Staatliche schweizerische Stellen. Die schweizerische Bundesregierung, die Kantone und Gemeinden sowie die voll- ständig im Eigentum dieser vorgenannten Einheiten stehenden Einrichtungen und Vertretungen, insbesondere unter Einschluss jeglicher Institutionen, Einrichtungen oder Fonds des Sozialversicherungssystems auf Bundes-, Kantons- und Gemeinde- ebene.
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