Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst Musterklauseln

Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Munzingen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbetrieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemei- nen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernom- men. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Tien- gen unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tief- bauamt gewartet. Die Reinigung und der Winterdienst wird von den Fuhrparkbe- trieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung aufgenommen.
Straßenbau- und -unterhaltung; Winterdienst. Das Straßen- und Wegenetz wird von der Stadt Freiburg im Breisgau übernommen. Die Unterhaltung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt; die Feld- und Wirtschaftswege werden von den Bediensteten der bisherigen Gemeinde Ebnet unter der Aufsicht des Ortsvorstehers und in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt gewartet. Das gesamte Stra- ßennetz der Gemeinde Ebnet ist bis auf den Scheibenweg (ca. 100 m) insgesamt ausge- baut. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird sobald wie möglich auch dieses Straßenstück ausbauen und zuvor den Schutzwasserkanal erneuern. Die Reinigung und der Winter- dienst werden von den Fuhrparkbetrieben übernommen. Die Straßen und Wege werden in den allgemeinen Räum- und Streuplan entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung übernom- men.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.