM alle relevanten und verfügbaren Diagnoseinformationen (einschliesslich Produkt- oder Systeminformationene) bezüglich des Softwareproblems, für das der Kunde Unterstützung anfordert, bereitzustellen;
9. der IBM Fernzugriff auf die Berechtigten Maschinen des Kunden zu gewähren und die dafür erforderlichen Benutzer-IDs, Kennwörter oder weiteren Berechtigungen zur Verfügung zu stellen, um der IBM die Bereitstellung von Unterstützung bei der Eingrenzung einer Problemursache und die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den angemessenen Schutz der Systeme des Kunden und aller darauf gespeicherten Daten bei einem durch den Kunden autorisierten Fernzugriff durch die IBM;
10. alle von der IBM zur Verfügung gestellten Programme für die Diagnose und Servicebereitstellung nur zur Unterstützung der im Bestellformular zu dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Berechtigten Programme und Maschinen zu verwenden;
11f) sich damit einverstanden erklären, dass der elektronische Zugriff auf die IBM Support-Center und bestimmte Datenbanken möglicherweise den Abschluss eines separaten Vertrags erfordert, für den ggf. zusätzliche Gebühren fällig werden;
g) alle Kommunikationsgebühren auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Services zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird;
h) die im Rahmen dieses Services erhaltenen Informationen ausschliesslich ausschließlich zur Unterstützung der IT-IT- Erfordernisse innerhalb des Unternehmens Kundenunternehmens nutzen;
i) sich damit einverstanden erklären, dass seine Verpflichtungen im Hinblick auf Nebenlizenzen unabhängig von anderen Software-Services erhalten bleiben;
j) sich damit einverstanden erklären, dass alle zusätzlichen Features, Modellkonvertierungen und/oder Maschinenelemente für Berechtigte Maschinen automatisch in den Leistungsumfang dieser Vereinbarung aufgenommen werden und nicht ausgeschlossen werden können;
k) die Verantwortung für den angemessenen Schutz der Berechtigten Maschinen und aller darauf gespeicherten Daten bei einem durch den Kunden autorisierten Fernzugriff durch die IBM übernehmen;
l) der IBM die Berechtigung für den Fernzugriff auf die Berechtigten Maschinen gewähren, um der IBM die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen;
m) bei einem auszutauschenden Maschinenelement die entfernbaren Datenträger, Nicht-IBM Teile, Änderungen und Anbauten entfernen. Serviceleistungen an IBM Maschinen werden nur an dem ungeänderten Teil einer Maschine durchgeführt. Wenn die IBM und der Kunde vereinbaren, Ersatzteile am ausgewählten Aufstellungsort des Kunden zu nutzenlagern, wird der Kunde:
a) einen sicheren Lagerraum für alle am ausgewählten Aufstellungsort des Kunden aufbewahrten Teile bereitstellen;
12b) den IBM Servicetechnikern einfachen Zugang zu diesem sicheren Lagerraum gewähren, damit diese die Ersatzteile unverzüglich lagern, prüfen und entfernen können, sofern sie dies für notwendig halten
c) sich damit einverstanden erklären, dass während des Zeitraums der Aufbewahrung der Teile
1. der Kunde für einen Verlust oder eine Beschädigung der Teile verantwortlich ist;
2. dem Kunden fehlende Ersatzteile von der IBM separat in Rechnung gestellt werden, dies gilt auch für Ersatzteile die gebraucht oder beschädigt sind;
3. die IBM innerhalb eines Monats schriftlich über alle Änderungen am Bestand der Programme und Maschinen des Kunden und/oder der Anzahl Prozessoren zu informieren. Solche Änderungen können eine Anpassung der Servicegebühren zur Folge haben;
13. ohne vorherige schriftliche Zustimmung Teile Eigentum der IBM weder diese Leistungsbeschreibung noch die Rechte oder Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung abzutreten oder anderweitig zu übertragen oder weiterzugeben. Jeder diesbezügliche Versuch ist unwirksambleiben, nach dem Kontrollverfahren der IBM geprüft werden und der IBM auf Anforderung zurückgegeben werden.
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Samples: Service Agreement