Switch Musterklauseln

Switch. Änderung der Aufteilung der künftigen Beiträge auf die einzelnen Fonds.
Switch. So nennen wir den Vorgang, wenn zugehendes Kapital künftig in andere Fonds angelegt wird. Mehr zum Switch lesen Sie in Abschnitt 29.
Switch. SWITCH ist ein Programm der RCI Banque, welches anspruchsberechtigten Kunden der RCI Banque die Möglichkeit bietet, für einen von Ihnen gewählten Zeitraum anstatt ihres über die RCI Banque erworbenen oder geleasten elektrischen Fahrzeugs ein Mietfahrzeug mit Verbrennungsmotor zu erhalten. Die an SWITCH teilnehmenden Fahrzeuge werden durch die RCI Banque festgelegt. Direktion für Deutschland Xxxxxxx-Xxxxx 00-00 00000 Xxxx
Switch. Sie können monatlich wählen, dass Ihre zukünftigen Beiträge in einen anderen Fonds als bisher fließen. Das bisher angesparte Fondsgut- haben bleibt im Ursprungsfonds bestehen, sofern Sie uns nichts anderes mitteilen.
Switch. Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass zugehendes Kapital (aus Beiträgen und/oder Um- schichtungen des Anlageoptimierers) im zentralen und ergänzenden Investment vollständig oder teilweise in andere von uns angebotene Fonds oder in eine andere Anlagestrategie investiert wird (Switch). Für die Aufteilung sind nur ganzzahlige Prozentsätze ab zehn Prozent zulässig. Die Änderungen führen wir spätestens zum zweiten Arbeitstag durch, der auf den Tag des Eingangs Ihres schriftlichen Auftrags bei uns folgt. Es kön- nen maximal zehn Fonds parallel bespart werden. Als Übertragungszeitpunkt können Sie auch einen nach dem Stichtag liegenden späteren Arbeitstag wählen. Ein erteilter Switch-Auftrag kann nicht widerrufen werden. Ein Switch in einen Fonds, dessen Fondsanteile zum Zeitpunkt des Wechsels durch die Kapital- verwaltungsgesellschaft nicht zurückgenommen werden, ist nicht möglich. Innerhalb eines Kalenderjahres führen wir zwölf Änderungsaufträge (Shift und / oder Switch) kos- tenfrei durch. Für jede weitere Änderung wird eine Kostenpauschale von 25 Euro fällig (siehe 10.8), die dem Vertragsguthaben entnommen wird.
Switch. Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass künftige Beiträge vollständig oder teilweise in an- dere von uns angebotene Fonds oder in ein Anla- geportfolio investiert werden (Switch). Eine Kom- bination eines Anlageportfolios mit einzelnen Fonds oder anderen Anlageportfolios ist nicht möglich. Es können maximal 50 Fonds parallel bespart werden. Für die Aufteilung sind nur ganz- zahlige Prozentsätze ab einem Prozent zulässig. Die Änderungen führen wir zum zweiten Arbeits- tag durch, der auf den Tag des Eingangs Ihres Auftrags bei uns folgt. Als Bewertungsstichtag le- gen wir, in Abhängigkeit der jeweiligen Handelsu- sancen der Fonds oder ETF, spätestens den vier- ten Arbeitstag, der auf den Tag des Eingangs Ih- res Auftrags bei uns folgt, zugrunde. Als Übertragungszeitpunkt können Sie auch einen nach dem Stichtag liegenden späteren Arbeitstag wählen. Ein erteilter Switch-Auftrag kann nicht wi- derrufen werden. Ein Switch in einen Fonds, dessen Fondsanteile zum Zeitpunkt des Wechsels durch die Kapitalver- waltungsgesellschaft nicht zurückgenommen wer- den, ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass für teilweise oder voll- ständig verrentete Guthabenteile ein einge- schränktes Fondsangebot besteht. Das derzeit gültige Fondsangebot finden Sie in dem jeweils gültigen Fondswegweiser und auf www.swiss- xxxx.xx.
Switch. Der Anbieter stellt dem Kunden bei entsprechender Beauftragung einen Switch auf Mietbasis zur Verfügung. Je nach Beauftragung kann die Ausführung als virtueller Switch (VLAN) oder physikalisch erfolgen. Bei physikalischen Switchen, die im Anhang Preismodell ausdrücklich als „managebar“ gekennzeichnet sind, sind Information über die Veröffentlichung der Bereitstellung von Updates der Firmware von Netz- Equipment wie vom Hersteller bereitgestellt1 in den vereinbarten Entgelten enthalten; die Bereitstellung der Updates erfolgt ebenfalls durch den Anbieter, eine Installation durch den Anbieter erfolgt jedoch nur auf Anfrage und gegen zusätzliches Entgelt.
Switch. Während der Prämienzahlungsdauer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Investprämie in anderen von uns angebotenen Fonds anzulegen als in den bisher von Ihnen ausgewählten. Einen solchen Switch können Sie jederzeit schriftlich bei uns beantragen. Dann legen wir die nächste nach Eingang Ihres Antrags bezahlte Prämie entspre- chend Ihrem Antrag an. Das bisherige Fondsgut- haben wird dabei aber nicht umgeschichtet. Die Investprämie kann höchstens in drei Fonds gleichzeitig angelegt werden, wobei nur ganzzah- lige Prozentsätze zulässig sind. Ein Switch ist nur möglich, wenn sich Ihr Fondsguthaben dadurch nicht auf mehr als fünf Fonds verteilt.
Switch. Zum Indexstichtag können Sie wählen, dass Ihre zukünftigen Beiträge in einen anderen Fonds als bisher fließen. Das bisher angesparte Fonds- guthaben bleibt im Ursprungsfonds bestehen, sofern Sie uns nichts an- deres mitteilen.
Switch. So nennen wir den Vorgang, wenn zugehendes Kapital künftig in andere Fonds angelegt wird.