Synthetische Produkte Musterklauseln

Synthetische Produkte. Synthetische Produkte – im Wesentlichen Stillhaltergeschäfte und Zertifikate – zeichnen sich dadurch aus, dass sie gleiche oder ähnliche Gewinn- und Verluststrukturen aufweisen wie bestimmte Finanzinstrumente herkömmlicher Art (Aktien oder Obligationen). Synthetische Produkte ergeben sich aus einer Kombination von zwei oder mehr Finanzinstrumenten in einem einzigen Produkt. Ein typisches Beispiel dafür sind Basket-Zertifikate, die eine bestimmte Auswahl und Anzahl von Aktien umfassen. Synthetische Produkte werden entweder an einem geregelten Markt oder MTF oder außerhalb eines solchen gehandelt. Aufgrund der zahlreichen möglichen Zusammensetzungen birgt jedes synthetische Produkt seine eigenen Risiken. Es ist jedoch grundsätzlich zu beachten, dass die mit synthetischen Produkten verbundenen Risiken nicht unbedingt mit den Risiken der darin zusammengefassten Finanzinstrumente übereinstimmen müssen. Es ist deshalb sehr wichtig, sich vor dem Erwerb eines solchen Produkts genau über diese Risiken zu informieren, z.B. durch Konsultieren der diesbezüglichen Produktbeschreibung. (i) Merkmale: (ii) Vorteile: (iii) Risiken: Zertifikate/EMTN (z.B. PERLES) (i) Merkmale: (ii) Vorteile: (iii) Risiken: 1) Risikoverschiebung 2) Fehlen bestimmter Rechte 3) Risiko in Verbindung mit dem Emittenten 4) Risiko der Hebelwirkung
Synthetische Produkte. Einige russische und sonstige Aktien- und Schuldinstrumente können Beschränkungen im Hinblick auf die Eigentümerschaft durch ausländische Anleger und die Rückführung von Kapital- und Ertragszahlungen bzw. Tilgungs- und Zinszahlungen auf solche Instrumente unterliegen. Angesichts dieser Beschränkungen kann ein Fonds Geschäfte mit Kontrahenten eingehen, die selbst eine Onshore-Präsenz in dem betreffenden Land aufweisen oder Vorkehrungen mit Onshore-Rechtssubjekten in diesen Ländern getroffen haben, um nicht den Beschränkungen in Bezug auf ausländische Beteiligungen und Kapitalrückführungen zu unterliegen oder Gefahr zu laufen diesen zu unterliegen. Gemäß solchen Verträgen leistet ein Fonds eine oder mehrere Kapitalzahlungen an den betreffenden Kontrahenten, deren Rückzahlung (zusammen mit daraus erzielten Gewinnen) unter anderem in einem Zusammenhang mit den Kapital- und/oder Ertragszahlungen oder den Verkaufserlösen des Aktieninstruments bzw. den Zinsen und/oder Tilgungszahlungen des Schuldtitels und den jeweils geltenden Wechselkursen zwischen den betreffenden Währungen steht und davon abhängig ist. Ein Fonds ist bestrebt, Geschäfte mit Kontrahenten einzugehen, bei denen es sich um renommierte Finanzinstitute handelt. In solchen Fällen besteht ein Kontrahentenrisiko in Bezug auf die einzelnen Parteien, mit denen ein Fonds für Anlagezwecke einen Kontrakt abschließt (der Kontrahent), und, sofern zutreffend, in Bezug auf das Rechtssubjekt in dem betreffenden Land, mit dem der Kontrahent Vorkehrungen getroffen hat, um eine Onshore-Präsenz in dem betreffenden Land sicherzustellen. Ein Fonds kann gegenüber dem Rechtssubjekt in Russland, zu dem es keine vertragliche Beziehung unterhält, unter Umständen keine Rechte geltend machen. Ein Fonds kann unter Umständen nicht sicherstellen, dass der Kontrahent seine eigenen Rechte, sofern vorhanden, gegenüber dem Onshore-Rechtssubjekt in Russland, mit dem er Vorkehrungen getroffen hat, geltend macht. Im Falle der Insolvenz des Kontrahenten rangiert ein Fonds lediglich als ungesicherter Gläubiger. Im Falle der Insolvenz eines Rechtssubjekts in einem betreffenden Land, zu dem ein Fonds keine direkte vertragliche Beziehung unterhält, ist es wahrscheinlich, dass ein Fonds seine gesamte Anlage verlieren wird. Die Auswirkungen der Struktur synthetischer Produkte und insbesondere die Fähigkeit des Kontrahenten eines Fonds, auf effiziente Weise vom Ausland aus in dem betreffenden Land zu investieren, hängen von der Auslegung anwe...

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  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert odergelöscht werden können Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch Individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen) Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden Klare Zuständigkeiten für Löschungen

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Eigentumsverhältnisse Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegen- stand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG. Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Män- gel am beigestellten Material hat der AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an Un- terlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben beim AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Ver- vielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festge- setzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der AN für den gesamten Schaden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Spezielle Risiken der Anlagen Die Anlage in Investmentanteilen ist mit Risiken verbunden. Risiken, die sich im Wert der Investmentanteile widerspiegeln, können sich aus einer Vielzahl von Faktoren und ihrer Veränderung ergeben. Details zur Anlagepolitik und zu den Anlagegrundsätzen können dem jeweiligen Verkaufsprospekt eines Investment- vermögens entnommen werden. Regelmäßig behält sich die Kapitalverwaltungs- gesellschaft in den Anlagebedingungen das Recht vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Sofern dies geschieht, kann der Anleger unter Umständen seine Anteile zumindest zeitweise nicht veräußern. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Anlagen in Investmentanteilen sind keine Bankeinlagen und ihr Wert ist nicht durch die Bank, die USB oder die Einlagensicherung garantiert. Der Wert von Investmentanteilen unterliegt den Schwankungen des Markts, die zum vollständi- gen oder teilweisen Verlust des investierten Vermögens führen können. Weitere Informationen zu den Risiken der Vermögensverwaltung sowie der Anlage in Investmentfonds kann der Anleger der Broschüre „Basisinformationen zur Geld- anlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung“ entnehmen. Bei Portfolioanpassungen kann es zu Verzögerungen bei der Orderausführung kommen.