Common use of Swaps Clause in Contracts

Swaps. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze zu Absicherungszwecken Zins-, Währungs-, und Credit Default-Swapgeschäfte abschließen. Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Ge- schäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Verlaufen die Kurs- oder Wertveränderungen der dem Swap zugrunde lie- genden Basiswerte entgegen den Erwartungen der Gesellschaft, so können dem Sondervermögen Verluste aus dem Geschäft entstehen.

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Samples: Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt

Swaps. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens Sonder- vermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze zu Absicherungszwecken Zins-, Währungs-, – Equity- und Credit Default-Swapgeschäfte abschließen. Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Ge- schäft Geschäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände Zahlungs- ströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern Vertragspart- nern ausgetauscht werden. Verlaufen die Kurs- oder Wertveränderungen der dem Swap zugrunde lie- genden Basiswerte entgegen den Erwartungen der Gesellschaft, so können dem Sondervermögen Verluste aus dem Geschäft entstehen.

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Samples: Verkaufsprospekt

Swaps. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze zu Absicherungszwecken Zins-, Währungs-, Equity- und Credit Default-Swapgeschäfte abschließen. Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Ge- schäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Verlaufen die Kurs- oder Wertveränderungen der dem Swap zugrunde lie- genden Basiswerte entgegen den Erwartungen der Gesellschaft, so können dem Sondervermögen Verluste aus dem Geschäft entstehen.

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Samples: Sales Contracts

Swaps. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze zu Absicherungszwecken Zins-, Währungs-, Währungs- und Credit Credit- Default-Swapgeschäfte Swap- Geschäfte abschließen. Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Ge- schäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände Geschäft zugrundeliegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Verlaufen die Kurs- oder Kur-soder Wertveränderungen der dem Swap zugrunde lie- genden zugrundeliegenden Basiswerte entgegen den Erwartungen der Gesellschaft, so können dem Sondervermögen Verluste aus dem Geschäft entstehen. Tota-l Return-Swaps sind ausgeschlossen.

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Samples: Verkaufsprospekt