Stockwerkeigentum. Bei der Versicherung eines einzelnen Stockwerks wird im Schadensfall der Ersatzwert dieser Stockwerkeinheit bestimmt. Die versicherte Stockwerkeinheit umfasst auch besondere bauliche Ausstattungen und den Wertanteil an den gemeinschaftlichen Bauteilen und Anlagen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Ersatzwert (Unterversicherung), wird der Schaden nur im Verhältnis ersetzt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatz- wert steht. Wird das Gebäude durch die Stockwerkeigentümergemeinschaft versichert, gilt Folgendes: Hat ein Stockwerkeigentümer den Entschädigungsanspruch ver- wirkt, so bleibt die GVB Privatversicherungen AG den übrigen Stockwerkeigentümern für deren Anteile zur Entschädigung ver- pflichtet. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Ereignisses hat der Stockwerkeigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund liegt, der GVB Privatversicherungen AG diesen Entschädigungs- betrag zurückzuerstatten. lm Übrigen bleibt das Regressrecht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Die übrigen Stockwerkeigentümer können verlangen, dass die GVB Privatversicherungen AG ihnen auch hinsichtlich des Mit- eigentumanteils des Stockwerkeigentümers, der seinen Anspruch verwirkt hat, im Rahmen des Betrags der verwirkten Entschä- digung Ersatz leistet, sofern – diese zusätzliche Entschädigung zur Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird und – der Pfandgläubiger des Miteigentumanteils, dessen Eigentümer seine Ansprüche verwirkt hat, dieser Regelung zustimmt und – die übrigen Stockwerkeigentümer durch den Stockwerkeigen- tümer, der seinen Anspruch verwirkt hat, nicht direkt entschä- digt werden. Die Rückerstattungspflicht und das Regressrecht gemäss voran- gehendem Abschnitt gelten auch für diese Mehraufwendung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, General Terms and Conditions
Stockwerkeigentum. Bei der Versicherung eines einzelnen Stockwerks wird im Schadensfall Schadenfall der Ersatzwert dieser Stockwerkeinheit bestimmt. Die versicherte Stockwerkeinheit umfasst auch besondere bauliche Ausstattungen und den Wertanteil an den gemeinschaftlichen gemein- schaftlichen Bauteilen und Anlagen. Ist die Versicherungssumme Versicherungs- summe niedriger als der Ersatzwert (Unterversicherung), wird der Schaden nur im Verhältnis ersetzt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatz- wert Ersatzwert steht. Wird das Gebäude durch die Stockwerkeigentümergemeinschaft Stockwerkeigentümer- gemeinschaft versichert, gilt Folgendes: :
a Hat ein Stockwerkeigentümer den Entschädigungsanspruch ver- wirktEntschädigungsan- spruch verwirkt, so bleibt die GVB Privatversicherungen AG HanseMerkur den übrigen Stockwerkeigentümern für deren Anteile zur Entschädigung ver- pflichtetEntschädi- gung verpflichtet. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Ereignisses Er- eignisses hat der Stockwerkeigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund liegt, der GVB Privatversicherungen AG HanseMerkur diesen Entschädigungs- betrag Ent- schädigungsbetrag zurückzuerstatten. lm Im Übrigen bleibt das Regressrecht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Bestimmun- gen vorbehalten. .
b Die übrigen Stockwerkeigentümer können verlangen, dass die GVB Privatversicherungen AG HanseMerkur ihnen auch hinsichtlich des Mit- eigentumanteils Mitei- gentumsanteils des Stockwerkeigentümers, der seinen Anspruch verwirkt hat, im Rahmen des Betrags der verwirkten Entschä- digung ver- wirkten Entschädigung Ersatz leistet, sofern – - diese zusätzliche Entschädigung zur Wiederherstellung Wiederherstel- lung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird und – - der Pfandgläubiger des MiteigentumanteilsMiteigentumsanteils, dessen Eigentümer seine Ansprüche verwirkt hat, dieser Regelung Re- gelung zustimmt und – - die übrigen Stockwerkeigentümer durch den Stockwerkeigen- tümerStock- werkeigentümer, der seinen Anspruch verwirkt hat, nicht direkt entschä- digt entschädigt werden. Die Rückerstattungspflicht und das Regressrecht gemäss voran- gehendem Abschnitt gelten auch für diese Mehraufwendung.
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Samples: Gebäude Sachversicherung