Städtebauliche Situation Musterklauseln

Städtebauliche Situation. Mit der vorgenannten Planung besteht die Möglichkeit, den bisher undifferenzierten öffentli- chen Raum zwischen Steintor und Christuskirche in neue ablesbare Teilräume mit eigenen Atmosphären zu gliedern: die Platzfläche Goseriede als neuen Stadtplatz mit hoher Aufent- haltsqualität, der St.-Nikolai-Friedhof als öffentliche Grünfläche mit verbesserter innerstädti- scher Naherholungsfunktion, der Klagesmarkt als neues innerstädtisches Wohnquartier so- wie Erhalt und Stärkung der Fläche für die Wochenmarktnutzung. Diese neuen Teilräume entstehen durch den Rückbau des Klagesmarktkreisels zu einer signalisierten T-Kreuzung, sowie durch das Zusammenführen der beiden bisher durch einen Grünstreifen getrennten Verkehrsflächen der Straße Goseriede. Auch der die Fahrspuren der Celler Straße trennende Grünstreifen wird zurückgebaut. Hierdurch gelingt es, den nörd- lichen und südlichen Teil des St.-Nikolai-Friedhofs optisch dichter aneinander rücken zu las- sen. Gleichzeitig ist hiermit eine Vergrößerung der zusammenhängenden Grünbereiche möglich. Der Umbau des Klagesmarktkreisels ist wegen der damit verbundenen Baufreima- chung des südlichen Grundstücksteils eine wichtige Voraussetzung für die Bebauung der Flächen des Klagesmarktes. Die ca. 15.500 m² große Fläche des vorliegenden Bebauungsplangebietes befindet sich in direkter Nähe zur Innenstadt und bildet mit den umliegenden Quartieren Körnerviertel, Niko- laiviertel und der Nordfelder Reihe den Übergang zum Wohnstadtteil Nordstadt. Prägend in der Umgebung des Klagesmarktes sind im Norden der baumbestandene Stadtplatz des Wochenmarkts und die angrenzende Christuskirche, im Süden das zehngeschossige denk- malgeschützte DGB-Hochhaus, im Westen das Wohngebiet des Körnerviertels und im Os- ten der aufgelassene St.-Nikolai-Friedhof als öffentlicher Grünraum sowie das sich daran anschließende Nikolaiviertel mit Wohnnutzungen sowie Handels- und Dienstleistungsfunkti- onen. Der Klagesmarkt und die bisherigen Verkehrsanlagen des Klagesmarktkreisels, der Celler Straße und der Goseriede wirken bzw. wirkten aufgrund ihrer Dimension und Nutzung als trennende Elemente zwischen den angrenzenden Quartieren des Körner- und des Nikolai- viertels. Die voll versiegelte Fläche des Klagesmarktes bietet andererseits ein innerstädti- sches Flächenpotential, auf dem Wohnungsbau mit idealem Freiraumbezug zum aufgelas- senen St.-Nikolai-Friedhof entwickelt werden kann. Durch die geplante Bebauung werden die angrenzenden Quartiere miteinande...
Städtebauliche Situation. 2.3. Erläuterung zur Baumaßnahme
Städtebauliche Situation 

Related to Städtebauliche Situation

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.