Stationäre Entziehungsmaßnahmen. Bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung sind nach Maßgabe von § 5 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013 die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (keine privatärztliche Behandlung oder gesondert berechenbare Unterkunft - Wahlleistungen) für Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen erstattungsfähig. zu 100 %. Ein Ersatzkrankenhaustagegeld wird nicht gezahlt.
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Stationäre Entziehungsmaßnahmen. Bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung sind nach Maßgabe von § 5 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013 die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (keine privatärztliche Behandlung oder gesondert berechenbare Unterkunft - Wahlleistungen) für Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen erstattungsfähig. erstattungsfähig zu 100 %. Ein Ersatzkrankenhaustagegeld wird nicht gezahlt.
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Stationäre Entziehungsmaßnahmen. Bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung sind nach Maßgabe von § 5 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013 die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (keine privatärztliche Behandlung oder gesondert berechenbare Unterkunft - Wahlleistungen) für Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen erstattungsfähig. - zu 100 %. Ein Ersatzkrankenhaustagegeld wird nicht gezahlt.
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Stationäre Entziehungsmaßnahmen. Bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung sind nach Maßgabe von § 5 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013 die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (keine privatärztliche Behandlung oder gesondert berechenbare Unterkunft - Wahlleistungen) für Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen erstattungsfähig. zu erstattungsfähig -zu 100 %. Ein Ersatzkrankenhaustagegeld wird nicht gezahlt.
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Stationäre Entziehungsmaßnahmen. Bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung sind nach Maßgabe von § 5 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013 die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (keine privatärztliche Behandlung oder gesondert berechenbare Unterkunft - Wahlleistungen) für Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen erstattungsfähig. erstattungsfähig - zu 100 %. Ein Ersatzkrankenhaustagegeld wird nicht gezahlt.
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