Stahlrohre Musterklauseln

Stahlrohre. Die Schweißnähte werden wahlweise auf Anordnung des Auftraggeber - Baubeauftragten einer Röntgenprüfung unterzogen. Fehlerhafte Schweißnähte sind kostenlos auszubessern. Die Röntgenprüfung, die eine fehlerhafte Schweißnaht nachweist, geht zu Lasten des Unterneh- mers.
Stahlrohre. Die EUROPIPE-Gruppe verzeichnete weiterhin viele Anfragen zu neuen Projekten, insbesondere zu H2– und CO2–Pipe- lines. Die Marktnachfrage in Deutschland für die Mannesmann Großrohr GmbH (MGR) hat sich hingegen nach einem deutlich belebten ersten Quartal 2023 im weiteren Jahresverlauf deutlich beruhigt. Auch im übrigen Kernmarkt der MGR in West- und Südeuropa hat sich die Nachfragesituation wieder auf das Niveau vor dem Russland-Ukraine-Krieg reduziert. Auf dem Markt für mittlere Leitungsrohre entwickelten sich die Nachfragetätigkeit wie auch die Anzahl der vergabereifen Projekte ebenfalls rückläufig. Das Händlergeschäft zeigte sich bei hohen Beständen aufgrund der Preiserwartung weiterhin zurückhaltend. Mit Ausnahme des Automobilsektors war der Präzisrohrmarkt von einer eher schwachen wirtschaftlichen Dynamik gekennzeichnet. Bei nahtlosen Edelstahlrohren hat die Marktdynamik im zweiten Quartal deutlich nachgelassen. Während das Geschäft mit dem lagerhaltenden Handel faktisch zum Erliegen kam, wurden auch im grundsätzlich stabilen Projektgeschäft insbesondere aus den Bereichen Energie und Chemie Bestellungen mit Spekulation auf Preissenkungen verschoben. Lediglich im Bereich Luft- und Raumfahrt wurde eine überdurchschnittliche Anfragetätigkeit verzeichnet, die jedoch einem Aufholeffekt infolge des Bestellstopps und der Auftragsstornierungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie geschuldet ist.
Stahlrohre. Die Schweißnähte werden wahlweise auf Anordnung des SW Brühl - Baubeauftragten einer Röntgenprüfung unterzogen. Fehlerhafte Schweißnähte sind kostenlos auszubessern. Die Röntgenprüfung, die eine fehlerhafte Schweißnaht nachweist, geht zu Lasten des Unternehmers. Kontrolle der Schweißnähte auf augenscheinliche Fehler durch den SW Brühl-Baubeauftragten. Zu den augenscheinlichen Fehlern gehören unzulässige Winkelabweichungen, also Abweichungen von mehr als 2 mm auf 300 mm Länge, oder Schmelzaustritte zwischen Muffe und Rohr. Die Rohre dürfen nur mit geeigneten Schäleinrichtungen bearbeitet werden. Nur in den Fällen, wo der Einsatz der Schäleinrichtungen nicht möglich ist, darf mit dem Schaber gearbeitet werden. Der SW Brühl behält sich vor, Schweißverbindungen prüfen zu lassen. Alle Leistungen, die der AN im Zusammenhang mit der Prüfung der Schweißverbindung erbringt, z.B. das Heraustrennen der Schweißverbindung, das Wiederverbinden der Leitung, werden von der SW Brühl vergütet. Sollte sich nach der Prüfung herausstellen, dass Prüfkriterien, z.B. Winkelabweichung, nicht erfüllt wurden, sind die gesamten Montagekosten einschließlich Material von AN zu übernehmen.‌

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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