Systemverfügbarkeit. 2.1. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt der Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Software. 2.2. Zur Ausfallzeit aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von SAP entziehen, gehören unter anderem: 2.2.1. Nichteinhaltung der in der Vereinbarung angegebenen Verantwortlichkeiten des Auftraggebers (einschließlich Verwendung einer Version oder eines Release der Subskriptionssoftware mit aktuellem Softwarepflegevertrag). 2.2.2. Durch den Auftraggeber verursachte Ausfallzeiten. 2.2.3. Unterbrechungen aufgrund von Anforderungen eines Drittherstellers der vom Auftraggeber bereitgestellten Software. 2.2.4. Unterbrechungen oder Abschaltungen der IT-Umgebung oder von Teilen derselben (oder Server für die Serverbereitstellung), die sich durch die Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Software und/oder durch Anpassungen oder Modifikationen der vom Auftraggeber bereitgestellten Software, der Subskriptionssoftware oder IT-Umgebung (oder Server für die Serverbereitstellung) seitens des Auftraggebers ergeben, sofern diese im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung nicht in der Verantwortung von SAP liegen. 2.2.5. Wiederherstellungszeiten für Nutzerdaten (Wiederherstellungen der Daten in der Datenbank von einem Sicherungsmedium), wenn die Ursache der angeforderten Wiederherstellung nicht von SAP verschuldet wurde.
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Samples: Service Level Agreement
Systemverfügbarkeit. 2.1. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt der Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte SoftwareErworbene Software von einem Drittanbieter.
2.2. Zur Ausfallzeit aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von SAP entziehen, gehören unter anderem:
2.2.1. Nichteinhaltung der in der Vereinbarung angegebenen Verantwortlichkeiten des Auftraggebers (einschließlich der Bestellung von Pflegeaktivitäten für die Erworbene Software bei der Verwendung einer Version oder eines Release der Erworbenen Software und/oder Subskriptionssoftware mit aktuellem Softwarepflegevertrag).
2.2.2. Durch den Auftraggeber verursachte Ausfallzeiten.
2.2.3. Unterbrechungen aufgrund von Anforderungen eines Drittherstellers der vom Auftraggeber bereitgestellten Erworbenen Software.
2.2.4. Unterbrechungen oder Abschaltungen der IT-Umgebung oder von Teilen derselben (oder Server für die Serverbereitstellung), die sich durch die Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Erworbenen Software und/oder durch Anpassungen oder Modifikationen der vom Auftraggeber bereitgestellten Erworbenen Software, der Subskriptionssoftware oder IT-Umgebung (oder Server für die Serverbereitstellung) seitens des Auftraggebers ergeben, sofern diese im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung nicht in der Verantwortung von SAP liegen.
2.2.5. Wiederherstellungszeiten für Nutzerdaten (Wiederherstellungen der Daten in der Datenbank von einem Sicherungsmedium), wenn die Ursache der angeforderten Wiederherstellung nicht von SAP verschuldet wurde.
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Systemverfügbarkeit. 2.1. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt der Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte SoftwareErworbene Software von einem Drittanbieter.
2.2. Zur Ausfallzeit aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von SAP entziehen, gehören unter anderem:
2.2.1. Nichteinhaltung der in der Vereinbarung angegebenen Verantwortlichkeiten des Auftraggebers (einschließlich ein- schließlich der Bestellung von Pflegeaktivitäten für die Erworbene Software bei der Verwendung einer Version oder eines Release der Erworbenen Software und/oder Subskriptionssoftware mit aktuellem Softwarepflegevertrag).
2.2.2. Durch den Auftraggeber verursachte Ausfallzeiten.
2.2.3. Unterbrechungen aufgrund von Anforderungen eines Drittherstellers der vom Auftraggeber bereitgestellten Erworbenen Software.
2.2.4. Unterbrechungen oder Abschaltungen der IT-Umgebung oder von Teilen derselben (oder Server für die Serverbereitstellung), die sich durch die Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Erworbenen Software und/oder durch Anpassungen oder Modifikationen der vom Auftraggeber bereitgestellten Erworbenen Software, der Subskriptionssoftware Subskriptions- software oder IT-Umgebung (oder Server für die Serverbereitstellung) seitens des Auftraggebers ergeben, sofern diese im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung nicht in der Verantwortung von SAP liegen.
2.2.5. Wiederherstellungszeiten für Nutzerdaten (Wiederherstellungen der Daten in der Datenbank von einem Sicherungsmedium), wenn die Ursache der angeforderten Wiederherstellung nicht von SAP verschuldet wurde.
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