Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr Musterklauseln

Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VVS-Tarifgebietes liegen, wer- den Fahrausweise nach den Haustarifen der betreffenden Verkehrsunternehmen bzw. Tarifverbünden für die gesamte Fahrstrecke ausgegeben.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. 8.1 Für Fahrten nach und von Tarifpunkten außerhalb des vgf-Tarifgebietes sind für die gesamte Fahrtstrecke Fahrscheine nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Ver- kehrsunternehmens erforderlich sofern keine Sonderregelung mit Nachbarverbünden beste- hen. Punkt 8.1.1 alte Version entfällt, da es das KVV Anschlussticket wegen BW Tarif nicht mehr gibt Die TGO-Angebote EUROPASS 24h + FDS / EUROPASS-Family 24h + FDS werden inner- halb der vgf auf dem Schienenabschnitt Schenkenzell – Freudenstadt Hbf/Freudenstadt Stadt anerkannt. Für Fahrten mit Stadtbahnzügen der Linie S81 über Eutingen im Gäu hinaus in Richtung Herrenberg gelten grundsätzlich die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (BB DB AG) oder Albtal Verkehrs-Gesellschaft mbH (BB AVG mbH). Für Fahrten innerhalb des Gebietes des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS) sind Fahrkarten des VVS erfor- derlich. Für Fahrten in Fernverkehrszügen der IC-Linie 87 auf dem Linienabschnitt zwischen Stutt- gart und Singen (Hohentwiel) werden für Fahrten innerhalb des vgf-Tarifgebietes von der DB auch die Fahrausweise der vgf anerkannt.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VPE-Tarifgebietes liegen, werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betroffenen Verkehrsunternehmen bzw. dem geltenden Tarif der Baden-Württemberg-Tarif Gesellschaft ausgegeben.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VVS-Tarifgebietes liegen, werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betreffenden Ver- kehrsunternehmen für die gesamte Fahrstrecke ausgegeben. Für Teil- strecken vorhandene VVS-Tickets werden anerkannt, aber nicht auf den Gesamtfahrpreis zum durchgehend berechneten Fahrpreis angerechnet.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des bodo-Tarifgebiets liegen (= ein- und ausbrechender Verkehr), werden Fahrscheine nach dem Baden-Württemberg-Tarif oder Haustarif der betroffenen Verkehrsunternehmen ausgegeben.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des naldo-Tarifgebiets liegen (= ein- und ausbrechender Verkehr) werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betroffenen Verkehrsunternehmen ausgege- ben. Für Teilstrecken vorhandene naldo-Fahrscheine, in Verbindung mit lückenlos anschließenden Verbundfahrscheinen benachbarter Ver- bünde oder mit Fahrausweisen nach dem Haustarif der betroffenen Verkehrsunternehmen auch für die Gesamtfahrstrecke, werden aner- kannt. Für Teilstrecken vorhandene Verbundfahrscheine werden nicht auf einen DB-Fahrpreis eines durchgehend berechneten DB- Fahrpreises angerechnet.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des naldo-Tarifgebiets liegen (= ein- und ausbrechender Verkehr), kommt grundsätzlich der Baden-Württemberg-Tarif (bwtarif; siehe Nr. 12.2) zur Anwendung. Ist dies nicht der Fall, geben die Verkehrsunternehmen mit ein-/ausbrechenden Linien eigene Haustarif-Fahrausweise aus. Eine lückenlose Stückelung von naldo-Fahrausweisen (Ausnahme naldo- Anschlussfahrscheine; siehe Nr. 5.15) mit anderen Tarifen (bwtarif, Haustarife und/oder Verbundtarife benachbarter Verbünde) ist alter- nativ zulässig.

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