HEBELWIRKUNG Musterklauseln

HEBELWIRKUNG. Die Hebelwirkung („Leverage“) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Risiko des AIF und seinem Nettoinventarwert. Leverage ist jede Methode, mit der der AIFM den lnvestitionsgrad des AIF erhöht (Hebelwirkung). Dies kann durch den Abschluss von in derivative Finanzinstrumente eingebettete Hebelfinanzierung, Pensionsgeschäfte oder auf andere Weise erfolgen. Der erwartete Leverage wird nach dem Value-at- Risk-Ansatz ermittelt und kann dem Anhang A „AIF im Überblick“ entnommen werden.
HEBELWIRKUNG. Gehebelte Transaktionen mit Futures, Optionen, Aktien oder CFD-Forex beinhalten ein hohes Risikos. Der Einschussbetrag ist gemessen am Wert des Kontrakts gering, so dass Transaktionen einer „Hebelwirkung“ unterliegen. Eine relativ geringfügige Marktbewegung hat einen verhältnismäßig größeren Einfluss auf die Mittel, die Sie hinterlegt haben oder noch hinterlegen müssen: Das kann zu Ihrem Nachteil, aber auch zu Ihrem Vorteil sein. Sie könnten einen Totalverlust des Einschusses sowie zusätzlicher Mittel erleiden. Wenn sich der Markt für Ihre Position schlecht entwickelt oder der Mindesteinschuss erhöht wird, könnten Sie aufgefordert werden, zur Erhaltung Ihrer Position kurzfristig zusätzliche Mittel in beträchtlicher Höhe nachzuschießen. Wenn Sie dieser Nachschussaufforderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nachkommen, kann Ihre Position mit Verlust liquidiert werden, wobei Sie für entstehende Mindererlöse oder auch einen negativen Kontostand, mit Ausnahme von CFD-Forex Produkten unter normalen Bedingungen, haften müssen. Ob Sie einen Hebel verwenden oder nicht liegt in Ihrem Ermessen. Es ist nicht verpflichtend. Ob Sie einen Hebel verwenden oder nicht liegt in Ihrem Ermessen. Es ist nicht verpflichtend.
HEBELWIRKUNG. Die Hebelwirkung („Leverage“) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Risiko des Teilfonds und seinem Nettoinventarwert. Leverage ist jede Methode, mit der der AIFM den lnvestitionsgrad des Teilfonds erhöht (Hebelwirkung). Dies kann durch den Abschluss von in derivative Finanzinstrumente eingebettete Hebelfinanzierung, Pensionsgeschäfte oder auf andere Weise erfolgen. Der erwartete Leverage wird nach dem Value-at- Risk-Ansatz ermittelt und kann dem Anhang A „Teilfonds im Überblick“ entnommen werden.
HEBELWIRKUNG. 20.1. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an, stimmt zu und akzeptiert, dass er die Konzepte der Hebelwirkung und des Margins versteht, wie diese in den oben genannten Definitionen definiert sind.
HEBELWIRKUNG. Privatkunden Gewerbliche Kunden
HEBELWIRKUNG. Der Einsatz von Derivaten kann zu einer Art Hebelwirkung führen, die bewirkt, dass der Nettoinventarwert der entsprechenden Teilfonds volatiler wird und/oder sich um grössere Beträge verändert, als wenn er nicht gehebelt worden wäre. Dies liegt daran, dass die Hebelwirkung den Effekt von Wertsteigerungen oder Wertverlusten bei den Wertpapieren und anderen Instrumenten des entsprechenden Teilfonds tendenziell übertreibt. Das Hebelelement eines Derivats kann zu einem Verlust führen, der deutlich grösser ist als der von den entsprechenden Teilfonds in die Derivate investierte Betrag. Ein Engagement in Derivaten kann zu einem hohen Risiko eines erheblichen Verlusts für die entsprechenden Teilfonds führen.
HEBELWIRKUNG. Die Fondsleitung kann zu Investitionszwecken engagementerhö- hende und engagementreduzierende derivative Finanzinstrumente einsetzen und Kredite aufnehmen. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu In- vestitionszwecken kann eine Hebelwirkung entstehen. Das Gesam- tengagement des Anlagefonds kann durch die Kreditaufnahme bis zu 125% und - zusammen mit den derivativen Finanzinstrumenten ins- gesamt bis zu 225% - des Nettofondsvermögens betragen. Die He- belwirkung eröffnet auf der einen Seite Chancen auf eine Erhöhung der Gesamtrendite des Anlagefonds, erhöht aber auch das Verlust- potenzial, indem die Wirkung von Ereignissen, welche den Wert einer getätigten Anlage negativ beeinflussen, durch die eingesetzte Hebel- wirkung entsprechend vergrössert wird. Verluste durch ungünstige Marktentwicklungen können durch den Hebeleinsatz beim Fonds er- heblich grösser ausfallen als ohne den Hebeleinsatz. Sodann können die für die aufgenommenen Fremdmittel zu entrichtenden Zinsen die Rendite des Anlagefonds ebenfalls negativ beeinflussen.
HEBELWIRKUNG. In dieser Sparte können die Anlagestrategien hohe Risiken mit sich bringen. Durch Einsatz des Hebeleffektes kann z.B. eine sehr geringe Marktschwankung zu hohen Gewinnen oder Verlusten führen. In bestimmten Fällen kann so die gesamte Investition verloren gehen. Der Nettoinventarwert solcher Anlageinstrumente ist zu dem Zeitpunkt, in dem sich ein Anleger für die Vornahme oder Abwicklung einer solchen Anlage entscheidet, normalerweise nicht bekannt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Anlage bzw. Abwicklung in der Regel eine Ankündigungsfrist vorausgehen muss. Der Nettoinventarwert kann daher erst berechnet werden, nachdem die Anlage vorgenommen bzw. abgewickelt wurde. Des Weiteren verfügt der „Alternativanleger“ oft nur über sehr wenige Informationen. Den manchmal sehr komplizierten Anlagestrategien der Investmentfonds fehlt häufig eine ausreichende Transparenz für den Anleger. Strategieänderungen, die zu einer großen Steigerung der Risiken für den Anleger führen können werden durch diesen oft falsch verstanden oder sogar total unterschätzt. "Alternative" Vermögensanlagen können sehr verschiedene Liquiditätsgrade haben. Die Liquidität kann sehr begrenzt sein. Für die meisten solcher Anlagen gilt entweder eine sogenannte „lock-up“-Periode oder es wird eine Vertragsstrafe erhoben, wenn Anlagen vor einem bestimmten Zeitpunkt abgewickelt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die durch solche Instrumente verbrieften Anlagen aufgrund ihrer eher langfristigen Ausrichtung vergleichsweise wenig liquide sind. Viele der im alternativen Anlagesektor verwendeten Anlagemethoden betreffen darüber hinaus entweder Anlagen in illiquide Finanzinstrumente oder Anlagen in Instrumente, die hinsichtlich ihrer Übertragung oder anderweitig rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es ist daher möglich, dass der Verkauf einer alternativen Anlage daher nur periodisch oder zu bestimmten Terminen nach einer Kündigungsfrist von mehreren Wochen erlaubt ist, beispielsweise vier Mal jährlich zu bestimmten Terminen. Der Verkaufserlös kann aufgrund einer Spanne zwischen Angebot- und Nachfragekurs von dem Nettoinventarwert des Instruments abweichen. In Bezug auf „hedge funds“ sind Rückkäufe von Anteilen nur monatlich, vierteljährlich oder einmal pro Jahr möglich. Für „private equity funds“ kann die „lock-up“-Periode mehr als 10 Jahre betragen. Schließlich muss infolge der Komplexität der von solchen Fonds getätigten zugrunde liegenden Anlagen der Nettoinventarwert nach Erhalt des ge...
HEBELWIRKUNG. Bei Hebelwirkung können Marktschwankungen bedeutende Gewinne einbringen, jedoch auch hohe Verluste hervorrufen. Die Verleihung von Finanzinstrumenten durch einen Anleger zieht die Übertragung des Eigentums an solchen Instrumenten (einschließlich der mit ihnen verbundenen Rechte und Forderungen) an den Entleiher nach sich. In seiner Eigenschaft als Verleiher erwirbt der Anleger gegenüber dem Entleiher ein vertragliches Recht auf Rückerstattung von Finanzinstrumenten der gleichen Art, Menge und Güte. Der Anleger ist deshalb dem Risiko ausgesetzt, dass gegen den Entleiher Insolvenz-, Zahlungsunfähigkeits-, Umschuldungs- oder ähnliche Verfahren eröffnet werden oder dass Pfändungs- oder Sperrmaßnahmen bezüglich der Vermögenswerte des Entleihers erfolgen. Der Anleger kann über die verliehenen Finanzinstrumente erst verfügen, wenn ihm diese zurückerstattet worden sind. Bis zu dieser Rückerstattung, die mehrere Tage dauern kann, ist er deshalb dem Risiko ausgesetzt, die Finanzinstrumente nicht zu einem Zeitpunkt verkaufen zu können, zu dem ihr Marktwert steigt. Des Weiteren besteht keinerlei Garantie, dass die Rückerstattung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann, so dass der Anleger das Risiko eingeht, seine Rechte nicht zum geeigneten Zeitpunkt ausüben zu können (z.B. hinsichtlich eines mit dem Finanzinstrument verbundenen Stimmrechts). Es ist möglich, dass der Entleiher zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rückerstattung der Finanzinstrumente erfolgen soll, nicht in der Lage ist, die Finanzinstrumente auf dem Markt zu erwerben. In diesem Fall kann der Anleger anstelle der Finanzinstrumente einen Geldbetrag erhalten, der dem Wert der verliehenen Finanzinstrumente zu einem bestimmten Zeitpunkt entspricht. Wenn der Entleiher eine Sicherheit zur Absicherung der Rückerstattung der verliehenen Finanzinstrumente leistet, ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt der Verwertung der Sicherheit der Wert der Vermögenswerte, die Gegenstand der Sicherheit sind, unter dem Wert der verliehenen Finanzinstrumente liegt. Der Kunde Hiermit bestätige ich , dass ich die Broschüre „Information über Risiken in Finanzinstrumenten“ am durch meinen Finanzberater erhalten habe. Unterschrift des Kunden/Zeichnungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.