Sportliches Leben in unserer Stadt Musterklauseln

Sportliches Leben in unserer Stadt. Die o.g. Bereiche des gesellschaftlichen Lebens werden seit vielen Jahren in Herford durch den organisierten Sport mit vielen und vielfältigen Sportvereinen und tausenden Mitgliedern in allen Altersstufen betreut. Ziel ist, dass der Organisationsgrad dauerhaft auf hohem Niveau bleibt, damit der Sport weiterhin einen starken gesellschaftlichen Beitrag leistet. ⮚ Die Weiterentwicklung im Ganztag an Schulen ermöglicht Sportvereinen, Kinder für Sport im Verein zu begeistern und so neue Mitglieder zu gewinnen. ⮚ Die Herforder Sportvereine leisten durch ihre ehrenamtliche Vereinsstruktur und ihr bürgerschaftliches Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der o.g. gesellschaftlichen Bereiche. Sie finanzieren sich selbst überwiegend durch sozial gestaffelte Vereinsbeiträge ihrer Mitglieder. Die Stadt erkennt dieses Engagement ausdrücklich an. ⮚ Sportwettbewerbe mit nationaler und internationaler Beteiligung, Sportveranstaltungen im Rahmen von Stadtfesten etc. werten die Hansestadt Herford auf. Sportvereine und SSV bringen sich aktiv in städtische Veranstaltungen ein, verhelfen damit der Stadt zu einem positiven überregionalen Image und leisten einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Stadt. ⮚ Die Stadt und der SSV bekennen sich zum Breitensport und auch zum Leistungssport in Herford. Durch die Schaffung entsprechender Bedingungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bekräftigt die Stadt ihren Willen, die Sportvereine bei der Förderung von sportlichen Talenten und Leistungssportlern/- sportlerinnen zu unterstützen. Mit dem Königin‐Xxxxxxxx Gymnasium (KMG) als Sportschule NRW als ein Verbund von Schule, Vereinen und Fachverbänden wurde ein wichtiger Baustein geschaffen. ⮚ Partner der Stadt für die Belange der Sportvereine auf örtlicher Ebene ist der SSV. Die bisher zur Verfügung gestellte personelle und räumliche Unterstützung der Stadt für den SSV hat eine erfolgreiche Sportarbeit erst ermöglicht. Dieser Standard soll erhalten bleiben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.