Stufenfolge Musterklauseln

Stufenfolge. Bei der ersten Einstellung oder bei Wiedereinstellung nach einer Unterbrechung im Sinne des § 8 Ziffern 2, 4 wird der Angestellte in die Gehaltsstufe 1 eingereiht.
Stufenfolge a) Bei der ersten Einstellung oder bei Wiedereinstellung nach einer Unter- brechung im Sinne des § 8 Ziffern 2, 4 wird der Angestellte in die Ge- haltsstufe 1 eingereiht. b) Bei Wiedereinstellung wird der Angestellte in diejenige Gehaltsstufe ein- gereiht, die ihm unter Berücksichtigung seiner anrechenbaren Wartzeit (Ziffer 2a) nach Ziffer 1a zusteht. Die im Abschnitt a) genannten Angestellten haben hierauf jedoch erst nach Ablauf der in der Gehaltsstufe 1 zurückgelegten Wartefrist An- spruch. c) Jeweils nach Ablauf der in Ziffer 1a vorgeschriebenen Wartefristen rückt der Angestellte in die weiteren Gehaltsstufen auf, solange er in dersel- ben Gehaltsgruppe und in demselben Gehaltstarif bleibt. Für wiedereingestellte Angestellte wird hierbei eine restliche anrechen- bare Wartezeit mitgezählt. d) Wird das Beschäftigungsverhältnis während der Probezeit gekündigt (§ 43), so verbleibt der Angestellte bis zum Ende der Kündigungsfrist in der Gehaltsstufe 1, auch wenn die Kündigungsfrist über die vereinbarte Probezeit hinausreicht.
Stufenfolge. Bei der ersten Einstellung oder bei Wiedereinstellung nach einer Unter- brechung im Sinne des § 8 Ziffern 2, 4 wird der Angestellte in die Ge- haltsstufe 1 eingereiht.

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  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

  • Rangfolge 2.1 Es gelten für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen in nachstehender Rangfolge: ▪ bei Rahmenverträgen: die Bestimmungen des Rahmenvertrages und des jeweiligen Einzelvertrages, insbesondere Leistungsbeschreibung und Preisregelungen; ohne Rahmenvertrag: die Bestimmungen des Vertrages, ▪ die im Vertrag aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen, ▪ die Allgemeinen Sicherheitsbedingungen des AG, ▪ die speziellen und allgemeinen technischen Bedingungen des AG, ▪ die Baustellenordnung (bei Bauverträgen), ▪ bei Leistungen, die eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auslösen: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO samt Anlagen, ▪ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG, ▪ die Weisungen zur Verwendung von Informationen i.S.d. § 6a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) des AG, ▪ die Grundsätze für eine verantwortungsvolle Beschaffung des AG, ▪ die Zusatzerklärung IT-Sicherheit. Die Allgemeinen Sicherheitsbedingungen, die speziellen und die allgemeinen technischen Bedingungen, die Baustellenordnung, die Weisungen zur Verwendung von Informationen i.S.d. § 6a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Zusatzerklärung IT-Sicherheit sind anwendbar, wenn deren Geltung jeweils im Vertrag vereinbart ist. 2.2 Die Annahme unseres Vertragsangebotes gilt als Anerkennung unserer AGB; andere Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. 2.3 Die AGB gelten auch für alle Erweiterungen und Änderungen des Vertrags, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Rechtsfolgenhinweis Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.