Swaps. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Zinsswaps, Währungsswaps und Zins-Währungsswaps abschliessen. Swaps sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Swaps. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Zinsswaps, Währungsswaps Währungss- waps und Zins-Währungsswaps abschliessen. Swaps sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden lie- genden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Swaps. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Zinsswaps, Währungsswaps und Zins-Zins- Währungsswaps abschliessen. Swaps sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden zugrundeliegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt
Swaps. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Zinsswaps, Währungsswaps und Zins-Zins- Währungsswaps abschliessen. Swaps sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden.
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Samples: Fondsvertrag
Swaps. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze ZinsswapsZins- swaps, Währungsswaps und Zins-Währungsswaps abschliessen. Swaps sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern Ver- tragspartnern ausgetauscht werden.
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Samples: Treuhandvertrag