Rangfolge Musterklauseln

Rangfolge. 2.1 Es gelten für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen in nachstehender Rangfolge: ▪ bei Rahmenverträgen: die Bestimmungen des Rahmenvertrages und des jeweiligen Einzelvertrages, insbesondere Leistungsbeschreibung und Preisregelungen; ohne Rahmenvertrag: die Bestimmungen des Vertrages, ▪ die im Vertrag aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen, ▪ die Allgemeinen Sicherheitsbedingungen des AG, ▪ die speziellen und allgemeinen technischen Bedingungen des AG, ▪ die Baustellenordnung (bei Bauverträgen), ▪ bei Leistungen, die eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auslösen: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO samt Anlagen, ▪ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG, ▪ die Weisungen zur Verwendung von Informationen i.S.d. § 6a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) des AG, ▪ die Grundsätze für eine verantwortungsvolle Beschaffung des AG, ▪ die Zusatzerklärung IT-Sicherheit. Die Allgemeinen Sicherheitsbedingungen, die speziellen und die allgemeinen technischen Bedingungen, die Baustellenordnung, die Weisungen zur Verwendung von Informationen i.S.d. § 6a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Zusatzerklärung IT-Sicherheit sind anwendbar, wenn deren Geltung jeweils im Vertrag vereinbart ist.
Rangfolge. Wenn es einen Konflikt zwischen den Unterlagen dieses Vertrags gibt, der nicht ausdrücklich in diesen Unterlagen gelöst wird, gelten deren Bedingungen in der folgenden Reihenfolge, von der höchsten zur niedrigsten Priorität: (1) DPA, (2) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Rangfolge. Sollten sich verschiedene Teile dieser Vereinbarung widersprechen, so gilt für die Dokumente, die zu dieser Vereinbarung gehören, folgende Rangordnung: (i) das Angebot / der Vertrag; (ii) diese Geschäftsbedingungen; (iii) die Besondere Dienstanweisung; (iv) das Leistungsverzeichnis und (v) alle anderen dieser Vereinbarung beigefügten Dokumente.
Rangfolge. Im Falle eines Konflikts oder Widerspruchs zwischen den Dokumenten, aus denen dieser Vertrag besteht, gelten die Dokumente in der folgenden absteigenden Reihenfolge : (i) das jeweilige Bestellformular; (ii) die jeweilige Anlage; (iii) der Hauptteil dieses Vertrags (dieses Dokument); (iv) die Nutzungsrichtlinien, die durch Verweis in diesen Vertrag einbezogen wurden; und (v) und jedes andere Dokument, auf das in diesem Vertrag ausdrücklich Bezug genommen wird und das die Dienste regelt.
Rangfolge. Im Fall von Widersprüchen gehen (i) die konkreten Bestimmungen der Emissions- bezogenen Angaben und der Zinstabelle den allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Darlehensbedingungen vor und (ii) die Dokumente unter (i) gehen der Projektbeschreibung (An- lage 1) vor.
Rangfolge. Für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen gelten in nachstehender Rangfolge: • die Bestimmungen der Bestellung, • die in der Bestellung aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen sowie allgemeine und spezielle technische Bedingungen, • diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Rangfolge. Wenn auf Dokumentationen des Auftragnehmers, wie z.B. eine Leistungs- oder Servicebeschreibung Bezug genommen wird, gelten die Bestimmungen der Bestellung und dieser AEB-IT (Teil M) im Falle von Widersprüchen vorrangig. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AEB-IT (Teil M) und den AEB-IT (Teil A) gehen die Bestimmungen der AEB-IT (Teil M) vor.
Rangfolge. Die vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:
Rangfolge. Bei Abweichungen und Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
Rangfolge. Ihre Position auf der Reservierungswarteliste wird nach unserem alleinigen Ermessen festgesetzt. Reservierungen können von uns ferner nach unserem alleinigen Ermessen oder zur Verhinderung einer zu hohen Anzahl an Vorbestellungen abgelehnt werden. Sollte Ihre Reservierung abgelehnt werden, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, und Ihre Reservierungszahlung wird Ihnen zurückerstattet.