Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr Musterklauseln

Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VVS-Tarifgebietes liegen, wer- den Fahrausweise nach den Haustarifen der betreffenden Verkehrsunternehmen bzw. Tarifverbünden für die gesamte Fahrstrecke ausgegeben.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des naldo-Tarifgebiets liegen (= ein- und ausbrechender Verkehr) werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betroffenen Verkehrsunternehmen ausgege- ben. Für Teilstrecken vorhandene naldo-Fahrscheine, in Verbindung mit lückenlos anschließenden Verbundfahrscheinen benachbarter Ver- bünde oder mit Fahrausweisen nach dem Haustarif der betroffenen Verkehrsunternehmen auch für die Gesamtfahrstrecke, werden aner- kannt. Für Teilstrecken vorhandene Verbundfahrscheine werden nicht auf einen DB-Fahrpreis eines durchgehend berechneten DB- Fahrpreises angerechnet.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des bodo-Tarifgebiets liegen (= ein- und ausbrechender Verkehr), werden Fahrscheine nach dem Baden-Württemberg-Tarif oder Haustarif der betroffenen Verkehrsunternehmen ausgegeben.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des naldo-Tarifgebiets liegen (= ein- und ausbrechender Verkehr), kommt grundsätzlich der Baden-Württemberg-Tarif (bwtarif; siehe Nr. 12.2) zur Anwendung. Ist dies nicht der Fall, geben die Verkehrsunternehmen mit ein-/ausbrechenden Linien eigene Haustarif-Fahrausweise aus. Eine lückenlose Stückelung von naldo-Fahrausweisen (Ausnahme naldo- Anschlussfahrscheine; siehe Nr. 5.15) mit anderen Tarifen (bwtarif, Haustarife und/oder Verbundtarife benachbarter Verbünde) ist alter- nativ zulässig.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. 8.1 Für Fahrten nach und von Tarifpunkten außerhalb des vgf-Tarifgebietes sind für die gesamte Fahrtstrecke Fahrscheine nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Ver- kehrsunternehmens erforderlich sofern keine Sonderregelung mit Nachbarverbünden beste- hen. Punkt 8.1.1 alte Version entfällt, da es das KVV Anschlussticket wegen BW Tarif nicht mehr gibt Die TGO-Angebote EUROPASS 24h + FDS / EUROPASS-Family 24h + FDS werden inner- halb der vgf auf dem Schienenabschnitt Schenkenzell – Freudenstadt Hbf/Freudenstadt Stadt anerkannt. Für Fahrten mit Stadtbahnzügen der Linie S81 über Eutingen im Gäu hinaus in Richtung Herrenberg gelten grundsätzlich die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (BB DB AG) oder Albtal Verkehrs-Gesellschaft mbH (BB AVG mbH). Für Fahrten innerhalb des Gebietes des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS) sind Fahrkarten des VVS erfor- derlich. Für Fahrten in Fernverkehrszügen der IC-Linie 87 auf dem Linienabschnitt zwischen Stutt- gart und Singen (Hohentwiel) werden für Fahrten innerhalb des vgf-Tarifgebietes von der DB auch die Fahrausweise der vgf anerkannt.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VVS-Tarifgebietes liegen, werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betreffenden Ver- kehrsunternehmen für die gesamte Fahrstrecke ausgegeben. Für Teil- strecken vorhandene VVS-Tickets werden anerkannt, aber nicht auf den Gesamtfahrpreis zum durchgehend berechneten Fahrpreis angerechnet.
Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr. Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VPE-Tarifgebietes liegen, werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betroffenen Verkehrsunternehmen bzw. dem geltenden Tarif der Baden-Württemberg-Tarif Gesellschaft ausgegeben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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