Steuern auf Zinseinkommen Musterklauseln

Steuern auf Zinseinkommen. 4.7.1. Die Steuer auf Zinseinkommen, die von nicht ansässigen Privatpersonen gemäß kroatischer Gesetzgebung zu entrichten ist, beträgt 12%. Die J&T banka beabsichtigt die zinsbezogenen Steuern einzubehalten und die Zahlung an die örtlichen Behörden auszuführen. 4.7.2. Bezugnehmend auf Klausel 4.7.1 kann der in Deutschland steuerpflichtige Sparer von dem Abkommen zwischen der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen profitieren und daher die in der Republik Kroatien abzuführenden Steuern aus Zinserträgen auf 0% reduzieren. Zur Reduzierung der Steuern auf Zinserträge in Kroatien auf 0%, ist es notwendig der J&T banka 2 Ausfertigungen des “Antrag zur Steuerentlastung, Steuerermäßigung oder Steuerrückzahlung für Zinsen unter der Vereinbarung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Deutschland“ („Antrag auf Steuerentlastung“) vorlegen, welcher die Steueransässigkeit des Sparers in Deutschland bestätigt. Der Antrag auf Steuerentlastung findet sich online unter der Rubrik „Hilfe“ im Abschnitt „Besteuerung“. Der Antrag auf Steuerentlastung muss vollständig ausgefüllt und vom zuständigen Finanzamt abgestempelt werden. Der Stempel des zuständigen Finanzamts auf dem Antrag der Ansässigkeitsbescheinigung darf nicht alter als 30 Tage sein wenn dieser an die J&T banka übermittelt wird. Der Kunde soll den Antrag auf Steuerentlastung an folgende Adresse versenden: Deposit Solutions GmbH, c/o Savedo Kundenservice, Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx. Die Savedo GmbH leitet den Antrag auf Ansässigkeitsbescheinigung für den Kunden anschließend an die J&T banka weiter. Den Antrag auf Ansässigkeitsbescheinigung kann 7 Geschäftstage von der Fälligkeit der Festgeldeinlage übermittelt werden.
Steuern auf Zinseinkommen. 4.7. Tax on interest income
Steuern auf Zinseinkommen. 4.7. Tax on interest income 4.7.1. Die Steuer auf Zinseinkommen, die von nicht ansässigen Privatpersonen gemäß slowakischer Gesetzgebung zu entrichten ist, beträgt 19%. Die Privatbanka beabsichtigt die zinsbezogenen Steuern einzubehalten und die Zahlung an die örtlichen Behörden auszuführen. 4.7.1. The withholding tax payable by foreign individuals on interest income under the current Slovakian legislation amounts to 19%. Privatbanka undertakes to withhold the interest- associated tax and actualize the payment to the local authorities. 4.7.2. Bezugnehmend auf Klausel 4.7.1 kann der in Deutschland steuerpflichtige Kunde von dem Abkommen zwischen der Slowakei und der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen der Slowakei und der Bundesrepublik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen profitieren und daher die in der Slowakei abzuführenden Abgeltungssteuer auf 0% reduzieren. 4.7.2. In the scope of Clause 4.7.1 above, Clients taxable in the Federal Republic of Germany or Republic of Austria can benefit from the agreement between Slovakia and the Federal Republic of Germany or between Slovakia and the Republic of Austria for the Avoidance of Double Taxation and of Tax Evasion with respect to Taxes on Income and on Capital and reduce the withheld interest income tax payable in Slovakia to 0%. 4.7.3. Für die Reduzierung der in der Slowakei abzuführenden Abgeltungssteuer auf einen Steuersatz von 0% ist es notwendig eine Ansässigkeitsbescheinigung für Zwecke der Steuererleichterungen, welche die Steueransässigkeit des Kunden in der Bundesrepublik Deutschland/Republik Österreich bestätigt, bei Privatbanka während der Laufzeit, aber nicht später als 10 Geschäftstage vor Ablauf der Produktlaufzeit einzureichen;
Steuern auf Zinseinkommen. 4.7.1. Die Steuer auf Zinseinkommen, die von nicht ansässigen Privatpersonen gemäß belgischer Gesetzgebung zu entrichten ist, beträgt 30 %. Die CKV beabsichtigt die accruing the first Business Day following the date when the principal has been credited to CKV’s account and will continue until and including the Maturity Date. CKV applies the convention for interest calculation of: actual days per year/365.
Steuern auf Zinseinkommen. 4.7.1 Die Steuer auf Zinseinkommen, die von nicht ansässigen Privatpersonen gemäß tschechischer Gesetzgebung zu entrichten ist, beträgt 15 %. Die J&T beabsichtigt die zinsbezogenen Steuern einzubehalten und die Zahlung an die örtlichen Behörden auszuführen. 4.7.2 Durch Unterschreiben und Übersenden des Antrags auf Eröffnung eines Festgelds bei der J&T bestätigt der Kunde, dass er in voller Kenntnis der auf ihn anwendbaren steuerlichen Regelungen ist. Der Kunde wird die Bank über Änderungen in seinem Steuerstatus unverzüglich informieren und einen entsprechenden Nachweis solcher Änderungen erbringen.

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Beitragsanpassung Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die Beiträge, soweit erforderlich, angepasst. Der in den AVB genannte tarifliche Vomhundertsatz beträgt 5,0. Die Tarife MP0U bis MP3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1