Studienbeginn Musterklauseln

Studienbeginn. § 4. Das Bachelorstudium beginnt im Herbstsemester. Beim Masterstudium ist ein Beginn sowohl im Xxxxxx- als auch im Frühjahrsemester möglich.
Studienbeginn. § 4. Der Studienbeginn ist im Herbstsemester.
Studienbeginn. § 4. Der Studienbeginn ist im Xxxxxx- oder im Frühjahrsemester möglich.
Studienbeginn. § 4. Der Beginn des Masterstudiums «Sport, Bewegung und Gesundheit» ist nur im Herbstsemester möglich.
Studienbeginn. §4. Das Masterstudium kann im Xxxxxx- oder im Frühjahrsemester begonnen werden.
Studienbeginn. § 4. Der Studienbeginn ist nur im Herbstsemester möglich. 1 SG 440.110.
Studienbeginn. § 4. Der Beginn des Masterstudiums ist sowohl im Xxxxxx- als auch im Frühjahrsemester möglich. Die Studienpläne können davon abweichende Regelungen festhalten. Ein Beginn im Frühjahrsemester kann zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit führen.
Studienbeginn. § 4. Das Bachelorstudium beginnt im Herbstsemester. Der Beginn des Masterstudiums ist in den jeweiligen Studienordnungen geregelt.
Studienbeginn. Der Lehrgang beginnt mit dem Tag, an dem der Student das erste Studienmaterial erhält.
Studienbeginn. Der Lehrgang dauert insgesamt 6 Studienmonate und beginnt mit der Lieferung des ersten Lehrmaterials. Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen.