Stromanschlüsse Musterklauseln

Stromanschlüsse a) Soweit vorhanden, sind aus Sicherheitsgründen nur die im Auftrag oder mit Genehmigung der Stadt Essen erstellten, mit Fehlerstromschutzschaltern (FI- Schaltern) ausgerüsteten Stromverteiler zu benutzen. Die Anschlusskabel müssen von den Verkaufswagen- oder Standinhabern so verlegt werden, dass Unfälle von Marktbesuchern oder Beschädigungen der Stromverteileranlage ausgeschlossen sind.
Stromanschlüsse. Die Elektroinstallationen wurden nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen ausgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Stromverbrauch, der das übliche Maß übersteigt (z.B. bei Film- und Fernsehaufnahmen) gesondert angemeldet und in Rechnung gestellt werden muss.
Stromanschlüsse. Lichttechnik: 2 x CCE Kraftstrom 32A (Rote Dose) Tontechnik: 1 x CCE Kraftstrom 32A (Rote Dose) Anschlüsse: 3 Phasenanschluss mit 5-poligem Euronorm Cekon-Stecker mit Nulleiter!
Stromanschlüsse. Bei Veranstaltungen in Hallen und Sälen haben die geforderten Stromanschlüsse (diese sind dem jeweiligem Anbot/ Auftragsbestätigung zu entnehmen) nach ÖVE Vorschriften gestellt zu werden. Ein Haustechniker hat vor Anschließen des technischen Gerätes vor Ort anwesend zu sein. Bei schadhaften Stromanschlüssen hat der Vermieter das Recht, alle dadurch entstandenen Schäden (am Gerät oder Personal) dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter oder dessen Personal, hat nicht die Verpflichtung die Stromanschlüsse auf Ihre Funktion zu prüfen. Dies liegt im Aufgabenbereich des Auftraggebers/ Mieters. Dieser Punkt entfällt im Fall der Stromselbstversorgung durch die Vermietung von Stromerzeugern. Im Normalfall erfolgt die Bezahlung des gesamten Mietumfanges/ Auftrages direkt im Anschluss der Fertigstellung, und der Abnahme durch den Auftragnehmer, oder anderer befugten Personen. Eine Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt kann nur mit ausdrücklicher Sondervereinbarung am Anbot/ Auftragsbestätigung erfolgen. Ein ungerechtfertigter und nicht vereinbarter Abzug, sowie fällige aber nicht beglichene Verzugszinsen, werden nachverrechnet und eingefordert. Nach der Beauftragung kann vom Vertrag wie folgt zurückgetreten bzw. storniert werden:
Stromanschlüsse. Die Elektroinstallationen wurden nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen ausgeführt. Für den Anschluss von Elektrogeräten stehen folgende Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung: Ein Unterflursystem mit 60 Steckdosen, die auf 6 Stromkreise aufgeteilt sind. Absicherung: X 00 X 00 Xxxxxxxxxx xx xxx Xxxxxx, aufgeteilt auf 2 Stromkreise. Absicherung: L 16 A An der Rückseite des Saales 2 CEE-Steckvorrichtungen (5 polig) 32 A. Absicherung: 35 A Am Bühnenpodium rechts 1 CEE-Steckvorichtung (5 polig) 63 A. Absicherung: 50 A Der Mieter hat für seine elektrischen Anlagen und Geräte das erforderliche Anschlussmaterial mitzubringen. Elektroanschlüsse hat der Mieter gemäß den Vorschriften der VstättV von einem eigenen Fachmann oder durch eine von ihm beauftragte Xxxxxxxxx vornehmen zu lassen. Städtisches Personal darf derartige Anschlussarbeiten nicht ausführen. Die Verantwortung für die elektrische Installation einschließlich Anschlusskabel und Geräte liegt ab Anschlussstelle beim jeweiligen Mieter.
Stromanschlüsse. Die Verantwortung für die elektrische Installation einschließlich Anschlusskabel und Geräte liegt ab Anschlussstelle beim Mieter. Er hat für die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik (DIN VDE- Bestimmungen) zwingend zu beachten. Aus Gründen der Energiekosten-Einsparung können Montags bis Freitags in der Zeit von 6 bis 18 Uhr keine Nutzungen stattfinden, die mit einem hohen Stromverbrauch verbunden sind. In dieser Zeit dürfen insbesondere keine Einleuchtungen oder Lichtproben durchgeführt werden. Abhängig von Art und Umfang der Veranstaltung kann durch den Vermieter sowie durch Ordnungs-, Bau- und Brandschutzbehörden die Bestellung von Feuerwehr-, Ordnungspersonal und Sanitätskräften gefordert werden. Die hierdurch entstehenden Kosten, hat allein der Mieter zu tragen. Gegebenenfalls erforderliche Plätze für Feuerwehr, Sanitätspersonal, Polizei oder Ordnungsdienste sind unentgeltlich durch den Mieter zur Verfügung zu stellen.
Stromanschlüsse a) Wird für einen Ausstellungsstand eine zusätz- liche Stromversorgung benötigt, die über die automatisch in der Grundpauschale enthalte- ne hinausgeht, muss diese innerhalb der Fristen unter den Zusatzleistungen ausge- wählt werden. Nachträgliche Änderungswün- sche werden zwar berücksichtigt, soweit dies möglich ist, die Umsetzung kann aber nicht garantiert werden.
Stromanschlüsse a) Alle Markthändler, die Strom benötigen, haben dies bei der Marktaufsicht schriftlich an- zumelden. Soweit vorhanden, sind aus Sicherheitsgründen nur die im Auftrag oder mit Genehmigung der Stadt Arnsberg erstellten, mit Federstromschutzschaltern (FI-Schalter) ausgerüsteten Stromverteiler zu benutzen. Die Anschlusskabel müssen von den Verkaufs- wagen oder Standinhabern so verlegt werden, dass Unfälle von Marktbesuchern oder Be- schädigungen der Stromverteileranlage ausgeschlossen sind. Hierfür sind Kabel und was- serdichte Steckverbindungen zu verwenden, die den Vorschriften der VDE 0100 entspre- chen.
Stromanschlüsse. Die Elektroinstallationen wurden nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen ausgeführt. Der Mieter hat für seine elektrischen Anlagen und Geräte das erforderliche Anschlussmaterial mitzubringen. Änderungen an der Elektroinstallation sind nicht zulässig und ausdrücklich untersagt.
Stromanschlüsse. 2.5.1 16A/220V, je 5,00 €