Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Die folgenden Verantwortlichkeiten gelten für die optionalen Leistungen und ergänzen die in der ETS- Basis-LB aufgelisteten Verantwortlichkeiten des Kunden. Option System Health Check(s): • Der Kunde wird dem rAAT die Maschinentypen und Seriennummern der berechtigten Maschinen entsprechend der abgeschlossenen Anzahl benennen, die Gegenstand des optionalen System Health Check Services sind. Option DAS-Support: • Der Kunde wird dem rAAT eine Liste der Maschinentypen und Seriennummern der berechtigten DAS-Systeme bereitstellen, die Gegenstand des optionalen DAS-Supports sind.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird: • alle Kommunikationsgebühren auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Services zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird; • sicherstellen, dass für alle berechtigten Programme, für die Unterstützung angefordert wird, ein Nutzungsrecht besteht; • sicherstellen, dass für die Dauer der Laufzeit dieses Services die anwendbaren Basis-Supportverträge (einschliesslich der darin vereinbarten Servicezeiten) für alle Produkte, die durch die Services abgedeckt werden sollen, gültig sind. Die anwendbaren Basis-Supportverträge sind im Kapitel 3 „Technische Voraussetzungen“ beschrieben. Falls der Kunde einen dieser Basis- Supportverträge kündigt (oder andere Servicezeiten vereinbart), wird er das rST unverzüglich informieren; • IBM innerhalb von drei Arbeitstagen nach Beginn der Leistungserbringung den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen nennen, der • für das rST als Ansprechpartner für alle die Services betreffenden Fragen fungiert, • an den Besprechungen mit dem rST teilnimmt oder einen Stellvertreter benennt, der an seiner Stelle teilnimmt und • auf Seiten des Kunden Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den durch diese LB abgedeckten Services hat; • sicherstellen, dass der primäre Ansprechpartner für technische Fragen, sein Stellvertreter und jeder Anrufer über ausreichende technische Kenntnisse über die berechtigten Programme und Maschinen des Kunden verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support-Center sicherzustellen. Bei kundenkritischen Problemen muss ein Mitarbeiter des Kunden mit diesen Kenntnissen rund um die Uhr erreichbar sein; • kundenkritische Probleme bezüglich eines berechtigten Programms telefonisch melden und dabei Details zu der betroffenen Softwarekomponente sowie bei einem maschinenbezogenen Service die Maschinentype und Seriennummer nennen. Werden diese Informationen IBM nicht vollständig und fristgerecht bereitgestellt, gilt ein Problem als nicht gemeldet; • regelmässig die Liste der berechtigten Programme und Maschinen innerhalb der Support-Gruppen unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xx/xxxxxxxx prüfen, um festzustellen, ob z.B. neu angekündigte Produkte hinzugefügt bzw. Maschinen und/oder Programme z.B. beim Erreichen des Serviceenddatums entfernt wurden. Fragen zu solchen Änderungen können an das rST gerichtet werden; • alle Tools installieren und Massnahmen durchführen, die das rST oder ein IBM Spezialist dem Kunden empfiehlt und die für d...
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Die folgenden Verantwortlichkeiten ergänzen die in der ETS-Basis-LB aufgelisteten Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird
1. die Verantwortung für die Installation der CustomPacs übernehmen, die ihm auf eigenen Wunsch geliefert werden, und
2. die Verantwortung für die Programmkorrekturen übernehmen, die ihm auf Anforderung im Rahmen des Toleration & Coexistence Maintenance Research Service geliefert werden. Zusätzliche Verantwortlichkeit des Kunden für die Option „DAS-Support“: Der Kunde wird
1. dem rAAT eine Liste der Maschinentypen und Seriennummern der berechtigten DAS-Systeme bereitstellen, die Gegenstand des optionalen DAS-Supports sind.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Neben seinen in den Ergänzenden Bedingungen definierten Verantwortlichkeiten stellt der Prime Bidder sicher, dass der Kunde folgenden zusätzlichen Verpflichtungen nachkommt. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich:
1. Nennung des Namens eines primären Ansprechpartners für technische Fragen, der als Ansprechpartner für IBM fungiert und am telefonischen Einführungsgespräch teilnehmen wird.
2. Umbenennung der Snap-Dateien mit der richtigen Namenskonvention (wird im Einführungsgespräch erläutert).
3. Monatliche Übermittlung der Snap-Dateien in Bezug auf jede LPAR für die im Bestellschein zu dieser Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl von LPARs per FTP an das IBM Enhanced Customer Data Repository (ECuRep) unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxx/).
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird
1. IBM einen Ansprechpartner benennen der die getauschten, defekten Festplatten, Solid State Drives und/oder Flash Memory Cards von IBM entgegennimmt;
2. sicherstellen, dass die einbehaltenen, defekten Festplatten, Solid State Drives und/oder Flash Memory Cards nicht mehr in den produktiven Betrieb genommen werden;
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Die folgenden Verantwortlichkeiten ergänzen die in der ETS-Basis-LB aufgelisteten Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird
1. IBM Fernzugriff auf sein Netzwerk gewähren und
2. ggf. veranlassen, dass der vom Kunden gewählte Netzbetreiber IBM dazu autorisiert, ihm Informationen bereitzustellen oder telefonisch bzw. elektronisch im Auftrag des Kunden mit ihm zu kommunizieren. Für den IBM Intelligent Networking Support gelten folgende spezifische Verantwortlichkeiten: Der Kunde stellt sicher, dass
3. alle benötigte Hardware, auf denen die von einem Dritten bereit gestellte Software installiert werden soll und die bestimmten Mindestanforderungen entsprechen muss, bereitgestellt wurde. Die Mindestanforderungen sind im Internet auf folgender Webseite einsehbar:
4. die von einem Dritten bereit gestellte Software in dem gekennzeichneten Netzwerk an einem sicheren Speicherplatz innerhalb eines Aufstellungsortes heruntergeladen, akzeptiert, physisch installiert und konfiguriert wurde. Auf Kundenanforderung kann IBM dem Kunden entsprechende Richtlinien bereit stellen und den Kunden bei der Durchführung dieser Maßnahmen telefonisch unterstützen;
5. die entsprechende Verbindung zum und der Zugriff auf das gekennzeichnete Netzwerk und die installierte NC-Software vorhanden sind, damit die jeweiligen Daten erfasst und an IBM übermittelt werden können;
6. die automatische Ermittlung und Erfassung von Informationen über die jeweiligen Cisco-Produkte im gekennzeichneten Netzwerk mittels der NC-Software möglich ist;
7. die IBM bei allen Serviceanfragen in Bezug auf die NC-Software und/oder die bereitgestellten Berichte im Rahmen von IINS zu den Cisco-Produkten kontaktiert wird;
8. die NC-Software in dem gekennzeichneten Netzwerk bis zum Serviceende des ETS Multivendor Networking Services vorhanden ist. Danach bzw. nach Kündigung dieses Services de-installiert der Kunde die NC-Software;
9. Updates oder Änderungen in dem gekennzeichneten Netzwerk durchgeführt und entsprechend gepflegt werden, um die Korrektheit der Daten in den IINS Reports (z.B. „MAC“ Report) sicherzustellen;
10. alte Softwareversionen durch die jeweiligen neuen Versionen von IINS ersetzt werden;
11. die Bestandsdatensammlung und die weiteren Reports so schnell wie möglich auf die neuen NC- Softwareversionen migriert werden. IBM unterstützt jeweils nur die letzten beiden NC-Softwarestände.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird • auf Anforderung von IBM das neueste verfügbare Service-Pack mit Programmkorrekturen installieren, falls eine komplexe Fehlerbehebung oder detaillierte Fehlerbestimmung erforderlich ist. Die aktuellen Service-Packs sind auf der IBM FixCentral Website unter: xxx.xxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx/ zu finden. • der IBM den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen beim Kunden nennen, an den allgemeine technische Informationen zu den berechtigten Maschinen und zum berechtigten Programm gerichtet werden können. Dieser primäre Ansprechpartner und alle Anrufer müssen über ausreichende technische Kenntnisse der berechtigten Maschinen des Kunden und PowerHA STD / EE 6.1 verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support Center sicherzustellen.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird • auf Anforderung von IBM den aktuellsten Technologie Level beziehungsweise das neueste verfügbare Service-Pack mit Programmkorrekturen installieren, falls eine komplexe Fehlerbehebung oder detaillierte Fehlerbestimmung erforderlich ist. Die aktuellen Service-Packs sind auf der IBM FixCentral Website unter: xxx.xxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx/ zu finden • der IBM den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen beim Kunden nennen, an den allgemeine technische Informationen zu den berechtigten Maschinen und zum berechtigten Programm gerichtet werden können. Dieser primäre Ansprechpartner und alle Anrufer müssen über ausreichende technische Kenntnisse der berechtigten Maschinen des Kunden und AIX 6.1 verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support Center sicherzustellen.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird
1. vor der Bestellung die Lizenzbedingungen des Drittanbieters prüfen. Falls der Kunde diesen nicht zustimmen kann, richtet der Kunde alle Fragen zu den Vertragsbedingungen für die vorstehend genannte Software an den jeweiligen Drittanbieter,
2. für die Berechtigten Programme während der gesamten Laufzeit der Subscription einen gültigen IBM Software Supportvertrag mit IBM schließen,
3. die vom Drittanbieter geforderten technischen und vertraglichen Voraussetzungen für den Linux- Subscription-Service erfüllen, wie z.B. eine gültige Linux-Subscription-Vereinbarung schließen, sofern diese eine Voraussetzung für die bestellten Subscriptions ist,
4. einen Subscription-Koordinator benennen, der als Ansprechpartner für Bestellungen und Lieferungen von Subscription-Produkten von Drittanbietern fungiert, und
5. die Verantwortung für die Auswahl, Installation, Verwendung und Ausführung der im Bestellschein angegebenen Berechtigungen Dritter sowie der damit erzielten Ergebnisse übernehmen.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden