Common use of Städtebauliches Konzept Clause in Contracts

Städtebauliches Konzept. Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht eine Wohnbebauung aus viergeschossigen Stadtvillen und Geschosswohnungsbauten mit den dazugehörigen Erschließungs- und Frei- flächen vor. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die Xxxxxx- Xxxxxx-Straße. Zur verkehrlichen Erschließung der Grundstücke im Geltungsbereich sieht der Bebauungsplanentwurf weitere öffentliche und private Straßenverkehrflächen vor. Als Standort für eine Kindertagesstätte sieht das städtebauliche Konzept eine Fläche im Südosten des Plangebiets zwischen Ludwig-Quidde-Straße und Graben 60 vor. Öffentliche Grünflächen sind – als Teil übergeordneter Grünverbindungen – an der west- lichen Geltungsbereichsgrenze entlang des Parkgrabens, an der östlichen Geltungsbe- reichsgrenze entlang des Grabens 60 sowie als Teil eines in Ost-West-Richtung verlaufen- den Grünzuges östlich der Ludwig-Quidde-Straße vorgesehen. Als Teil der öffentlichen Grünflächen soll hier ein öffentlicher Kinderspielplatz lokalisiert werden. Nach Berechnung gemäß dem Berliner Modell ist die Errichtung von ca. 554 Wohneinheiten zu erwarten. Zur Deckung des Bedarfs an sozialer und grüner Infra- struktur innerhalb des Gebiets dienen die geplante Kindertagesstätte sowie die vorgesehe- nen Spielplatz- und Grünanlagen. Die künftige Breite der öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist gemäß Vorabstimmung mit der bezirklichen Fachbehörde mit 15 m vorgesehen. Damit wird der aktuelle Ausbauzu- stand der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße deren Erschließungsfunktion gemäß angepasst. Die pri- vate Verkehrsfläche ist mit einer Breite von 7 m geplant, für die Fuß- und Radwege ist eine Breite von 5 m vorgesehen. Der dem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende Gestaltungsplan (Göllner Architekten, Quartier Xxxxxx-Xxxxxx-Straße, Gestaltungsplan, Stand: 22. September 2016) stellt sich wie folgt dar:

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Städtebauliches Konzept. Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, so dass der Gel- tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 965 derzeit nach § 34 BauGB als Innenbereich einzustufen ist. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 965 soll zur Ansiedlung großflächigen (Lebensmittel-) Einzelhandels überplant werden. Der § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB besagt, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere „die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ und nach § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB „die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“ zu berücksichti- gen sind. Daneben sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 a BauGB „die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung“ zu berücksichtigen. Städtebauliches Ziel der Stadt Bochum ist die Entwicklung, die Attraktivierung und die langfristi- ge Sicherung des Stadtteilzentrums Weitmar-Mark durch die Ansiedlung einer Einzelhandels- nutzung innerhalb des Plangebietes. Aufgrund der Lagegunst an der Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße (K 2) mit Anbindung an die innerörtlichen und überörtlichen Verkehrsstraßen sowie aufgrund der im Umfeld bereits vorhandenen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und wohnbaulichen Nutzungen bietet sich eine Wohnbebauung aus viergeschossigen Stadtvillen und Geschosswohnungsbauten mit den dazugehörigen Erschließungs- und Frei- flächen vorsolche Entwicklung für das Plangebiet an. Die Anbindung an Vorhabenplanung umfasst eine mehrgeschossige Bebauung mit einem großflächigen Le- bensmittel-Vollsortimenter und ergänzenden Läden aufgeteilt auf einem Geschoss. Die erforder- lichen Kundenparkplätze werden in einem Tiefgeschoss unter, Sozial-, Technik-, und Neben- räume werden in einem Staffelgeschoss über der Verkaufsebene angeordnet. In seiner Lage nach Nordosten, Osten und Westen formuliert das übergeordnete Straßennetz Gebäude städtebaulich ablesbare Ränder zu den angrenzenden vorhandenen Straßen, nach Süden, Südwesten und Norden grenzen die Wohngebäude und zugehörige Freiflächen an. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Xxxxxx- XxxxxxXxxx- Xxxxxxxxx-Straße. Zur verkehrlichen Erschließung der Grundstücke Fahrradabstellflächen sind östlich des Baukörpers im Geltungsbereich sieht halböffentlichen Raum an der Bebauungsplanentwurf weitere öffentliche Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße geplant. Die nordöstliche Fassadenseite stellt zur stark frequentierten Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße einen räumli- chen Abschluss her. Dieser wird durch die Orientierung des Staffelgeschosses zusätzlich betont. Nach Süden, Westen und private Straßenverkehrflächen vorNorden nimmt der Baukörper Bezug auf die vorhandenen Wohnge- bäude und stellt eine räumliche Fassung zur Bergwerksstraße her. Als Standort Mit der Umsetzung des Vorhabens ist eine städtebauliche und architektonische Neuordnung und Aufwertung des Plangebiets in den bestehenden Maßstäblichkeiten der angrenzenden Stadt- strukturen gegeben, gleichzeitig wird über die Einzelhandelsnutzung eine Belebung des Stand- orts und somit eine positive Gesamtentwicklung des zentralen Nahversorgungsbereichs erwirkt. Mit der Abgrenzung des Vorhabenbereichs ist ein Einbeziehen derzeit öffentlicher Verkehrsflä- chen in das Vorhabengrundstück erforderlich. Die Veräußerung der Liegenschaften an den Vor- habenträger ist in den gemeinsamen Zielsetzungen mit der Stadt Bochum abgestimmt und wird über ein separates Wegeeinziehungsverfahrenen abseits des Durchführungsvertrags zwischen der Stadt Bochum und dem Vorhabenträger gesichert. Die geplante Einzelhandelsnutzung entspricht den Zielen der Landesplanung, welche im Lan- desentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEPNRW) - Sachlicher Teilplan Großflächiger Ein- zelhandel formuliert werden. Darüber hinaus entspricht die geplante Einzelhandelsentwicklung sowohl den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) der Planungsgemein- schaft Städteregion Ruhr als auch dem Masterplan Einzelhandel - Fortschreibung 2012. Die im Plangebiet vorgesehenen Bauflächen sollen gemäß § 11 BauNVO als Sonstige Sonder- gebiete (SO) - Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt mit ergänzenden Läden - festgesetzt wer- den. Um die an das Sonstige Sondergebiet angrenzende Wohnbebauung außerhalb des Plan- gebietes vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen, wird neben den vom Schallgutachter konzipierten Schallminderungsmaßnahmen auch die Festsetzung von Schallschutzwänden ge- troffen, damit die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Immissionsrichtwerte für eine Kindertagesstätte sieht das Allgemeine Wohngebiete bzw. Mischgebiete sichergestellt wird. Westlich des Plangebietes befinden sich zwischen der Neulingstraße, der Bergwerksstraße und der Xxxxxxxx-Xxxxx-Straße Siedlungsbereiche mit Wohnnutzungen. Das städtebauliche Konzept berücksichtigt eine Fläche Wegeverbindung von der Bergwerksstraße über das Grundstück des Pla- nungsvorhabens zur Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße. Der geplante Fußweg ergänzt das örtlich vorhande- ne Fußwegenetz und soll die fußläufige Durchquerungsmöglichkeit zwischen der Bergwerks- straße und der Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße während der Öffnungszeiten durch die Parkebene im Südosten Un- tergeschoss gewährleisten. Der Ein- und Ausgangsbereich des Plangebiets zwischen Ludwig-Quiddegroßflächigen Einzelhandelsbetriebes orientiert sich zur Xxxx- Xxxxxxxxx-Straße und Graben 60 vorstellt somit den unmittelbaren Bezug zum Stadtteilzentrum Weitmar-Mark her. Öffentliche Grünflächen sind – Die fußläufige Erschließung erfolgt über die Anbindung an die Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße. Die Verkaufsflächen befinden sich in einem Hochparterre über dem als Teil übergeordneter Grünverbindungen – Tiefgarage/Anlieferung aus- gebautem Untergeschoss. Vom öffentlichen Raum gelangen die fußläufig ankommenden Kun- den über eine Treppenanlage bzw. barrierefrei über einen Aufzug auf die Verkaufsebene. Stell- plätze für Fahrräder werden im halböffentlichen Raum an der west- lichen Geltungsbereichsgrenze entlang des Parkgrabens, an der östlichen Geltungsbe- reichsgrenze entlang des Grabens 60 sowie als Teil eines in OstXxxx-West-Richtung verlaufen- den Grünzuges östlich der Ludwig-QuiddeXxxxxxxxx-Straße vorgesehen. Als Teil Die äußere Erschließung des Plangebiets ist durch die Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße im Nordosten gesi- chert. Die Erschließung für Lkw´s und Pkw´s erfolgt über eine Ein- und Ausfahrt im Bereich der öffentlichen Grünflächen soll hier Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße. Für Xxxxxx, die den Lebensmittelmarkt mit dem Pkw anfahren, stehen auf der Ebene des Parkdecks neben der herkömmlichen Treppenanlage ein öffentlicher Kinderspielplatz lokalisiert Aufzug sowie Roll- stege zur Verfügung. Die Abstellflächen für Einkaufswagen sind ebenfalls in der Parkierungsebene vorgesehen. Ins- gesamt können in der Parkebene ca. 110 Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden. Nach Berechnung gemäß dem Berliner Modell ist Sowohl für die Errichtung von caKunden-Pkw aus auch für den Anlieferverkehr (LKW) bestehen jeweils bei An- und Abfahrt die Fahrbeziehungen von/nach links und rechts an- bzw. 554 Wohneinheiten zu erwarten. Zur Deckung des Bedarfs an sozialer und grüner Infra- struktur innerhalb des Gebiets dienen die geplante Kindertagesstätte sowie die vorgesehe- nen Spielplatz- und Grünanlagenabzufahren. Die künftige Breite Anliefe- rungszone ist im rückwärtigen Bereich des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zur Rampe ange- dacht. Die Verkaufsebene sieht neben Lagerflächen und sonstigen Nebenräumen Verkaufsflächen für einen großflächigen Vollsortimenter mit max. 1.500 m² Verkaufsfläche und 500 m² Verkaufsflä- che für weitere Einzelhandelsbausteine (z. X. Xxxxxx, Bäcker, Lotto) vor. Personalräume und weitere Nebenräume sind in einem Staffelgeschoss berücksichtigt, welches sich in seiner Positionierung zur Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße orientiert und die vorhandene Höhenstaf- felung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen Straßenrandbebauung an der Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße aufgreift. Die flachgeneigten Dachflächen sollen extensiv begrünt werden, hiervon sind die Bereiche tech- nisch notwendiger Anlagen/Aggregate (z. B. RWA-Anlage, Kühlaggregate) ausgenommen. Das architektonische Konzept sieht zur Errichtung des großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit flankierenden Einzelhandelsläden eine zeitgemäße Bebauung vor. Die Bildung von Raumkanten soll durch die Festsetzung von Baugrenzen erreicht bzw. geschaffen werden. Die östliche Bau- flucht orientiert sich an den vorhandenen baulichen Anlagen der Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße. Durch die begrenzte Flächenverfügbarkeit ist gemäß Vorabstimmung mit es erforderlich die Kundenstellplätze und die Lkw- Anlieferung im Untergeschoss anzuordnen. Hierdurch können gleichzeitig Störungen von be- nachbarten schutzbedürftigen Wohnbereichen minimiert werden. Darüber hinaus werden durch die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen (Schallschutzwände) die geltenden Immissi- onsrichtwerte zur Tageszeit und in der bezirklichen Fachbehörde mit 15 m ungünstigsten vollen Nachtstunde an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten. Für die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, insbesondere zu den benachbarten Wohnnut- zungen, ist eine Begrünung der nicht versiegelten Grundstücksflächen vorgesehen. Damit wird der aktuelle Ausbauzu- stand der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße deren Erschließungsfunktion gemäß angepasstDiese Vor- gaben werden durch entsprechende zeichnerische und textliche Festsetzungen im Bebauungs- plan gesichert. Die pri- vate Verkehrsfläche ist mit einer Breite von 7 m geplant, für die Fuß- und Radwege ist Das Stadtbild beeinträchtigende Werbeanlagen sollen durch eine Breite von 5 m vorgesehen. Der dem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende Gestaltungsplan (Göllner Architekten, Quartier Xxxxxx-Xxxxxx-Straße, Gestaltungsplan, Stand: 22. September 2016) stellt sich wie folgt dar:örtliche Bau- vorschrift beschränkt werden.

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Städtebauliches Konzept. Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht eine Wohnbebauung aus viergeschossigen Stadtvillen östlich der Provinzialstraße ein Einkaufszentrum mit zwei eingeschossigen Neubauten für einen Vollsortimen- ter (ca. 1800 m² VK) und Geschosswohnungsbauten einen Discounter (ca. 1000 m² VK) und einer Stell- platzanlage mit den dazugehörigen Erschließungs- und Frei- flächen 139 Stellplätzen vor. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die Xxxxxx- Xxxxxx-StraßeEin Teil des nördlich geplanten Gebäu- des (Vollsortimenter) liegt zu etwa einem Drittel auf dem Stadtgebiet der Nachbargemeinde (ca. Zur verkehrlichen Erschließung 600 m² der Grundstücke Verkaufsfläche) einschließlich 8 der insge- samt 139 geplanten Stellplätze (131Stellplätze im Geltungsbereich sieht der Bebauungsplanentwurf weitere öffentliche und private Straßenverkehrflächen vorPlangebiet). Als Standort für eine Kindertagesstätte Insgesamt um- fasst das Grundstück in Castrop-Rauxel ca.1680 m². Darüber hinaus sieht das städtebauliche Konzept nördlich der Bövinghauser Straße eine Fläche Park- and Ride Anlage sowie eine öffentliche Erschließungsfläche vor. Städtebaulich orientieren sich die geplanten Lebensmittelmärkte mit den Schmalseiten zur Provinzialstraße hin und sind parallel und somit gleichwertig zueinander angeordnet. Die gemeinsame Stellplatzanlage ist zentral zwischen den Gebäuden geplant. Bewusst wurde auf eine Parallelstellung der Märkte zur Provinzialstraße verzichtet, um die dadurch entstehende lange Gebäude- flucht zu vermeiden. An den zur Provinzialstraße gelegenen schmalen Seiten der Gebäude sind parallel zum Straßenverlauf überdachte Terrassen als Be- gegnungsflächen mit einem Cafe vorgesehen. Die Bestandsgebäude Provinzialstraße Hausnummer 425 (bestehender Ede- ka-Markt) sowie die Wohngebäude Hausnummer 421, 419 und 417 werden zur Vorbereitung der Nachfolgenutzung abgerissen. Das ehemalige Tank- stellengelände wurde bereits geräumt. Die verkehrliche Erschließung der geplanten Lebensmittelmärkte soll aus- schließlich von der Provinzialstraße her erfolgen. Zwischen der geplanten Stellplatzanlage der Lebensmittelmärkte und der Park- and Ride Anlage sowie der geplanten Erschließungsstraße im Südosten östlichen Plangebiet sind lediglich Durchgänge für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Hierdurch wird eine Umfahrung der Kreuzung Bövinghauser Straße / Provinzialstraße unterbun- den. An das Einkaufszentrum südlich angrenzend ist im Rahmen des Plangebiets zwischen LudwigPark- and Ri- de Konzeptes der Stadt Dortmund (Ratsbeschluss von September 2006) die Umsetzung einer Park- and Ride Anlage mit 19 Stellplätzen geplant. Für die in diesem Zusammenhang geplante Verlegung des Bahnhaltepunktes Böving- hausen nördlich der Bövinghauser Straße ist eine Planfeststellung durch die Deutsche Bahn durchzuführen. Im östlichen Plangebiet ist eine öffentliche Verkehrsfläche im Separationsprin- zip festgesetzt. Der Straßenquerschnitt von 9,0 m im südlichen Abschnitt und 10,0 m im nördlichen Abschnitt ist zunächst wie folgt aufgeteilt und soll in der zum Erschließungsvertrag zu erstellenden Straßenentwurfsplanung konkreti- siert werden: Die Fahrbahnbreite von 5,50 m und einem beidseitigen Fußweg von 1,50 m wird parallel zur Park- and Ride Anlage geführt. Im Anschluss soll der westliche Fußweg auf 2,0 m aufgeweitet werden. Innerhalb der Fahrbahn sind 3 Besucherstellplätze versetzt vorgesehen. Östlich der Fahrbahn ist ein 2,5 m breiter durchgehender Verkehrsgrünstreifen mit 10 Bäumen angeordnet. Zusammen mit den Baumpflanzungen auf der Gemeinschaftsstellplatzanlage entsteht eine Baumallee. Mit diesen Pflanzmaßnahmen soll der Vorgabe aus dem Flächennutzungsplan, eine Grünverbindung herzustellen, Rechnung ge- tragen werden. Die geplante Erschließung dient als Anbindung eines auf Cast- rop-QuiddeRauxeler Stadtgebiet geplanten Wohngebietes. Hierfür hat die Stadt Cast- rop-Rauxel eine Rahmenplanung erstellt. Die geplanten Einzelhandelsnutzungen haben im Plangebiet eine Verkaufsflä- che von zusammen maximal 2.200 m². Weitere 600 m² des geplanten Vollsor- timenters sind nördlich außerhalb des Bebauungsplanes auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet geplant (Verkaufsfläche beträgt insgesamt 2800 m²). Gemäß Punkt 2.7.2 des sog. Einzelhandelserlasses vom 22.09.2008 greift bei dieser Größenordnung die Vermutungsregel, derzufolge das Vorhaben die in § 11 Abs. 3 BauNVO genannten Auswirkungen haben kann. Der Bebauungs- plan trägt diesem Sachverhalt Rechnung und trifft für das Vorhaben die Fest- setzung „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“. Im Hinblick auf die Verträglichkeit die- ses Vorhabens mit den vorhandenen Nutzungen im Stadtteil Bövinghausen und dem Stadtbezirk Lütgendortmund sind bei der Beurteilung sowohl die er- wähnte geringe Kaufkraftbindung im Ortsteil als auch die Größenordnung des Vorhabens zu berücksichtigen. Diese lassen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO erkennen. Das Sondergebiet – Einkaufszentrum - wird untergliedert in zwei Teile. Im nördlichen Sondergebiet SO 1 ist ausschließlich ein Lebensmittelmarkt mit ei- ner maximalen Verkaufsfläche von 1200 m² zulässig. Im südlichen Sonderge- biet SO 2 sind Einzelhandelsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1000 m² zulässig. Die maximale Verkaufsfläche für einzelne Sortimente wird dabei für das SO 2 auf 799 m² beschränkt. Diese Begrenzung gilt nicht für das Sortiment Nahrungs- und Genussmittel. Damit soll gewährleistet werden, dass Lebensmittelmärkte, die überwiegend aus dem Sortiment Nahrungs- und Ge- nussmittel bestehen, zur Versorgung im Ortsteilzentrum in der Größenordnung der angegebenen Verkaufsflächen ermöglicht werden. Mit der Begrenzung der übrigen Sortimente im SO 2 auf 799 m² soll eine mögliche Schwächung des zentralen Versorgungsbereichs beidseits der Provinzialstraße im Abschnitt südlich der Bövinghauser Straße ausgeschlossen werden. Das Plangebiet liegt zwar insgesamt innerhalb des im Masterplan Einzelhandel festgelegten zentralen Versorgungsbereichs. Zur Vermeidung eines Ungleichgewichts zwi- schen dem neuen Nahversorgungszentrum nördlich der Bövinghauser Straße und Graben 60 vordem "alten" Versorgungsbereich südlich der Bövinghauser Straße ist al- lerdings die Begrenzung der sonstigen zentrenrelevanten Sortimente (z.B.Bekleidung, Schuhe und Lederwaren) auf max. Öffentliche Grünflächen sind – 799 m² vorgenommen worden. Berücksichtigt werden kann bei der Festsetzung im SO 1 lediglich die Ver- kaufsfläche auf Dortmunder Stadtgebiet. Die 600 m² Verkaufsfläche des im nördlichen Baufeld geplanten Vollsortimenters auf Castrop-Rauxeler Stadtge- biet werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Stadt Castrop-Rauxel beurteilt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) sowie die Höhe der Oberkante der Gebäudes (OK) festgesetzt. Gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO wird die zulässige Obergrenze der GRZ von 0,8 für die Sondergebiete festgesetzt. Mit der Gemeinschaftsstellplatzanlage und sonstigen befestigten Flächen wie die Anlieferungen und Wege wird die nach § 19 Abs. 4 Satz höchst zulässige Grundflächenzahl von 0,8 in den Sonder- gebieten überschritten. Im Bebauungsplan wird daher festgesetzt, dass durch die Grundfläche von Stellplätzen und ihren Zufahrten sowie sonstige befestig- te Flächen die GRZ von 0,8 bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden darf. Die Ansiedlung von zwei Lebensmittelmärkten mit einem ausreichenden Angebot an Stellplätzen im Bereich des Ortsteilzentrums Bövinghausen ist aus städtebaulicher Sicht zur Stärkung der Nahversorgung des Ortsteils wün- schenswert. Im Hinblick auf die Einbindung des Vorhabens in das Nahversor- gungskonzept für den Ortsteil Bövinghausen wird die Funktionsfähigkeit nicht nur bewahrt, sondern erfährt durch die räumliche Konzentration eines Vollsor- timenters mit einem Discounter noch eine Stärkung. Das Plangebiet befindet sich im Anschluss an einen dicht bebauten Standort im Kreuzungsbereich Provinzialstraße / Bövinghauser Straße. Die Grundflä- che der Baukörper der geplanten Märkte hält die Obergrenzen ein. Die Ab- standflächen nach der Bauordnung NRW zu der Bestandsbebauung werden eingehalten. Die Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl durch die Stellplatzanlage wird daher als Teil übergeordneter Grünverbindungen – an städtebaulich vertretbar angesehen. Die Versiegelung der west- lichen Geltungsbereichsgrenze entlang des Parkgrabens, an Flächen soll über die geplanten Baumpflanzungen in der östlichen Geltungsbe- reichsgrenze entlang des Grabens 60 sowie als Teil eines in Ost-West-Richtung verlaufen- den Grünzuges östlich Stellplatzanlage und die geplanten Gründächer der Ludwig-Quidde-Straße vorgesehen. Als Teil der öffentlichen Grünflächen soll hier ein öffentlicher Kinderspielplatz lokalisiert Märkte funktional ausge- glichen werden. Nach Berechnung gemäß dem Berliner Modell ist Negative Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf den flie- ßenden und ruhenden Verkehr sowie die Errichtung von ca. 554 Wohneinheiten infrastrukturelle Erschließung des Ortsteils sind aus den o. g. Gründen nicht zu erwarten. Zur Deckung des Bedarfs Eine Beeinträchtigung der allgemeinen Anforderungen an sozialer gesunde Wohn- und grüner Infra- struktur innerhalb des Gebiets dienen die geplante Kindertagesstätte sowie die vorgesehe- nen Spielplatz- und GrünanlagenArbeitsverhältnisse ist nicht zu erkennen. Die künftige Breite der öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist gemäß Vorabstimmung maximale Oberkante (OK max.) des im nördlichen Baufeld geplanten Ge- bäudes (Vollsortimenter) wird mit der bezirklichen Fachbehörde 138,30 m ü. NN festgesetzt. Die Oberkante (OK max.) des Baukörpers des südlichen Baufeldes (Discounter) wird mit 15 137,70 m vorgesehenü. NN festgesetzt. Das entspricht einer Gebäudehöhe von etwa 9,60 m des Vollsortimenters und einer Gebäudehöhe von etwa 9,0 m des geplan- ten Discounters bezogen auf das vorhandene Gelände. Damit wird liegen die bei- den geplanten Baukörper in ihrer Höhenentwicklung zwischen der aktuelle Ausbauzu- stand Traufhöhe der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße deren Erschließungsfunktion gemäß angepasstnördlich angrenzenden zweigeschossigen Wohngebäude mit Satteldä- chern und den südlich angrenzenden drei- bis viergeschossigen Wohngebäu- den. Durch diese Festsetzung sollen sich die Baukörper in ihrer Höhenent- wicklung an die angrenzenden Gebäudehöhen anpassen und sich so in die bestehende städtebauliche Gesamtsituation einfügen. Die pri- vate Verkehrsfläche ist mit einer Breite von 7 überbaubare Grundstücksfläche wird entsprechend der geplanten Bau- körper durch Baugrenzen definiert. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die im geplantstädtebaulichen Konzept formulierten Ziele, für die Fuß- und Radwege ist eine Breite von 5 durch die Gebäudestel- lung erreicht werden sollen, auch umgesetzt werden. Ein Teil des geplanten nördlichen Baukörpers (Vollsortimenter) liegt außerhalb des Planbereiches auf dem Stadtgebiet der Nachbargemeinde. Die Baugrenzen im vorgesehenBebauungsplan umfassen lediglich den Teil des Baukörpers, der sich auf Dortmunder Stadt- gebiet befindet. Der dem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende Gestaltungsplan (Göllner ArchitektenDa die geplanten Baukörper durch die Baugrenzen definiert werden, Quartier Xxxxxx-Xxxxxx-Straße, Gestaltungsplan, Stand: 22. September 2016) stellt sich wie folgt dar:wird auf die Festsetzung der Bauweise verzichtet.

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Städtebauliches Konzept. Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht eine Wohnbebauung aus viergeschossigen Stadtvillen und Geschosswohnungsbauten mit den dazugehörigen Erschließungs- und Frei- flächen vorDie abgestimmte Projektplanung für das Vorhabengebiet berücksichtigt bei der Kon- zeption der Betriebserweiterungen die wesentlichen Elemente des städtebaulichen Raumgerüstes. Die Anbindung geplanten Gebäudestandorte sowie die Dimensionierung der Bau- körper orientieren sich weitgehend an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die Xxxxxx- Xxxxxx-Straßeden städtebaulichen Vorgaben des Bebauungs- plans XV-19. Zur verkehrlichen Erschließung der Grundstücke Grundstücksflächen im Geltungsbereich sieht Blockinneren werden von Gebäuden freigehalten. Hier beschränkt sich die bauliche Inanspruchnahme auf zwingend erforderliche Nut- zungen wie eine betriebsinterne Durchfahrt sowie die erforderlichen Stellplätze in un- mittelbarer Zuordnung zu den Werkstätten (z.B. Kfz-Wartebereich Reifenwechsel). Die Anordnung der Bebauungsplanentwurf weitere öffentliche Gebäude und private Straßenverkehrflächen vorBetriebsflächen auf dem Grundstück berücksichtigt einen größtmöglichen Abstand zu vorhandenen bzw. Als Standort für plangegebenen Wohnnutzungen inner- halb der östlich und nordöstlich benachbarten Wohn- und Mischgebiete. Dichte Pflan- zungen entlang der östlichen Baugebietsgrenze sowie Mindestbepflanzungen der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sichern die grünordnerische Einbindung und eine Kindertagesstätte sieht gestalterische Abschirmung der Gewerbeflächen gegenüber den Nachbargrund- stücken. Innerhalb der Ergänzungsfläche bestehende Nutzungen (Lebensmitteldis- counter mit Stellplatzanlage) werden in das städtebauliche Konzept eine Fläche im Südosten des Plangebiets zwischen Ludwig-Quidde-Straße und Graben 60 vor. Öffentliche Grünflächen sind – als Teil übergeordneter Grünverbindungen – an der west- lichen Geltungsbereichsgrenze entlang des Parkgrabens, an der östlichen Geltungsbe- reichsgrenze entlang des Grabens 60 sowie als Teil eines in Ost-West-Richtung verlaufen- den Grünzuges östlich der Ludwig-Quidde-Straße vorgesehen. Als Teil der öffentlichen Grünflächen soll hier ein öffentlicher Kinderspielplatz lokalisiert werden. Nach Berechnung gemäß dem Berliner Modell ist die Errichtung von ca. 554 Wohneinheiten zu erwarten. Zur Deckung des Bedarfs an sozialer und grüner Infra- struktur innerhalb des Gebiets dienen die geplante Kindertagesstätte sowie die vorgesehe- nen Spielplatz- und Grünanlageneingebunden. Die künftige Breite der öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist gemäß Vorabstimmung mit der bezirklichen Fachbehörde mit 15 m vorgesehen. Damit Fläche wird der aktuelle Ausbauzu- stand der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße deren Erschließungsfunktion gemäß angepasst. Die pri- vate Verkehrsfläche ist mit einer Breite von 7 m geplant, langfristig für die Fuß- und Radwege ist eine Breite von 5 m vorgesehen. Der dem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende Gestaltungsplan (Göllner Architekten, Quartier Xxxxxx-Xxxxxx-Straße, Gestaltungsplan, Stand: 22. September 2016) stellt sich wie folgt dar:gewerbliche Nutzung gesichert.

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Städtebauliches Konzept. Das vorliegende Aufbauend auf dem Innenstadtkonzept wurde die städtebauliche Konzept sieht eine Wohnbebauung Idee für die Bebauung des Klagesmarktes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zwischenzeitlich konkreti- siert. Der städtebauliche Entwurf leitet sich aus viergeschossigen Stadtvillen der kompakten und Geschosswohnungsbauten mit den dazugehörigen Erschließungs- und Frei- flächen vordichten Nachbarschaft ab. Die Anbindung an Dichte und Geschossigkeit der geplanten Baukörper entsprechen im Wesentlichen den Pa- rametern der angrenzenden Quartiere. Mit der Realisierung der Bebauung werden die um- liegenden Stadträume entlang des Radboulevards (Klagesmarkt, St.-Nikolai-Friedhof) klar gegliedert und die bestehende Nachbarschaft durch attraktive Freiräume und Standort opti- mierte Wohnangebote ergänzt. Eine geplante Durchwegung des Baufeldes in Verlängerung der Theodorstraße stellt ein wesentliches Element in der Vernetzung des Gesamtquartiers dar und soll für die Öffentlichkeit die Verbindung der vorhandenen Quartiere mit dem aufge- werteten St.-Nikolai-Friedhof sicher stellen. Die Bebauung des Klagesmarktes wird stufenweise entwickelt werden. Da vorerst lediglich der südliche Teil des Klagesmarktes zur Verfügung steht, wird das übergeordnete Straßennetz erfolgt über Baufeld in zwei Bauab- schnitte unterteilt. Die Bebauung auf der südlichen Parkplatzfläche des Klagesmarktes wird daher im ersten Bauabschnitt ausgebildet. Sie umfasst die Xxxxxx- Xxxxxx-Straßebeiden Baufelder nördlich und südlich der geplanten öffentlichen Durchwegung in Verlängerung der Theodorstraße und entfaltet auch losgelöst vom zweiten Bauabschnitt eigene Qualitäten. Zur verkehrlichen Erschließung Der zweite Bauabschnitt umfasst den nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes. Hier befindet sich derzeit noch ein Gastronomiebetrieb einschließlich südlich angrenzender Park- platzflächen. In Bezug auf das vorhandene Gastronomiegebäude gelten die Grundsätze des Bestand- schutzes. Die bisherige Nutzung als Gastronomiebetrieb kann vorerst weiterbetrieben wer- den. Eine Entwicklung der Fläche zu einer Wohnnutzung kann nach Aufgabe dieser Nutzung erfolgen. Die Landeshauptstadt als Eigentümerin des Grundstücks hatte die Fläche zum Bau des Gastronomiebetriebes im Rahmen eines Erbbaurechtes vergeben. Ziel der Stadt ist es, nach Auslaufen des Erbpachtvertrages oder ggf. vorab im Einvernehmen mit dem Erbpacht- nehmer die bauliche Entwicklung dieser Fläche im zweiten Bauabschnitt ebenfalls umzuset- zen. Die zukünftigen Grundstücke im Geltungsbereich sieht Plangebiet sollen grundsätzlich in Form einer Blockrandbe- bauung bebaut werden, die sich mit den geplanten Gebäudehöhen von vier (entlang der Bebauungsplanentwurf weitere öffentliche und private Straßenverkehrflächen vorStraße Am Klagesmarkt) bis fünf (entlang des Radboulevards gegenüber dem St.-Nikolai- Friedhof) Geschossen an der Höhenentwicklung der angrenzenden Bebauung orientieren. Als Standort für eine Kindertagesstätte sieht das städtebauliche Konzept eine Fläche iIm Südosten Süden des Plangebiets zwischen Ludwigist als markantes Gegenüber des neu entstehenden Quartiers die Planung eines Kopfbaus mit VII bis VIII Geschossen an der Xxxx-QuiddeXxxxxxx-Straße und Graben 60 vor. Öffentliche Grünflächen sind – als Teil übergeordneter Grünverbindungen – an der west- lichen Geltungsbereichsgrenze entlang des Parkgrabens, an der östlichen Geltungsbe- reichsgrenze entlang des Grabens 60 sowie als Teil eines in Ost-West-Richtung verlaufen- den Grünzuges östlich der Ludwig-Quidde-/ Celler Straße vorgesehen. Als Teil der öffentlichen Grünflächen soll hier Städtebauliches Ziel ist es hier, mit diesem Kopfbau ein öffentlicher Kinderspielplatz lokalisiert werden. Nach Berechnung gemäß dem Berliner Modell ist die Errichtung von ca. 554 Wohneinheiten angemessenes Pendant zum gegenüberliegenden, zehngeschossigen DGB-Hochhaus zu erwarten. Zur Deckung des Bedarfs an sozialer und grüner Infra- struktur innerhalb des Gebiets dienen die geplante Kindertagesstätte sowie die vorgesehe- nen Spielplatz- und Grünanlagenschaffen. Die künftige Breite beabsichtigte Nutzungsstruktur in der öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist gemäß Vorabstimmung mit Bebauung entlang der bezirklichen Fachbehörde mit 15 m vorgesehenStraße Am Klagesmarkt und des Radboulevards Am Klagesmarkt sieht überwiegend Wohnnutzungen in den oberen Geschossen sowie Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen in den Erdgeschossen vor. Damit wird In dem Kopfbau an der aktuelle Ausbauzu- stand der XxxxxxXxxx-XxxxxxXxxxxxx-Straße deren Erschließungsfunktion gemäß angepasst. Die pri- vate Verkehrsfläche ist mit einer Breite von 7 m geplant, für die Fuß- und Radwege ist eine Breite von 5 m vorgesehen. Der dem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende Gestaltungsplan (Göllner Architekten, Quartier Xxxxxx-Xxxxxx-Straße, Gestaltungsplan, Stand: 22. September 2016) stellt sich wie folgt dar:/ Celler Straße sind Büronutzungen vorgese- hen.

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