Tablets Musterklauseln

Tablets. Du hast die Verantwortung für das Tablet und die Verantwortung kannst du nicht auf andere übertragen. Die Tablets darfst du grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Zudem achtest du jederzeit auf die sichere Aufbewahrung der Tablets und verwendest es für unterrichtliche Zwecke. Für die unterrichtliche Nutzung achtest du auf folgende Punkte: - Es gilt grundsätzlich die Hausordnung der Schule. - Der Lautsprecher ist grundsätzlich ausgeschaltet. - Die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes und des Datenschutzes hältst du ein. - Die Lehrkraft kann jederzeit dein Tablet kontrollieren. Browser- und App-Verlauf darfst du nicht löschen. - Tablets im Unterricht darfst du nur dann benutzen, wenn die Lehrkraft es dir erlaubt (sonst in der Tasche bzw. Hülle zu). - Die Foto-, Audio- und Videofunktionalität darfst du nur dann im Unterricht benutzen, wenn folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden: o Foto-, Audio- und Videoaufnahmen darfst du nur mit Erlaubnis der Lehrkraft sowie mit Einwilligung der Betroffenen machen. o Die Aufnahmen darfst du nur innerhalb des Unterrichts benutzen. Die Aufnahmen löschst du nach Abschluss des Arbeitsauftrages. o Aufnahmen, die du im Unterricht machst, darfst du grundsätzlich nicht an Dritte zeigen, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlichen. - Du gehst sorgsam mit dem Tablet um und achtest insbesondere darauf, dass der Akku vor Schulbeginn geladen ist. - Das Headset bringst du immer mit. - Die Tablets bleiben in den Pausen im Klassenzimmer, es sei denn du nimmst einen Fachraumwechsel vor. - Die Tablets darfst du nicht auf dem Schulhof benutzen. - Während der Tabletnutzung darfst du nicht essen und trinken. Defekte am Tablet, festgestellte Störungen, Missbrauch durch Dritte meldest du unverzüglich der Lehrkraft. Du wirst von der Haftung freigestellt, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorlag. Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Xxxxxxx, - Die Nutzung unseres pädagogischen Netzes und des schulischen WLAN ist nur nach Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung möglich. - Bei der Nutzung unseres pädagogischen Netzes und des schulischen WLAN werden automatisch personenbezogene Daten verarbeitet. Dies geht nur, wenn hierfür eine Einwilligung vorliegt. Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre / Eure Einwilligungen einholen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.