Städtebauliche Ziele Musterklauseln

Städtebauliche Ziele. Die Zielsetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Plangebiets sind darauf gerichtet, die Ergänzung des vorhandenen Ladenzentrums Roderbruchmarkt und die Komplettierung der Wohnbebauung verträglich zu gestalten und die Vorhaben im Stadtteil Roderbruch gut zu ver- netzen. Zur funktionalen und gestalterischen Einbindung des Lebensmittelmarkts in die Umgebung die- nen folgende Zielsetzungen: - Positionierung des Gebäudes in Nord-Süd-Richtung, - Zugang im Norden des Gebäudes, - vorrangige Erschließung für den Kraftfahrzeugverkehr und Andienung von Westen, - nachrangige Erschließung für den motorisierten Individualverkehr von der Winkelriede, - Unterbringung der Stellplätze und der Andienungszone auf der Westseite des Gebäudes, - Begrünung der Stellplatzanlage. Durch die Positionierung des Baukörpers unmittelbar an der Winkelriede in Nord-Südrichtung soll erreicht werden, dass die benachbarte Wohnbebauung an der Winkelriede von der rückwär- tig gelegenen Stellplatzanlage akustisch und optisch abgeschirmt wird. Zum Schutz des Wohn- gebiets soll auch die Haupterschließung der Stellplatzanlage von der Xxxx-Xxxxxxxx-Allee über die Xxxxxxx-Xxxxxx-Straße erfolgen. Von der Winkelriede soll nur eine untergeordnete Kunden- zufahrt möglich sein. Die Anlieferung ist ausschließlich von Westen vorgesehen. Mit der Orientierung des Markteingangs zum Roderbruchmarkt soll der Lebensmittelmarkt eng mit dem bestehenden Ladenzentrum verknüpft und die Frequentierung des Markts gefördert werden. Damit sich der Baukörper gestalterisch in die Wohnbebauung einfügt und gegenüber der Umge- bung nicht verschließt, sollen die Fassaden durch vertikale Fensterbänder gegliedert werden. Sie gestatten einen Einblick in das Gebäude und tragen zur Belebung des Straßenbildes bei. Die vormals geplante städtebauliche Struktur des Plangebiets mit einer Blockrandbebauung, die einen Stadtgrünplatz einfasst, ist mit der Ansiedlung des geplanten Lebensmittelmarkts nicht mehr realisierbar. Die angeschnittenen verbliebenen Teilflächen sollen einer zweigeschossigen Wohnbebauung mit einem Staffelgeschoss zugeführt werden. Damit eine Wohnnutzung möglich wird, soll eine Lärmschutzwand zwischen dem Lebensmittelmarkt und der geplanten Wohnbe- bauung errichtet werden. Die Anlage soll in einen Grünstreifen integriert werden. Mit der städtebaulichen Neustrukturierung des Plangebiets haben die im Westen und Norden gelegenen Verkehrsflächen ihre Funktion als Erschließungsstraßen verloren. Sie sollen als Rad- un...
Städtebauliche Ziele. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat im Jahr 2013 das Wohnkonzept 2025 für die Ent- wicklung des Wohnungsmarkts in Hannover beschlossen. Eines der vier Aktionsfelder ist die Schaffung neuer Planungsrechte. Das Wohnkonzept fußt auf den Erkenntnissen des Gutachtens der GEWOS GmbH (Hamburg 2013). Als Basisdaten dienten die Schriften zur Stadtentwicklung, welche eine wachsende Einwohnerzahl in den letzten 6 Jahren von 27.800 Personen und damit ein Wachstum von 5,5 % aufzeigen. Wegen der sehr dynamischen Entwicklung auf dem Woh- nungsmarkt hat die Landeshauptstadt Hannover die Annahmen und Prognosen des Wohnkon- zepts 2025 aktualisiert und neu justiert. Der Wohnungsneubaubedarf für den Zeitraum bis 2030 beträgt gemäß der im Januar 2016 veröffentlichten Haushaltsprognose mehr als 1.000 Wohnun- gen pro Jahr. Folglich beläuft sich der Neubaubedarf, ausgehend vom Betrachtungsjahr 2015, bis 2030 auf mindestens 15.000 Wohneinheiten. Ohne eine deutliche Intensivierung des Wohnungs- neubaus wird die erhöhte Nachfrage, insbesondere nach preiswerten Wohnungen, nicht befriedigt werden können. Neben der Verbesserung des Angebots im preiswerten Segment und vor allem im innerstädtischen Geschosswohnungsbau ist in diesem Sinne auch wichtig, das zusätzliche Angebot an Baugrundstücken für den Wohnungsbau – dem Nachfrageinteresse entsprechend – räumlich und in unterschiedlichen Lagequalitäten im Stadtgebiet zu verteilen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Aktivierung von Potentialen im bereits besiedelten Raum. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Flächen, die durch Nutzungsumwandlung der Wohnnutzung zur Verfügung gestellt werden können oder als Arrondierung bereits bestehender Wohngebiete aufzufassen sind. Der zu bebauende Teil des Plangebiets folgt diesem Grundsatz. Mit der beabsichtigten Quartier- sentwicklung wird auch dem Ziel aus § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB Rechnung getragen, wonach in der Bauleitplanung die Erhaltung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile zu berücksichtigen ist. Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre verdeutlicht, dass das Gesamtpaket der städti- schen Maßnahmen positive Wirkung zeigt. Auch zukünftig sind jedoch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die positive Entwicklung fortsetzen und zu stabilisieren. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, nach der fast 25 Jahre zurückliegenden Aufgabe des In- stitutsstandorts eine sinnvolle und dem Bedarf entsprechende Nachnutzung zu entwickeln. Wäh- rend dieser Zeit hat es vereinzelte Bestrebungen zu e...
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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.