Swiss Life Spurhalteassistent Musterklauseln

Swiss Life Spurhalteassistent. Der Swiss Life Spurhalteassistent prüft regelmä- ßig monatlich die Volatilität Ihres Vertragsgutha- bens. Wird zu diesem Zeitpunkt die für Ihr gewähl- tes Anlageportfolio festgelegte Volatilitätsgrenze überschritten, wird Ihrem Vertragsguthaben ein ri- sikoarmer Fonds oder ETF beigemischt. Hierfür werden Fondsanteile des gewählten Anlageportfo- lios gleichmäßig so weit verkauft, dass die Ge- samtvolatilität des Vertragsguthabens wieder un- terhalb der definierten Grenzen liegt. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihr Vertragsguthaben nicht zu hohen Wertschwankungen unterliegt. Ergibt eine spätere Prüfung wieder eine Unterschreitung der festgelegten Volatilitätsgrenze, wird der risiko- arme Fonds oder ETF verkauft und das Kapital dem gewählten Anlageportfolio zugeführt. Beispiel: Ihr Vertragsguthaben beträgt 100.000 Euro, ist vollständig in dem gewählten Anlageport- folio investiert und die Volatilitätsgrenze beträgt 22,5 Prozent. Eine Prüfung am 1. Mai ergibt eine tatsächliche Volatilität von 25 Prozent. Die tatsächliche Volatilität liegt somit über der ma- ximal festgelegten Grenze und erfordert einen Eingriff. Der Swiss Life Spurhalteassistent ver- kauft nun Anteile im Wert von 10.000 Euro aus dem gewählten Anlageportfolio und investiert die- sen Betrag in den risikoarmen Fonds oder ETF. Dadurch kann die festgelegte Volatilitätsgrenze wieder eingehalten werden. Bei einer Folgeprüfung am 1. Juni stellt der Swiss Life Spurhalteassistent fest, dass die Volatilität des Anlageportfolios wieder unter die festgelegte Grenze gesunken ist. Der risikoarme Fonds oder ETF wird nun vollständig verkauft und das Kapital wieder dem Anlageportfolio zugeführt. Den derzeit verwendeten risikoarmen Fonds oder ETF können Sie dem jeweils gültigen Fondsweg- weiser oder den Fondsinformationen auf xxx.xxxxxxxxx.xx entnehmen. Sie können den Swiss Life Spurhalteassistenten bei Vertragsschluss oder bis zum geplanten Ren- tenbeginn im Rahmen von Swiss Life Investo Komfort jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ein- oder ausschließen. Dies müssen Sie uns in Textform spätestens zwei Wochen vor dem ge- wünschten Termin mitteilen.
Swiss Life Spurhalteassistent. Der Swiss Life Spurhalteassistent prüft regelmä- ßig monatlich die Volatilität Ihres Vertragsgutha- bens. Wird zu diesem Zeitpunkt die für Ihr gewähl- tes Anlageportfolio festgelegte Volatilitätsgrenze überschritten, wird Ihrem Vertragsguthaben ein ri- sikoarmer Fonds oder ETF beigemischt. Hierfür werden Fondsanteile des gewählten Anlageportfo- lios gleichmäßig so weit verkauft, dass die Ge- samtvolatilität des Vertragsguthabens wieder un- terhalb der definierten Grenze liegt. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihr Vertragsguthaben nicht zu hohen Wertschwankungen unterliegt. Ergibt eine spätere Prüfung wieder eine Unterschreitung der festgelegten Volatilitätsgrenze, wird der risiko- arme Fonds oder ETF verkauft und das Kapital dem gewählten Anlageportfolio zugeführt. 100.000 Euro, ist vollständig in dem gewählten Anlageportfolio investiert und die Volatilitäts- grenze beträgt 22,5 Prozent. Eine Prüfung am