Common use of Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx Clause in Contracts

Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx. Xxx sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir- kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hinweise zur Daten- verarbeitung und den Ihnen zuste- henden Rechten nach Datenschutz- grundverord- nung (DSGVO) Nach Art. 13 DSGVO möchten wir Ihnen Informationen zur Datenverarbeitung geben. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx. Alle weiteren Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie im entsprechenden Informationsblatt, welches diesem Antrag als Anlage beigefügt ist. Dieses enthält insbesondere Angaben zur Kontaktmöglichkeit zum Datenschutzbeauftrag- ten, zum Zweck und zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, zu den Empfängern personenbezogener Daten, zur Speicherdauer, zu Ihren Betroffe- nenrechten und zu eventuell eingesetzten automatisierten Entscheidungen. Das Informationsblatt finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung auch unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx. Bitte geben Sie diese Informationen zum Datenschutz auch an eventuell weitere in Ihrem Vertrag genannte Personen. Die informa HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versiche- rungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. Beitragsangleichung Auf die Möglichkeit einer Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) wird hingewiesen. Sonstige Hinweise Für die Aufnahme des Antrags fallen keine gesonderten Gebühren oder Kosten an. Rückläufergebühren aus SEPA-Lastschriften und Kosten eines Mahnverfahrens werden geltend gemacht. Benachrichtigung im Schadenfall Melden Sie den Schaden sofort Ihrem persönlichen Betreuer oder melden Sie den Schaden an Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 00000 Xxxx, Telefon 0000 000-00000 oder per Telefax 0551 701-964267 und sorgen Sie für weitestgehende Schadenminderung. Bitte verständigen Sie bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung, Abhandenkommen von versicherten Sachen oder mutwillige Beschädigung auch sofort die Polizei. Ansprechpartner/ Aufsichtsbehörde/ Schlichtungsstelle Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein/Nachtrag zum Versicherungsschein oder dem jeweiligen Korrespondenzbrief. Die Aufsichtsbehörden und die Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten entnehmen Sie bitte den Ihnen vor Antragstellung ausge- händigten Kundeninformationen. Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach diesem Antrag, von dem mir bei Antragstellung eine Kopie ausgehändigt wird, eventuell dazu abgegebenen schriftlichen Erklärungen, den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie nach den genannten Versicherungsbedingungen und Kundeninformationen, die ich vor Antragstellung zur Einsicht erhalten habe. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

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Samples: Gruppenversicherungsvertrag, Gruppen Versicherungsvertrag

Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx. Xxx sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir- kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hinweise zur Daten- verarbeitung und den Ihnen zuste- henden Rechten nach Datenschutz- grundverord- nung (DSGVO) Nach Art. 13 DSGVO möchten wir Ihnen Informationen zur Datenverarbeitung geben. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx. Alle weiteren Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie im entsprechenden Informationsblatt, welches diesem Antrag als Anlage beigefügt ist. Dieses enthält insbesondere Angaben zur Kontaktmöglichkeit zum Datenschutzbeauftrag- ten, zum Zweck und zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, zu den Empfängern personenbezogener Daten, zur Speicherdauer, zu Ihren Betroffe- nenrechten und zu eventuell eingesetzten automatisierten Entscheidungen. Das Informationsblatt finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung auch unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx. Bitte geben Sie diese Informationen zum Datenschutz auch an eventuell weitere in Ihrem Vertrag genannte Personen. Die informa HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versiche- rungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. Beitragsangleichung Auf die Möglichkeit einer Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) wird hingewiesen. Sonstige Hinweise Für die Aufnahme des Antrags fallen keine gesonderten Gebühren oder Kosten an. Rückläufergebühren aus SEPA-Lastschriften und Kosten eines Mahnverfahrens werden geltend gemacht. Benachrichtigung im Schadenfall Melden Sie den Schaden sofort Ihrem persönlichen Betreuer oder melden Sie den Schaden an Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 00000 Xxxx, Telefon 0000 000-00000 oder per Telefax 0551 701-964267 und sorgen Sie für weitestgehende Schadenminderung. Bitte verständigen Sie bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung, Abhandenkommen von versicherten Sachen oder mutwillige Beschädigung auch sofort die Polizei. Ansprechpartner/ Aufsichtsbehörde/ Schlichtungsstelle Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein/Nachtrag zum Versicherungsschein oder dem jeweiligen Korrespondenzbrief. Die Aufsichtsbehörden und die Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten entnehmen Sie bitte den Ihnen vor Antragstellung ausge- händigten Kundeninformationen. Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach diesem Antrag, von dem mir bei Antragstellung eine Kopie ausgehändigt wird, eventuell dazu abgegebenen schriftlichen Erklärungen, den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie nach den genannten Versicherungsbedingungen und Kundeninformationen, die ich vor Antragstellung zur Einsicht erhalten habe. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sämtliche Informationen zu Ausübung und Frist Ihres Widerrufsrechts finden Sie in den Allgemeinen Kundeninformationen sowie in Ihrem Versicherungsschein unter der Überschrift „Widerrufsbelehrung“.

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Samples: Gruppenversicherungsvertrag

Stellvertretung durch eine andere Person Xxxxxx. Xxx Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir- kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hinweise Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt, und zwar auch dann, wenn zur Daten- verarbeitung und den Ihnen zuste- henden Rechten nach Datenschutz- grundverord- nung (DSGVO) Nach ArtBeitragszahlung erst später aufgefordert, die Beiträge aber unverzüglich gezahlt werden. 13 DSGVO möchten wir Ihnen Informationen zur Datenverarbeitung gebenEine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt. 1. Verantwortlicher Der Vertrag ist für die Datenverarbeitung ist die Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx. Alle weiteren Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie im entsprechenden InformationsblattVersicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen. 2. Ein Versicherungsverhältnis, welches diesem Antrag das für eine Dauer von weniger als Anlage beigefügt einem Jahr eingegangen ist, endet zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf; ein solches von mindestens einjähriger Dauer verlängert sich jedoch nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit von Jahr zu Jahr, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dieses enthält insbesondere Angaben zur Kontaktmöglichkeit Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, kann zum Datenschutzbeauftrag- tenEnde des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. 3. Die ARAG oder Sie können folgende Deckungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres durch Erklärung kündigen: – die Deckung des einfachen FahrraddiebstahlsTeil D. § 5 Nr. 5., – die Deckung von ElementarschädenTeil D. § 10, – die Hundehalter-HaftpflichtdeckungTeil C. § 13, – die Xxxxxxxxxxxxxxx-XxxxxxxxxxxxxxxxxxXxxx X. § 0 Xxx. 1 und 2, – die GebäudedeckungTeil D. § 1 Nr. 2. 4. Die ARAG oder Sie können diesen Versicherungsvertrag kündigen 4.1 nach der Bejahung eines eintrittspflichtigen Rechtsschutzfalles gemäß Teil B. § 4 durch die ARAG Rechtsschutz, dies gilt nicht für die Inanspruchnahme von JuraTel® nach Klausel 1 zu Teil B., § 10. 4.2 nach Zahlung einer Schadenersatzleistung oder wenn Ihnen eine Klage oder ein Mahnbe- scheid über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt worden ist (Teil C.), 4.3 nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Teil D. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat – gemäß 4.1 nach Anerkennung der Leistungspflicht, – gemäß 4.2 im Falle der Rechtshängigkeit eines Haftpflichtanspruches nach Beendigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich oder rechtskräftiges Urteil, – gemäß 4.2 oder 4.3 nach Auszahlung der Entschädigung zugegangen sein. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum Zweck Schluss des laufenden Versicherungsjahres. 5. Wird der Vertrag gekündigt, hat die ARAG nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelau- fenen Vertragszeit entspricht. 1. Die Beiträge sind, wenn keine kürzere Vertragsdauer vereinbart wurde, Jahresbeiträge und zur Rechtsgrundlage zuzüg- lich der DatenverarbeitungVersicherungsteuer, zu den Empfängern personenbezogener Daten, zur Speicherdauer, zu Ihren Betroffe- nenrechten und zu eventuell eingesetzten automatisierten Entscheidungen. Das Informationsblatt finden die Sie in der jeweils aktuellen Fassung vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ha- ben, im Voraus zu zahlen. Es kann Zahlung des Jahresbeitrages in im Voraus zu zahlenden Raten vereinbart werden; die nach dieser Vereinbarung zunächst nicht fälligen Teile des Beitrages sind ge- stundet. Geraten Sie mit einer Rate in Verzug, ist die Stundung aufgehoben. Ferner kann die ARAG für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von der ARAG nicht eingezogen werden, ist die Zah- lung auch unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxdann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer schriftlichen Zahlungsaufforde- rung der ARAG erfolgt. Bitte geben Haben Sie diese Informationen zum Datenschutz auch an eventuell weitere zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist die ARAG be- rechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. 2. Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrages Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unver- züglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versiche- rungsbeginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versi- cherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Vertrag genannte PersonenAntrag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate als erster Beitrag. 3. Alle nach dem ersten Beitrag zu zahlenden Beiträge sind Folgebeiträge; sie sind am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraumes zu zahlen. Die informa HIS GmbH betreibt das Hinweis- Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. 4. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrages oder der ersten Rate des ersten Beitra- ges ergeben sich aus § 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. 5. Die ARAG ist bei Verzug berechtigt, Ersatz des Verzugsschadens nach § 280 Abs. 2 BGB i. V. m. § 286 BGB sowie Verzugszinsen nach § 288 BGB zu fordern. Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)Ar- beitszimmer. An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versiche- rungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie AuffälligkeitenNicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Keller, Spei- cher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. 1. Versicherungsschutz besteht in der Familienversion für 1.1 Sie; 1.2 Ihren ehelichen, eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben- den sonstigen Lebenspartner, soweit letzterer an Ihrem Wohnsitz gemeldet ist; die Mitversi- cherung des sonstigen Lebenspartners endet mit der Aufhebung der häuslichen Gemein- schaft zwischen Ihnen und dem sonstigen Lebenspartner; 1.3 alle mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft oder in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen bewohnten Einfamilienhaus lebenden Familienangehörigen, soweit diese an Ihrem Wohnsitz gemeldet sind; als Familienangehörige gelten Eltern, Kinder, Adoptiveltern, Adop- tivkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Ge- schwister sowie Pflegeeltern und –kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten län- xxxx Xxxxx angelegtes Verhältnis wie Eltern und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. Beitragsangleichung Auf Kinder miteinander verbunden sind); die Möglichkeit einer Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15 Mit- versicherung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Familienangehörigen endet mit Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen Ihnen und dem jeweiligen Familienangehörigen; 1.4 darüber hinaus für die Haftpflichtversicherung (AHB) wird hingewiesenunverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder von Ihnen und Ihrem mitversicherten Lebenspartner, auch ohne dass diese an Ihrem Wohnsitz gemeldet sind, bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. 2. Sonstige Hinweise Für die Aufnahme des Antrags fallen keine gesonderten Gebühren Versicherungsschutz besteht in der Singleversion für 2.1 Sie, wenn Sie – unverheiratet sind, – nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, – auch nicht in sonstiger Lebenspartnerschaft leben, – wenn Sie getrennt leben – alleinstehend sind, – alleinerziehend sind; 2.2 Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder, auch ohne dass diese an Ihrem Wohnsitz gemeldet sind, bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbe- zogenes Entgelt erhalten oder Kosten an. Rückläufergebühren aus SEPA-Lastschriften und Kosten eines Mahnverfahrens werden geltend gemacht. Benachrichtigung im Schadenfall Melden Sie den Schaden sofort Ihrem persönlichen Betreuer oder melden Sie den Schaden an Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 00000 Xxxx, Telefon 0000 000-00000 oder per Telefax 0551 701-964267 und sorgen Sie für weitestgehende Schadenminderung. Bitte verständigen Sie bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung, Abhandenkommen von versicherten Sachen oder mutwillige Beschädigung auch sofort die Polizei. Ansprechpartner/ Aufsichtsbehörde/ Schlichtungsstelle Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein/Nachtrag zum Versicherungsschein oder dem jeweiligen Korrespondenzbrief. Die Aufsichtsbehörden und die Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten entnehmen Sie bitte den Ihnen vor Antragstellung ausge- händigten Kundeninformationen. Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach diesem Antrag, von dem mir bei Antragstellung eine Kopie ausgehändigt wird, eventuell dazu abgegebenen schriftlichen Erklärungen, den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie nach den genannten Versicherungsbedingungen und Kundeninformationen, die ich vor Antragstellung zur Einsicht erhalten habe. Mündliche Nebenabreden sind ungültigselbstständige Tätigkeit aufnehmen.

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Samples: Arag Recht&heim Aktiv Bedingungen