Vorteile Musterklauseln

Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
Vorteile. Zahlreiche Analysen und Studien zeigen, dass ökonometrische Modelle geeignet sind, die Existenz von ILUC-Effekten zu belegen und deren ungefähre Dimension zu quantifi- zieren. Sie sind in der Lage, einen Erkenntnisgewinn über Marktreaktionen sowie über Zusammenhänge und Größenordnungen von Effekten zu liefern und dies in gewisser abstrakter Weise auch mit Bezug auf Produktart und Region.
Vorteile. Bei der Bewertung dieses deterministisch bestimmten ILUC-Faktors wird deutlich, dass die entsprechenden Annahmen und Festlegungen deutlich vordergründiger sind als bei den zuvor beschriebenen Modellen. In den Modellen verbergen sich die seitens der Mo- dellanwender gleichfalls determinierten Einstellungen in der Modellkomplexität. Das „Modell“ des Öko-Instituts gibt nicht vor, den Abschlag von 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent durch eine wissenschaftliche Rechnung zu unterlegen, sondern macht statt- dessen den Schätzcharakter des Vorgehens transparent.
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds nicht-monetäre Vorteile (z.B. für Research, Finanzanalysen, Marktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu diesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil der Transaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssumme. Die Verwaltungsgesellschaft bezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer Verwaltungsleistung. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich bei der Verwaltung des Fondsvermögens der Dienste der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000, Xxxx, Xxxxxxx (externer Manager). Dabei fallen zu Lasten des Fondsvermögens jedoch keine über Punkt 15 hinausgehende Kosten an. Der externe Manager trifft alle Entscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung nach eigenem Ermessen, ohne vorab Weisungen von der Verwaltungsgesellschaft einholen zu müssen. Zum Aufgabenkreis des externen Managers gehören insbesondere der Kauf und Verkauf von sämtlichen Vermögensgegenständen für den Investmentfonds; die Eröffnung und Glattstellung von Derivate-Positionen sowohl zu Anlage- als auch zu Absicherungszwecken, sofern dies in den Anlagegrundsätzen vorgesehen ist; das Liquiditätsmanagement und die Berücksichtigung von Corporate Actions sowie in Abstimmung mit der Verwaltungsgesellschaft, die Ausübung von Gläubigerrechten, insbesondere auf Gläubigerversammlungen; Nicht zu den Aufgaben des externen Managers gehört die Ausübung von Stimmrechten für Aktien, die zum Investmentfonds gehören; diese ist der Verwaltungsgesellschaft vorbehalten; die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche (z.B. class actions) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen des Investmentfonds. Der externe Manager wird die Verwaltungsgesellschaft hierbei jedoch nach Bedarf unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Überlassung erforderlicher Unterlagen, sofern gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. D...
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Die Verwaltungsgesellschaft nimmt insbesondere Leistungen folgender externer Beratungsfirmen oder Anlageberater in Anspruch: Für schwer bewertbare Vermögensgegenstände kann die Verwaltungsgesellschaft zum Zwecke der Bewertung Beratungsleistungen zukaufen, wobei dabei eine Gesellschaft (oder allenfalls mehrere dieser Gesellschaften), die auf der Liste der Beratungsgesellschaften für schwer bewertbare Vermögenswerte aufscheint, eingesetzt wird. Diese Liste - zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts - finden Sie anbei sowie in gegebenenfalls aktualisierter Form in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information). Die entsprechenden Kosten dieser Beratungsleistungen werden dem Investmentfonds gemäß Pkt. 15. lit. f dieses Dokuments verrechnet. (aktuelle Liste unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information) Die folgenden Gesellschaften werden von der Verwaltungsgesellschaft als Berater im Zusammenhang mit der Bewertung schwer bewertbarer Vermögensgegenständen eingesetzt: Value & Risk Service GmbH, OpernTurm (18. OG), Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter ...
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds (sons- tige geldwerte) Vorteile (z.B. für Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließ- lich dann vereinnahmt, wenn sie zur Qualitätsverbesserung im Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Auf- wandsentschädigungen an den Fonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Das Fondsmanagement wird von Amundi Deutschland GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000 - 000, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx durchgeführt, wobei keine zusätzlichen Kosten zu den in den Fondsbestimmungen unter Punkt "Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen" ausgewiesenen Kosten anfallen.
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
Vorteile. 1. Das Unternehmen kann den Kunden nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich der Erfüllung notwendiger Bedingungen Vorteile anbieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf VIP-Status, Turniere und/oder andere Privilegien ("Vorteile").
Vorteile. Ø für den Arbeitgeber ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz wie Mutterschutz, Schwerbehinderung greift nicht kein Kündigungsprozess möglich Betriebsrat braucht nicht angehört zu werden Ø für den Arbeitnehmer Abkürzung der Kündigungsfristen, so dass er seine Arbeitstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber sofort aufnehmen kann es kommt nicht zu einer verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung
Vorteile. Ertragsstarke und risikofreie Anlage mit attraktiver Gesamtrendite und einfacher Eröffnung - Garantierter attraktiver Zinsbonus am Ende der Laufzeit auf die Sparleistungen, die Bo- nuszahlung erfolgt unabhängig von Einkommensgrenzen - Keine anfallenden Gebühren bei Online-Kontoführung und ununterbrochener Bespa- rung durch den Arbeitgeber und vertragsgemäßer Rückzahlung - Überschaubare Anlagedauer von maximal 7 Jahren (6 Jahre Einzahlungsdauer plus bis zu 1 Jahr Ruhefrist) - Einlagensicherungsfondsgeschützt