Störungsmeldung / -behebung Musterklauseln

Störungsmeldung / -behebung. Störungen der VE-Verkehrsübergabe können von PVE wie in Punkt 3.2 dieses Anhangs beschrieben, an A1 Telekom Austria gemeldet werden. Folgende Informationen müssen seitens des PVE bei der Störungsmeldung an A1 Telekom Austria übermittelt werden: · EXAV (Serviceübergabeidentifikation) · Störungsart · Ansprechpartner beim PVE (einschließlich Telefonnummer) · Kontaktdaten · Optional bei bestehender NTU: ob NTU synchron ist oder nicht Um Störungen auch in kürzester Zeit beheben zu können, ist die Störungsmeldung durch einen Techniker seitens des PVE notwendig. Seitens A1 Telekom Austria wird für die VE-Verkehrsübergabe auf Basis dieses Vertrages standardmäßig das SLA Professional der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen EtherLink Multipoint eingerichtet. Ist zur Entstörung der Zutritt zu den Kollokationsräumlichkeiten des PVE oder des Dritten am HVt erforderlich, muss der PVE den Zutritt durch A1 Telekom Austria zu den Kollokationsräumlichkeiten umgehend ermöglichen bzw. dafür sorgen, dass ein Zutritt umgehend möglich ist. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass A1 Telekom Austria der Zutritt zu den Kollokationsräumlichkeiten nicht möglich ist, hemmen die Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 7.12.2010 Anhang 4 Entstörung Entstörfristen so lange bis ein Zutritt möglich ist. A1 Telekom Austria haftet für Schäden, die durch die Verzögerung der Entstörung entstehen, nicht. Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 19.1.2011 Anhang 4 Entstörung Im Falle von Störungen, bei denen mehrere Anschlussleitungen betroffen sind, erfolgt eine Mitteilung über die Beseitigung sämtlicher Störungen über das Web-Frontend.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.