Haftung und Schadenersatz Musterklauseln

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höhe. 7.2 In anderen Fällen als die vorstehenden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. 7.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 7.4 Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigen. 7.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.
Haftung und Schadenersatz. (Art. 82 DSGVO)
Haftung und Schadenersatz. Der AG und der AN haften gegenüber betroffenen Personen datenschutzrechtlich entsprechend der in Art 82 DSGVO getroffenen Regelung. Jegliche nicht datenschutzrechtlichen bzw. darüberhinausgehenden oder individuellen Haftungs- und Schadenersatzregelungen sind ausschließlich in den Angeboten und Verträgen zwischen dem AG und dem AN zu vereinbaren.
Haftung und Schadenersatz. 9.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Nr. 8 der Bedingungen regeln die folgenden Vorschriften die Haftung des Lieferanten im Verhältnis zum Käufer (einschließlich der Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Angestellten, Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer) abschließend in Bezug auf: (a) Verletzungen dieser Bedingungen; oder (b) vorsätzliche oder fahrlässige unerlaubte Handlungen (auch durch Unterlassung), die bei Erfüllung dieser Bedingungen begangen werden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehen. 9.2 Für folgende Schäden beinhalten die Bedingungen weder Haftungsausschlüsse noch Haftungsbegrenzungen des Lieferanten: (a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit; oder (b) durch Betrug oder arglistige Täuschung verursachte Schäden; oder (c) jede andere Haftung, die nach den gesetzlichen Regelungen nicht ausgeschlossen werden kann; oder (d) physische Schäden am Eigentum, in dem in Nr. 9.3 der Bedingungen definierten Umfang. 9.3 Vorbehaltlich der Regelungen in den Nrn. 8 und 9.2 der Bedingungen gilt folgendes: Der Lieferant haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit dem Lieferanten, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, es sei denn, es handelt sich um für den Lieferanten typischerweise vorhersehbare Schäden.
Haftung und Schadenersatz sonible haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schädigungen des Kunden durch Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige vertraglich zur Leistungserbringung an den Kunden beauftragte Personen nur soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich einer Schädigung an Leib und Leben, ausgeschlossen.
Haftung und Schadenersatz. 10.1 Macht eine betroffene Person gegenüber einer Partei Schadenersatzansprüche wegen eines Verstoßes ge- gen datenschutzrechtliche Bestimmungen geltend, so hat die beanspruchte Partei die andere Partei hierüber unverzüglich zu informieren. 10.2 Die Parteien haften gegenüber betroffenen Personen entsprechend der in Art. 82 DSGVO getroffenen Re- gelung.
Haftung und Schadenersatz. 1.) Entstehen HK infolge einer mangelhaften Lieferung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Mate- rialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant insbe- sondere diese Kosten zu tragen. Darüber hinaus kann HK bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. 2.) Ferner ist HK zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sowie von Mangelfolge- schäden berechtigt. Schadenersatzansprüche umfassen alle Nachteile, die HK durch nicht auftragsgemäße Liefe- rung, durch unsachgemäße Verpackung und/oder durch Rücksendung mangelhafter Lieferungen sowie der Nicht- einhaltung sonstiger Pflichten erwachsen. 3.) Der Lieferant wird HK auf erste Anforderung gegen Vorlage geeigneter Nachweise auch jene Aufwendungen erset- zen, die HK im Verhältnis zu ihrem Kunden zu tragen hat. Sofern HK von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, hat der Lieferant HK auf erste Anforderung insoweit freizustellen, als er auch unmittelbar haftet. Ausdrücklich wird festgehalten, dass aufgrund einer verspäteten oder mangelhaften Lieferung sowie Nichteinhal- tung von Qualitätsvorgaben gegen HK Vertragsstrafen geltend gemacht werden können. 4.) Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte von HK bleiben von den Regelungen dieses Artikel IX) unberührt
Haftung und Schadenersatz. 14.1 In Übereinstimmung mit den Regelungen des österreichischen Zivilrechts ist der LIEFERANT haftbar und leistet MYLAN Schadenersatz wegen aller Ansprüche, Verfahren, Forderungen und Klagegründe hinsichtlich jeglicher Schäden, Verluste oder Verletzungen (Todesfälle eingeschlossen) an jeglichen Personen oder jeglichem Eigentum, welche auf fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des LIEFERANTEN zurückzuführen sind, und zwar unabhängig davon, ob irgendein fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von XXXXX zu einer derartigen Verletzung, zu einem derartigen Todesfall oder zu einem derartigen Sachschaden beigetragen hat. 14.2 Wird eine DIENSTLEISTUNG auf einem Grundstück im Besitz von MYLAN erbracht, haftet der LIEFERANT für die Sicherheit aller Personen, die an der Leistungserbringung beteiligt sind, sowie die aller Personen, die von den Tätigkeiten des LIEFERANTEN betroffen sein könnten, und befolgt alle Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsverfahren von XXXXX.
Haftung und Schadenersatz. 16.1 Eurofit ist dem Kunden nur dann wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Eurofit Vorsatz oder besonders schwere grobe Fahrlässigkeit trifft und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Zurechnung des Schadens zu Eurofit vorliegen. Ausgenommen von der im vorigen Absatz vorgesehenen Einschränkung ist die Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern und soweit diese nach den anzuwendenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften zwingend gilt. 16.2 Die vorangegangene Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund resultieren, sowie für Mangelfolgeschäden. 16.3 Die Haftung von Eurofit ist weiters ausgeschlossen für Schäden, die auf einem oder mehreren der in Punkt 15.9 genannten Umstände beruhen, sowie für mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Nutzungs- und Produktionsausfälle sowie daraus resultierende Kosten, Folgeschäden und ähnliches. 16.4 Punkt 15.6 gilt sinngemäß auch für allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber Eurofit.
Haftung und Schadenersatz. 7.1. AWT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AWT oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet AWT nur in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen. 7.2. In jedem Fall haftet AWT nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.