Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Musterklauseln

Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Sie haben die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an die Aufsichtsbehörde zu wenden. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung Unisex Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbands der Privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) Teil II Tarifbedingungen § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Sie haben die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an die Aufsichtsbehörde zu wenden.
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde des Versicherungsnehmers kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde des Versicherungsnehmers kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx Wichtige Hinweise Die aufgrund Ihres Antrags abgeschlossenen Versicherungen sind grundsätzlich rechtlich selbstständige und voneinander unab- hängige Verträge. Keine rechtlich selbstständigen Verträge stellen dar • Rechtsschutz in Unterhaltssachen • Rechtsschutz in Ehesachen • Erweiterter Straf-Rechtsschutz • ARAG Mietausfallschutz • ARAG Fahrzeug-Schutzbrief • ARAG Top-Schutzbrief • ARAG Fahrzeug-Schutzbrief für Selbstständige • ARAG Arbeitslosen-Schutz – soweit abgeschlossen. • Online-Forderungsmanagement, • ARAG JuraCheck® • ARAG JuraCheck® Plus • ARAG web@ktiv® Basis, Komfort oder Premium • ARAG JuraCheck® für Selbstständige • ARAG JuraCheck® Plus für Selbstständige • ARAG web@ktiv® Basis, Komfort oder Premium für Selbstständige sind nur rechtlich selbstständige Verträge, wenn sie einzeln abgeschlossen werden. Den abgeschlossenen Versicherungen liegen die aktuellen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ARAG sowie die vereinbarten Klauseln und/oder Sonderbedingungen zugrunde. Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen entweder an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen aufgeführte zuständige Stelle gerichtet werden. Sie sollten auch dann in Textform erfolgen, wenn eine solche Form weder im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde des Versicherungsnehmers kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahr- heitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Text- form gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde des Versicherungsnehmers kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 0x0 00000 Xxxx Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) § f Der Versicherungsfall
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Sie haben die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an die Aufsichtsbehörde zu wenden. Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009)
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde Ihrerseits kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx Für den aufgrund Ihres Antrages abgeschlossenen Recht&Heim Aktiv-Vertrag gelten die aktuellen Versi- cherungsbedingungen Recht&Heim Aktiv (RuHe (01.2011)) sowie die vereinbarten Klauseln und/oder Sonderbedingungen. Alle für die ARAG bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind entweder an die ARAG Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen aufgeführte zuständige Stelle zu richten.
Beschwerdegesuch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde des Versicherungsnehmers kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx Weitere Informationen – insbesondere zum Versicherungsschutz – sind in den beiliegenden Unterlagen enthalten. Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro beim Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gerne zur Verfügung.