Stadträumliche Einbindung/Gebietsentwicklung Musterklauseln

Stadträumliche Einbindung/Gebietsentwicklung. Das Entwicklungsgebiet Adlershof/Johannisthal liegt im Bezirk Treptow-Köpenick etwa auf halber Strecke zwischen der Innenstadt und dem Flughafen Schönefeld. Auf einem Gebiet von 4,2 km² haben sich über einen Zeitraum von etwa 20 Jahren neben ca. 1.040 Unternehmen wissenschaft- liche Einrichtungen angesiedelt. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Standorts war die Ansiedlung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Campus Adlershof der Humboldt- Universität von Berlin im Zentrum des sogenannten Wissenschafts- und Technologieparks. Die Institute für Chemie, Geographie, Informatik, Mathematik, Physik und Psychologie haben hier ih- ren Sitz und waren Motor für die weitere Entwicklung. Insgesamt ist das Gebiet der Entwicklungs- maßnahme einer der erfolgreichsten Standorte für Hochtechnologie in Deutschland und weiterhin auch Berlins größter Medienstandort. Das Entwicklungsgebiet war von Beginn an als urban geprägter Raum zum Leben und nicht nur zum Arbeiten konzipiert worden. Insgesamt sind innerhalb der Entwicklungsmaßnahme 2100 Wohneinheiten fertiggestellt und 900 befinden sich im Bau. Davon sind ca. 500 Studentenwoh- nungen bzw. Wohnheimplätze. Zudem gibt es in der Entwicklungsmaßnahme noch Überlegungen zu weiteren Projekten, in denen 2400 Wohnungen entstehen sollen. Das Bebauungsplangebiet XV-68b-1 befindet sich am südlichen Rand der Entwicklungsmaß- nahme Berlin-Johannisthal/Adlershof. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Ortsteil Johannisthal, unmittelbar an der Ortsteilgrenze zu Adlershof, die entlang der Hermann-Dorner- Allee verläuft. Somit liegt das Plangebiet nicht weit von den neuen Wohngebieten aber auch von den ursprünglichen Siedlungsgebieten Johannisthals entfernt. Stadträumlich hat die nähere Umgebung des Bebauungsplangebiets je nach Himmelsrichtung ei- nen sehr unterschiedlichen Charakter. So schließt im Norden der 68 ha große Landschaftspark Johannisthal mit seinem offenen – wenn auch in weiten Teilen geschützten - Landschaftsraum und einer Vielzahl von Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen an. Im Westen flankiert die gut 80 m breite sogenannte Südfuge des Landschaftsparks das Plangebiet mit dem unmittelbar am Geltungsbereich verlaufendem Fuß- und Radweg, die den Land- schaftspark an den Eisenhutweg anbindet. Das Einfamilienhausgebiet „Wohnen am Land- schaftspark“ sowie die mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäuser am Kreisverkehrsplatz wirken über diesen öffentlichen Raum der Südfuge hinweg. Der Osten und Süden des Pla...

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.