SPV Musterklauseln

SPV. DEGIRO trägt dafür Sorge, dass alle Positionen zu Finanzinstrumenten (außer Beteiligungen und Debit Wertpapiere) bei SPV geführt und in der Verwaltung von SPV gebucht werden. Die Finanzinstrumente werden auf Anweisung von DEGIRO direkt für den Kunden bei SPV geführt. Der Kunde akzeptiert, dass die Finanzinstrumente, die von SPV direkt für den Kunden geführt werden, auf Rechnung und Risiko des Kunden laufen.
SPV. SPV ist eine passive Einheit, die selbst keine Aktivitäten ausführt. Alle Aktivitäten für SPV werden de facto von DEGIRO ausgeführt. Die Haftbarkeit seitens SPV beschränkt sich auf Schäden, welche die direkte und vorhersehbare Folge aus Fahrlässigkeit (in Niederländisch: verwijtbare tekortkoming) von SPV sind. XXXXXX garantiert gegenüber dem Kunden, dass SPV seine Verpflichtungen und Haftungen gegenüber dem Kunden erfüllt. Der Kunde erklärt sich nachdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass er im Falle der Nichterfüllung bzw. des Ausfalls von DEGIRO und/oder SPV nur aus den von DEGIRO gehaltenen Vermögenswerten und nicht aus den von SPV auf Rechnung der Kunden von DEGIRO gehaltenen Positionen Schadenersatz erhalten kann.
SPV. DEGIRO setzt ein SPV ein, um andere Finanzinstrumente als Beteiligungen und Geldmittel für den Kunden zu halten. SPV ist eine passive juristische Person (eine Stiftung), deren Aktivitäten sich darauf beschränken, Finanzinstrumente und Geldmittel zu halten. Auf diese Weise sind die Positionen in Finanzinstrumenten und Geldmittel vom Kapital von DEGIRO getrennt und bleiben im Falle einer Insolvenz von DEGIRO für die Kunden von DEGIRO verfügbar. SPV Long Only wird von DEGIRO verwendet, um für das Konto von Kunden alle Long-Positionen in Geld und Wertpapieren zu halten, mit Ausnahme von Geld und Wertpapieren, die notwendig sind, um Dritten in Bezug auf Positionen in Derivaten, Debit Geld oder Debit Wertpapieren dieser Kunden Sicherheit zu bieten. SPV Long Short wird von DEGIRO dazu verwendet, um auf seinen Konten bei Drittparteien, wie Clearingstellen oder Prime Brokern, alle Positionen in Derivaten und alle sonstigen Positionen zu halten, die von diesen Drittparteien für die Dienstleistungen Debit Geld und Debit Wertpapiere entliehen wurden, sowie solche Geldmittel und Wertpapiere zu hinterlegen, die Dritten als Sicherheitsleistung für solche Positionen zur Verfügung gestellt werden. Sofern der Kunde eine der Dienstleistungen Derivate, Debit Geld und Debit Wertpapiere in Anspruch nimmt, erklärt er sich damit einverstanden, dass DEGIRO berechtigt ist, Teile der Geldmittel und der Wertpapiere (wie näher im Dokument „Wertpapierdienstleistungen“ in den Informationen zu den Wertpapierdienstleistungen von DEGIRO erläutert) im Namen des Kunden auf den Konten von SPV Long Short bei oben genannten Drittparteien zu führen. = Allgemeine Geschäftsbedingungen von XXXXXX ISC20210127 XXXXXX wurde durch SPV dazu ermächtigt, in allen Angelegenheiten im Namen der SPV zu handeln und zu Verträge zu schließen. XXXXXX schließt den vorliegenden „Kundenvertrag“ in eigenem Namen und im Auftrag der SPV. Die aus dem vorliegenden Vertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten, die sich auf die Führung von Finanzinstrumenten (nicht in der Form von Beteiligungen) beziehen, werden von DEGIRO im Auftrag von SPV übernommen. Die gesamte Kommunikation zwischen dem Kunden und SPV erfolgt durch DEGIRO als Bevollmächtigte von SPV. Der Kunde erteilt hiermit DEGIRO die unwiderrufliche Vollmacht, um im Auftrag des Kunden SPV mit der Abwicklung von Aufträgen und mit der Einziehung der vereinbarten, an DEGIRO zu entrichtenden Gebühr zu beauftragen.

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  • Liquiditätsrisiko Für den OGAW dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstande ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Vermögensgegenstande an Dritte kommen kann. Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Schäden im Ausland Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

  • Länder- oder Transferrisiko Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Veranstalter Veranstalter und Vertragspartner ist Xxxxxx Xxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („Xxxxxx Xxx Yoga“).

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.