Haftung und Schadenersatz Musterklauseln

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höhe.
Haftung und Schadenersatz. (1) sonible haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schädigungen des Kunden durch Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige vertraglich zur Leistungserbringung an den Kunden beauftragte Personen nur soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich einer Schädigung an Leib und Leben, ausgeschlossen.
Haftung und Schadenersatz. 10.1 Macht eine betroffene Person gegenüber einer Partei Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen geltend, so hat die beanspruchte Partei die andere Partei hierüber unverzüglich zu informieren.
Haftung und Schadenersatz. 1.) Entstehen HK infolge einer mangelhaften Lieferung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Mate- rialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant insbe- sondere diese Kosten zu tragen. Darüber hinaus kann HK bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
Haftung und Schadenersatz. Eine zwischen den Parteien im Leistungsvertrag (Hauptvertrag zur Leistungserbringung) vereinbarte Haftungsre- gelung gilt auch für die Auftragsverarbeitung, außer soweit ausdrücklich etwas anderesvereinbart. Unterschrift (Auftraggeber) Unterschrift Name , Position Name, Position Ort, Datum Ort, Datum Die nachfolgenden Maßnahmen gelten für alle Standorte. Abweichende Regelungen an den Standorten sind dif- ferenziert dargestellt. Die interne Organisation sieht eine Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und or- ganisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung in regelmäßigen Abständen vor.
Haftung und Schadenersatz. 7.1. AWT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AWT oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet AWT nur in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen. 7.2. In jedem Fall haftet AWT nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens. 7.3. Eine Haftung der AWT für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn und für sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. 7.4. Alle vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Angestellten und freien Mitarbeiter von AWT. 7.5. Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht bei Vorsatz. 7.6. AWT haftet nicht für Unfälle oder für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen der Teilnehmer. 8. Gerichtsstand Xxxxxx der Auftraggeber eine juristische Person im Sinne von § 17 ZPO ist, dann ist der Sitz der AWT ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Seminarvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AWT sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäfts- oder Wohnsitz zu verklagen.
Haftung und Schadenersatz. Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter haften gegenüber betroffenen Per- sonen entsprechend der in Art 82 DSGVO getroffenen Regelungen.
Haftung und Schadenersatz. 14.1 In Übereinstimmung mit den Regelungen des österreichischen Zivilrechts ist der LIEFERANT haftbar und leistet MYLAN Schadenersatz wegen aller Ansprüche, Verfahren, Forderungen und Klagegründe hinsichtlich jeglicher Schäden, Verluste oder Verletzungen (Todesfälle eingeschlossen) an jeglichen Personen oder jeglichem Eigentum, welche auf fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des LIEFERANTEN zurückzuführen sind, und zwar unabhängig davon, ob irgendein fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von XXXXX zu einer derartigen Verletzung, zu einem derartigen Todesfall oder zu einem derartigen Sachschaden beigetragen hat.
Haftung und Schadenersatz. 16.1 Eurofit ist dem Kunden nur dann wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Eurofit Vorsatz oder besonders schwere grobe Fahrlässigkeit trifft und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Zurechnung des Schadens zu Eurofit vorliegen. Ausgenommen von der im vorigen Absatz vorgesehenen Einschränkung ist die Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern und soweit diese nach den anzuwendenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften zwingend gilt.