Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des ReferenzindexReferenzindex bzw. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds geltender abgesicherten Währungsversion. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens kann für verschiedene Anteilsklassen separate Swap-Vereinbarungen treffen. Jeder Swap bietet der betreffenden Anteilsklasse entweder ein Engagement im Referenzindex oder in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investierender abgesicherten Währungsversion des Referenzindex. Dementsprechend wird die Performance des entsprechenden Aktienkorbs auf der Ebene der relevanten Anteilsklasse ausgewiesen.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die der genehmigte Gegenpartei Kontrahent der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei Kontrahenten auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessernmindern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenparteiden genehmigten Kontrahenten, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der dem genehmigten Gegenpartei Kontrahenten und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGACIS) investieren.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds geht Unfunded Total Return Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen(d. h., dass die gesamte wirtschaftliche Wertentwicklung einer Referenzverbindlichkeit zwischen dem Fonds und einem genehmigten Gegenpartei übertragen wird) mit einem zulässigen Unternehmen (d. h. dem „genehmigten Gegenpartei “) ein und erwirbt dadurch den Anspruch, von dem genehmigten Gegenpartei die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex im Tausch gegen die Zahlung eines an die vom Fonds gehaltenen US- Treasury Bills gekoppelten Renditesatzes, der den Marktsätzen entspricht, an den genehmigten Gegenpartei. Der genehmigte Gegenpartei der Swaps und die Gesellschaft für den Fonds haben einen 2002 Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (einschließlich etwaiger ergänzender Verträge, Zusätze oder Anhänge) (das „ISDA Master Agreement“) geschlossen und stellten für jede Swap- Transaktion Bestätigungen aus. Diese Bestätigungen können vor oder nach der relevanten Transaktion, während der Swap offen bleibt, und in elektronischer Form ausgestellt werden. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Die Bewertung der Swaps spiegelt die relativen Bewegungen in der Wertentwicklung des Referenzindex und der vom Fonds gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel wider, auf die sich die Swaps jeweils beziehen. Abhängig vom Wert der Swaps muss der Fonds eine Zahlung an den genehmigte Gegenpartei leisten oder erhält eine solche Zahlung. Muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten, erfolgt diese Zahlung aus dem Erlös und gegebenenfalls aus der Veräußerung aller oder eines Teils der US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mitteln, in die der Fonds investiert hat. Gemäß Angabe im Prospekt stellt die Gesellschaft sicher, dass das Gegenparteirisiko im Rahmen der Swaps nie die gemäß den Vorschriften und der Zentralbank zulässigen Limits überschreitet. Dementsprechend reduziert die Gesellschaft dieses Gegenparteirisiko gemäß den Anlagebeschränkungen, indem sie die genehmigte Gegenpartei bei Bedarf veranlasst, der Gesellschaft für den jeweiligen betreffenden Fonds (gegebenenfallsoder wie ansonsten seitens der Zentralbank gestattet) entsprechende geeignete Sicherheiten in Übereinstimmung mit nach den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Bedingungen des ISDA Master Agreement zu stellen. Alternativ kann die Gesellschaft ihr Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei auf das von dadurch senken, indem sie den genehmigte Gegenpartei zum Reset der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wirdSwaps veranlasst oder umgekehrt. Um die Tracking Difference Dies kann zu mindern und/oder die Wertentwicklung einer entsprechenden Zahlung seitens des Fonds zu verbessern, kann an die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall istgenehmigte Gegenpartei führen. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, Swaps einzugehen oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex vom Fonds gemäß Auflistung unter obigem Abs. (i) gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel zu investieren. Sofern , oder wenn der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit keinen angemessenen Weg zum Erreichen der Kursrendite-Performance des Referenzindex gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, dann kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag Die Verwaltungsgesellschaft hat Invesco PowerShares Capital Management LLC zum Anlageverwalter des Korbs geknüpftFonds ernannt („Anlageverwalter“). Der Swap liefert die Differenz Anlageverwalter wurde nach den Gesetzen des Bundesstaats Delaware, USA, gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Invesco Ltd. Der Anlageverwalter ist bei der US- Börsenaufsichtsbehörde SEC als Anlageberater registriert. Die Adresse des Anlageverwalters lautet 0000 Xxxxx Xxxx, Xxxxx 000 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 00000, XXX. Einzelheiten zu dem zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen der Verwaltungsgesellschaft und dem Anlageverwalter geschlossenen Anlageverwaltungsvertrag sind unter „Sonstige Informationen – Wesentliche Verträge“ in diesem Prospektnachtrag aufgeführt. Der Anlageverwalter hat Assenagon Asset Management S.A. zum Unteranlageverwalter des Fonds ernannt (der Performance des Referenzindex„Unteranlageverwalter“). Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, Einzelheiten zum Unteranlageverwalter sind im Prospekt im Abschnitt aufgeführt. Einzelheiten zu dem zwischen dem Anlageverwalter und dem Unteranlageverwalter geschlossenen Unteranlageverwaltungsvertrag sind unter „AnlagebeschränkungenSonstige Informationen – Wesentliche Verträge“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investierendiesem Prospektnachtrag aufgeführt.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds geht Unfunded Total Return Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen(d. h., dass die gesamte wirtschaftliche Wertentwicklung einer Referenzverbindlichkeit zwischen dem Fonds und einem genehmigten Gegenpartei übertragen wird) mit einem zulässigen Unternehmen (d. h. dem „genehmigten Gegenpartei “) ein und erwirbt dadurch den Anspruch, von dem genehmigten Gegenpartei die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex im Tausch gegen die Zahlung eines an die vom Fonds gehaltenen US- Treasury Bills gekoppelten Renditesatzes, der den Marktsätzen entspricht, an den genehmigten Gegenpartei. Der genehmigte Gegenpartei der Swaps und die Gesellschaft für den Fonds haben einen 2002 Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (einschließlich etwaiger ergänzender Verträge, Zusätze oder Anhänge) (das „ISDA Master Agreement“) geschlossen und stellten für jede Swap- Transaktion Bestätigungen aus. Diese Bestätigungen können vor oder nach der relevanten Transaktion, während der Swap offen bleibt, und in elektronischer Form ausgestellt werden. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Die Bewertung der Swaps spiegelt die relativen Bewegungen in der Wertentwicklung des Referenzindex und der vom Fonds gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel wider, auf die sich die Swaps jeweils beziehen. Abhängig vom Wert der Swaps muss der Fonds eine Zahlung an den genehmigte Gegenpartei leisten oder erhält eine solche Zahlung. Muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten, erfolgt diese Zahlung aus dem Erlös und gegebenenfalls aus der Veräußerung aller oder eines Teils der US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mitteln, in die der Fonds investiert hat. Gemäß Angabe im Prospekt stellt die Gesellschaft sicher, dass das Gegenparteirisiko im Rahmen der Swaps nie die gemäß den Vorschriften und der Zentralbank zulässigen Limits überschreitet. Dementsprechend reduziert die Gesellschaft dieses Gegenparteirisiko gemäß den Anlagebeschränkungen, indem sie die genehmigte Gegenpartei bei Bedarf veranlasst, der Gesellschaft für den jeweiligen betreffenden Fonds (gegebenenfallsoder wie ansonsten seitens der Zentralbank gestattet) entsprechende geeignete Sicherheiten in Übereinstimmung mit nach den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Bedingungen des ISDA Master Agreement zu stellen. Alternativ kann die Gesellschaft ihr Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei auf das von dadurch senken, indem sie den genehmigte Gegenpartei zum Reset der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wirdSwaps veranlasst oder umgekehrt. Dies kann zu einer entsprechenden Zahlung seitens des Fonds an die genehmigte Gegenpartei führen. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, Swaps einzugehen oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex vom Fonds gemäß Auflistung unter obigem Abs. (i) gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel zu investieren. Sofern , oder wenn der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit keinen angemessenen Weg zum Erreichen der Kursrendite-Performance des Referenzindex gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, dann kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß Gemäß der Swap-Strategie (wie vorstehend beschrieben und im Prospektnachtrag für den jeweiligen Fonds definiert) kann der ein Prospekt passiv verwalteter Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance Performance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Der genehmigte Gegenpartei Kontrahent der Gesellschaft kann für den jeweiligen Fonds (gegebenenfallsnötigenfalls) entsprechende der Gesellschaft geeignete Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kannstellen, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei Kontrahenten auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenparteiden genehmigten Kontrahenten, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der dem genehmigten Gegenpartei Kontrahenten und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, einzugehen oder direkt in die dem Referenzindex zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Nettoperformance Performance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Die Swaps handelt es sich sind nicht gedeckte Derivate, bei denen die von Anlegern erhaltenen Zeichnungen vom Fonds verwendet werden, um Unfunded SwapsWertpapiere zu kaufen, und die Zahlungen sind Komponenten des Referenzindex oder Referenzwerts sind, statt sie an den Ertrag Kontrahenten des Korbs geknüpftSwaps zu übertragen. Sofern nicht ausdrücklich im jeweiligen Prospektnachtrag vorgesehen, dürfen Fonds und/oder Klassen keine „funded“ Swaps eingehen. Der Fonds kann für verschiedene Anteilsklassen separate Swap- Vereinbarungen treffen. Jeder Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und bietet der Performance betreffenden Klasse ein Engagement in der entsprechenden Währungsversion des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachtenDementsprechend wird die Performance des entsprechenden Aktienkorbs auf der Ebene der relevanten Anteilsklasse ausgewiesen. Die Gesellschaft muss über ihre Dienstleister ein Verfahren zum Risikomanagement einsetzen, das sie in die Lage versetzt, die mit den Derivatepositionen eines Fonds verbundenen Risiken und ihren Beitrag zum Gesamtrisikoprofil des Portfolios jederzeit genau zu überwachen, zu messen und zu verwalten. Sie muss ein Verfahren zur genauen und unabhängigen Ermittlung des Wertes von OTC-Finanzderivaten anwenden. Die Gesellschaft muss der Zentralbank Details zu ihren Derivatetransaktionen und ihrer Methode zur Risikobeurteilung vorlegen und zu diesem Zweck gemäß den gesonderten Vorgaben der Zentralbank die zulässigen Arten von DFIs, deren zu Grunde liegende Risiken, die quantitativen Beschränkungen und deren Überwachung und Durchsetzung sowie die Methoden, die angewandt werden, um die mit für einen Fonds in Frage kommenden Derivatetransaktionen verbundenen Risiken zu beurteilen, spezifizieren. Ein Fonds darf nur DFIs einsetzen, die in dem Risikomanagementverfahren, das Fortsetzung der Zentralbank unterbreitet wurde, spezifiziert wurden. Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass das Gesamtengagement eines Fonds in DFIs entweder nach dem „Commitment“-Ansatz oder nach dem „Value-at-Risk-Ansatz“ gemäß den Vorgaben der Zentralbank „UCITS Financial Derivative Instruments and Efficient Portfolio Management“ („Derivative Finanzinstrumente und effizientes Portfoliomanagement bei OGAW“) bewertet wird und den Gesamtnettoinventarwert seines Portfolios nicht überschreitet, und dass das Kontrahentenrisiko von OTC- Derivatetransaktionen nie die allgemeinengemäß den Vorschriften zulässigen Grenzen überschreitet. Die Gesellschaft wird dem Anteilsinhaber auf Aufforderung ergänzende Informationen in Bezug auf die für das Risikomanagement angewandten Methoden vorlegen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für wozu u. a. auch die angewandten quantitativen Grenzwerte und alle jüngsten Entwicklungen in den Risiko- und Ertragsmerkmalen der Hauptanlagekategorien des betreffenden Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investierengehören.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds geht Unfunded Total Return Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen(d. h., dass die gesamte wirtschaftliche Wertentwicklung einer Referenzverbindlichkeit zwischen dem Fonds und einem genehmigten Gegenpartei übertragen wird) mit einem zulässigen Unternehmen (d. h. dem „genehmigten Gegenpartei “) ein und erwirbt dadurch den Anspruch, von dem genehmigten Gegenpartei die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex im Tausch gegen die Zahlung eines an die vom Fonds gehaltenen US- Treasury Bills gekoppelten Renditesatzes, der den Marktsätzen entspricht, an den genehmigten Gegenpartei. Der genehmigte Gegenpartei der Swaps und die Gesellschaft für den Fonds haben einen 2002 Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (einschließlich etwaiger ergänzender Verträge, Zusätze oder Anhänge) (das „ISDA Master Agreement“) geschlossen und stellten für jede Swap- Transaktion Bestätigungen aus. Diese Bestätigungen können vor oder nach der relevanten Transaktion, während der Swap offen bleibt, und in elektronischer Form ausgestellt werden. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Die Bewertung der Swaps spiegelt die relativen Bewegungen in der Wertentwicklung des Referenzindex und der vom Fonds gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel wider, auf die sich die Swaps jeweils beziehen. Abhängig vom Wert der Swaps muss der Fonds eine Zahlung an den genehmigte Gegenpartei leisten oder erhält eine solche Zahlung. Muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten, erfolgt diese Zahlung aus dem Erlös und gegebenenfalls aus der Veräußerung aller oder eines Teils der US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mitteln, in die der Fonds investiert hat. Gemäß Angabe im Prospekt stellt die Gesellschaft sicher, dass das Gegenparteirisiko im Rahmen der Swaps nie die gemäß den Vorschriften und der Zentralbank zulässigen Limits überschreitet. Dementsprechend reduziert die Gesellschaft dieses Gegenparteirisiko gemäß den Anlagebeschränkungen, indem sie die genehmigte Gegenpartei bei Bedarf veranlasst, der Gesellschaft für den jeweiligen betreffenden Fonds (gegebenenfallsoder wie ansonsten seitens der Zentralbank gestattet) entsprechende geeignete Sicherheiten in Übereinstimmung mit nach den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Bedingungen des ISDA Master Agreement zu stellen. Alternativ kann die Gesellschaft ihr Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei auf das von dadurch senken, indem sie den genehmigte Gegenpartei zum Reset der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wirdSwaps veranlasst oder umgekehrt. Um die Tracking Difference Dies kann zu mindern und/oder die Wertentwicklung einer entsprechenden Zahlung seitens des Fonds zu verbessern, kann an die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall istgenehmigte Gegenpartei führen. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, Swaps einzugehen oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex vom Fonds gemäß Auflistung unter obigem Abs. (i) gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel zu investieren. Sofern , oder wenn der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit keinen angemessenen Weg zum Erreichen der Kursrendite-Performance des Referenzindex gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, dann kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds geht Unfunded Total Return Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen(d. h., dass die gesamte wirtschaftliche Wertentwicklung einer Referenzverbindlichkeit zwischen dem Fonds und einem genehmigten Gegenpartei übertragen wird) mit einem zulässigen Unternehmen (d. h. dem „genehmigten Gegenpartei “) ein und erwirbt dadurch den Anspruch, von dem genehmigten Gegenpartei die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex im Tausch gegen die Zahlung eines an die vom Fonds gehaltenen US- Treasury Bills gekoppelten Renditesatzes, der den Marktsätzen entspricht, an den genehmigten Gegenpartei. Der genehmigte Gegenpartei der Swaps und die Gesellschaft für den Fonds haben einen 2002 Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (einschließlich etwaiger ergänzender Verträge, Zusätze oder Anhänge) (das „ISDA Master Agreement“) geschlossen und stellten für jede Swap- Transaktion Bestätigungen aus. Diese Bestätigungen können vor oder nach der relevanten Transaktion, während der Swap offen bleibt, und in elektronischer Form ausgestellt werden. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Die Bewertung der Swaps spiegelt die relativen Bewegungen in der Wertentwicklung des Referenzindex und der vom Fonds gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel wider, auf die sich die Swaps jeweils beziehen. Abhängig vom Wert der Swaps muss der Fonds eine Zahlung an den genehmigte Gegenpartei leisten oder erhält eine solche Zahlung. Muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten, erfolgt diese Zahlung aus dem Erlös und gegebenenfalls aus der Veräußerung aller oder eines Teils der US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mitteln, in die der Fonds investiert hat. Gemäß Angabe im Prospekt stellt die Gesellschaft sicher, dass das Gegenparteirisiko im Rahmen der Swaps nie die gemäß den Vorschriften und der Zentralbank zulässigen Limits überschreitet. Dementsprechend reduziert die Gesellschaft dieses Gegenparteirisiko gemäß den Anlagebeschränkungen, indem sie die genehmigte Gegenpartei bei Bedarf veranlasst, der Gesellschaft für den jeweiligen betreffenden Fonds (gegebenenfallsoder wie ansonsten seitens der Zentralbank gestattet) entsprechende geeignete Sicherheiten in Übereinstimmung mit nach den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Bedingungen des ISDA Master Agreement zu stellen. Alternativ kann die Gesellschaft ihr Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei auf das von dadurch senken, indem sie den genehmigte Gegenpartei zum Reset der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wirdSwaps veranlasst oder umgekehrt. Um die Tracking Difference Dies kann zu mindern und/oder die Wertentwicklung einer entsprechenden Zahlung seitens des Fonds zu verbessern, kann an die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall istgenehmigte Gegenpartei führen. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, Swaps einzugehen oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex vom Fonds gemäß Auflistung unter obigem Abs. (i) gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel zu investieren. Sofern , oder wenn der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit keinen angemessenen Weg zum Erreichen der Kursrendite-Performance des Referenzindex gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, dann kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag Die Verwaltungsgesellschaft hat Invesco Capital Management LLC zum Anlageverwalter des Korbs geknüpftFonds ernannt („Anlageverwalter“). Der Swap liefert die Differenz Anlageverwalter wurde nach den Gesetzen des Bundesstaats Delaware, USA, gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Invesco Ltd. Der Anlageverwalter ist bei der US- Börsenaufsichtsbehörde SEC als Anlageberater registriert. Die Adresse des Anlageverwalters lautet 0000 Xxxxx Xxxx, Xxxxx 000 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 00000, XXX. Einzelheiten zu dem zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen der Verwaltungsgesellschaft und dem Anlageverwalter geschlossenen Anlageverwaltungsvertrag sind unter „Sonstige Informationen – Wesentliche Verträge“ in diesem Prospektnachtrag aufgeführt. Der Anlageverwalter hat Assenagon Asset Management S.A. zum Unteranlageverwalter des Fonds ernannt (der Performance des Referenzindex„Unteranlageverwalter“). Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, Einzelheiten zum Unteranlageverwalter sind im Prospekt im Abschnitt aufgeführt. Einzelheiten zu dem zwischen dem Anlageverwalter und dem Unteranlageverwalter geschlossenen Unteranlageverwaltungsvertrag sind unter „AnlagebeschränkungenSonstige Informationen – Wesentliche Verträge“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investierendiesem Prospektnachtrag aufgeführt.
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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance Gesamtperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, einzugehen oder direkt in die dem Referenzindex zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Nettoperformance Gesamtperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.
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