Hebelwirkung Musterklauseln

Hebelwirkung. Gehebelte Transaktionen mit Futures, Optionen, Aktien oder CFD-Forex beinhalten ein hohes Risikos. Der Einschussbetrag ist gemessen am Wert des Kontrakts gering, so dass Transaktionen einer „Hebelwirkung“ unterliegen. Eine relativ geringfügige Marktbewegung hat einen verhältnismäßig größeren Einfluss auf die Mittel, die Sie hinterlegt haben oder noch hinterlegen müssen: Das kann zu Ihrem Nachteil, aber auch zu Ihrem Vorteil sein. Sie könnten einen Totalverlust des Einschusses sowie zusätzlicher Mittel erleiden. Wenn sich der Markt für Ihre Position schlecht entwickelt oder der Mindesteinschuss erhöht wird, könnten Sie aufgefordert werden, zur Erhaltung Ihrer Position kurzfristig zusätzliche Mittel in beträchtlicher Höhe nachzuschießen. Wenn Sie dieser Nachschussaufforderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nachkommen, kann Ihre Position mit Verlust liquidiert werden, wobei Sie für entstehende Mindererlöse oder auch einen negativen Kontostand, mit Ausnahme von CFD-Forex Produkten unter normalen Bedingungen, haften müssen. Ob Sie einen Hebel verwenden oder nicht liegt in Ihrem Ermessen. Es ist nicht verpflichtend. Ob Sie einen Hebel verwenden oder nicht liegt in Ihrem Ermessen. Es ist nicht verpflichtend.
Hebelwirkung. Die Hebelwirkung („Leverage“) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Risiko des AIF und seinem Nettoinventarwert. Leverage ist jede Methode, mit der der AIFM den lnvestitionsgrad des AIF erhöht (Hebelwirkung). Dies kann durch den Abschluss von in derivative Finanzinstrumente eingebettete Hebelfinanzierung, Pensionsgeschäfte oder auf andere Weise erfolgen. Der erwartete Leverage wird nach dem Value-at- Risk-Ansatz ermittelt und kann dem Anhang A „AIF im Überblick“ entnommen werden.
Hebelwirkung. Die Hebelwirkung („Leverage“) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Risiko des Teilfonds und seinem Nettoinventarwert. Leverage ist jede Methode, mit der der AIFM den lnvestitionsgrad des Teilfonds erhöht (Hebelwirkung). Dies kann durch den Abschluss von in derivative Finanzinstrumente eingebettete Hebelfinanzierung, Pensionsgeschäfte oder auf andere Weise erfolgen. Der erwartete Leverage wird nach dem Value-at- Risk-Ansatz ermittelt und kann dem Anhang A „Teilfonds im Überblick“ entnommen werden.
Hebelwirkung. 20.1. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an, stimmt zu und akzeptiert, dass er die Konzepte der Hebelwirkung und des Margins versteht, wie diese in den oben genannten Definitionen definiert sind.
Hebelwirkung. Privatkunden Gewerbliche Kunden
Hebelwirkung. Der Einsatz von Derivaten kann zu einer Art Hebelwirkung führen, die bewirkt, dass der Nettoinventarwert der entsprechenden Teilfonds volatiler wird und/oder sich um grössere Beträge verändert, als wenn er nicht gehebelt worden wäre. Dies liegt daran, dass die Hebelwirkung den Effekt von Wertsteigerungen oder Wertverlusten bei den Wertpapieren und anderen Instrumenten des entsprechenden Teilfonds tendenziell übertreibt. Das Hebelelement eines Derivats kann zu einem Verlust führen, der deutlich grösser ist als der von den entsprechenden Teilfonds in die Derivate investierte Betrag. Ein Engagement in Derivaten kann zu einem hohen Risiko eines erheblichen Verlusts für die entsprechenden Teilfonds führen.
Hebelwirkung. Die Fondsleitung kann zu Investitionszwecken engagementerhö- hende und engagementreduzierende derivative Finanzinstrumente einsetzen und Kredite aufnehmen. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu In- vestitionszwecken kann eine Hebelwirkung entstehen. Das Gesam- tengagement des Anlagefonds kann durch die Kreditaufnahme bis zu 125% und - zusammen mit den derivativen Finanzinstrumenten ins- gesamt bis zu 225% - des Nettofondsvermögens betragen. Die He- belwirkung eröffnet auf der einen Seite Chancen auf eine Erhöhung der Gesamtrendite des Anlagefonds, erhöht aber auch das Verlust- potenzial, indem die Wirkung von Ereignissen, welche den Wert einer getätigten Anlage negativ beeinflussen, durch die eingesetzte Hebel- wirkung entsprechend vergrössert wird. Verluste durch ungünstige Marktentwicklungen können durch den Hebeleinsatz beim Fonds er- heblich grösser ausfallen als ohne den Hebeleinsatz. Sodann können die für die aufgenommenen Fremdmittel zu entrichtenden Zinsen die Rendite des Anlagefonds ebenfalls negativ beeinflussen.
Hebelwirkung. In dieser Sparte können die Anlagestrategien hohe Risiken mit sich bringen. Durch Einsatz des Hebeleffektes kann z.B. eine sehr geringe Marktschwankung zu hohen Gewinnen oder Verlusten führen. In bestimmten Fällen kann so die gesamte Investition verloren gehen. Der Nettoinventarwert solcher Anlageinstrumente ist zu dem Zeitpunkt, in dem sich ein Anleger für die Vornahme oder Abwicklung einer solchen Anlage entscheidet, normalerweise nicht bekannt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Anlage bzw. Abwicklung in der Regel eine Ankündigungsfrist vorausgehen muss. Der Nettoinventarwert kann daher erst berechnet werden, nachdem die Anlage vorgenommen bzw. abgewickelt wurde. Des Weiteren verfügt der „Alternativanleger“ oft nur über sehr wenige Informationen. Den manchmal sehr komplizierten Anlagestrategien der Investmentfonds fehlt häufig eine ausreichende Transparenz für den Anleger. Strategieänderungen, die zu einer großen Steigerung der Risiken für den Anleger führen können werden durch diesen oft falsch verstanden oder sogar total unterschätzt. "Alternative" Vermögensanlagen können sehr verschiedene Liquiditätsgrade haben. Die Liquidität kann sehr begrenzt sein. Für die meisten solcher Anlagen gilt entweder eine sogenannte „lock-up“-Periode oder es wird eine Vertragsstrafe erhoben, wenn Anlagen vor einem bestimmten Zeitpunkt abgewickelt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die durch solche Instrumente verbrieften Anlagen aufgrund ihrer eher langfristigen Ausrichtung vergleichsweise wenig liquide sind. Viele der im alternativen Anlagesektor verwendeten Anlagemethoden betreffen darüber hinaus entweder Anlagen in illiquide Finanzinstrumente oder Anlagen in Instrumente, die hinsichtlich ihrer Übertragung oder anderweitig rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es ist daher möglich, dass der Verkauf einer alternativen Anlage daher nur periodisch oder zu bestimmten Terminen nach einer Kündigungsfrist von mehreren Wochen erlaubt ist, beispielsweise vier Mal jährlich zu bestimmten Terminen. Der Verkaufserlös kann aufgrund einer Spanne zwischen Angebot- und Nachfragekurs von dem Nettoinventarwert des Instruments abweichen. In Bezug auf „hedge funds“ sind Rückkäufe von Anteilen nur monatlich, vierteljährlich oder einmal pro Jahr möglich. Für „private equity funds“ kann die „lock-up“-Periode mehr als 10 Jahre betragen. Schließlich muss infolge der Komplexität der von solchen Fonds getätigten zugrunde liegenden Anlagen der Nettoinventarwert nach Erhalt des ge...
Hebelwirkung. Bei Hebelwirkung können Marktschwankungen bedeutende Gewinne einbringen, jedoch auch hohe Verluste hervorrufen. Die Verleihung von Finanzinstrumenten durch einen Anleger zieht die Übertragung des Eigentums an solchen Instrumenten (einschließlich der mit ihnen verbundenen Rechte und Forderungen) an den Entleiher nach sich. In seiner Eigenschaft als Verleiher erwirbt der Anleger gegenüber dem Entleiher ein vertragliches Recht auf Rückerstattung von Finanzinstrumenten der gleichen Art, Menge und Güte. Der Anleger ist deshalb dem Risiko ausgesetzt, dass gegen den Entleiher Insolvenz-, Zahlungsunfähigkeits-, Umschuldungs- oder ähnliche Verfahren eröffnet werden oder dass Pfändungs- oder Sperrmaßnahmen bezüglich der Vermögenswerte des Entleihers erfolgen. Der Anleger kann über die verliehenen Finanzinstrumente erst verfügen, wenn ihm diese zurückerstattet worden sind. Bis zu dieser Rückerstattung, die mehrere Tage dauern kann, ist er deshalb dem Risiko ausgesetzt, die Finanzinstrumente nicht zu einem Zeitpunkt verkaufen zu können, zu dem ihr Marktwert steigt. Des Weiteren besteht keinerlei Garantie, dass die Rückerstattung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann, so dass der Anleger das Risiko eingeht, seine Rechte nicht zum geeigneten Zeitpunkt ausüben zu können (z.B. hinsichtlich eines mit dem Finanzinstrument verbundenen Stimmrechts). Es ist möglich, dass der Entleiher zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rückerstattung der Finanzinstrumente erfolgen soll, nicht in der Lage ist, die Finanzinstrumente auf dem Markt zu erwerben. In diesem Fall kann der Anleger anstelle der Finanzinstrumente einen Geldbetrag erhalten, der dem Wert der verliehenen Finanzinstrumente zu einem bestimmten Zeitpunkt entspricht. Wenn der Entleiher eine Sicherheit zur Absicherung der Rückerstattung der verliehenen Finanzinstrumente leistet, ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt der Verwertung der Sicherheit der Wert der Vermögenswerte, die Gegenstand der Sicherheit sind, unter dem Wert der verliehenen Finanzinstrumente liegt. Der Kunde Hiermit bestätige ich , dass ich die Broschüre „Information über Risiken in Finanzinstrumenten“ am durch meinen Finanzberater erhalten habe. Unterschrift des Kunden/Zeichnungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters