Sprachstandsfeststellung. (1) Zur Feststellung der Sprachkompetenzen haben geeignete elementare Bildungseinrichtungen Sprachstandsfeststellungen durchzuführen. Dafür haben sie ein bundesweit standardisiertes Instrument (Beobachtungsbogen) zu verwenden. Sprachstandsfeststellungen sind durch Fachkräfte gemäß Art. 2 Z 2 anhand eines bundesweiten Beobachtungsbogens zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache (BESK kompakt) oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache (BESK-DaZ kompakt) durchzuführen.
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Samples: www.parlament.gv.at, www.parlament.gv.at, www.ris.bka.gv.at
Sprachstandsfeststellung. (1) Zur Feststellung der Sprachkompetenzen haben geeignete elementare Bildungseinrichtungen Sprachstandsfeststellungen durchzuführen. Dafür haben sie ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 ein bundesweit standardisiertes Instrument (Beobachtungsbogen) zu verwenden. Sprachstandsfeststellungen sind durch Fachkräfte gemäß Art. 2 Z 2 anhand eines bundesweiten Beobachtungsbogens zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache (BESK kompakt) oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache (BESK-DaZ kompakt) durchzuführen.
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Samples: Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Die Elementarpädagogik Für Die Kindergartenjahre 2018/19 Bis 2021/, Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Die Elementarpädagogik Für Die Kindergartenjahre 2018/19 Bis 2021/, vorarlberg.at