Tarifwahl Musterklauseln

Tarifwahl. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten hat der Hafennutzer einen Tarif für die Hafennutzung zu wählen, der den tatsächlichen Nutzungszeitraum und Nutzungs- umfang für seinen Aufenthalt umfasst, soweit die Preisliste dies vorsieht. Dies ist der Entgeltstelle Binnenschifffahrt (EBHS) über die entsprechenden Übermittlungswege (siehe Ziff. 4.3) im Rahmen der Meldefristen mitzuteilen. Eine Änderung der Tarifwahl für  angefangene und/oder abgeschlossene Nutzungszeiträume ist nicht möglich  noch nicht angefangene Nutzungszeiträume ist möglich. Dafür wird pro Vorgang ein Bearbeitungsentgelt gemäß Preisliste berechnet. Soweit der Hafennutzer keinen auf seine spezifische Hafennutzung nach Preisliste anwendbaren Tarif gewählt hat, wird das Entgelt allein durch die zuständige Fach- stelle (EBHS) berechnet. Dies erfolgt auf Basis des Tarifs der anzuwendenden Preisgruppe mit dem größten Nutzungsumfang und dem jeweils kleinsten verfügba- ren Nutzungszeitraum gemäß der Preisliste Binnenschifffahrt, mindestens jedoch für einen Zeitraum von 14 Tagen.

Related to Tarifwahl

  • Tarife Tarif Erstattungsprozentsatz W115 15 % W120 20 % W120E 20 % W125 25 % W130 30 % W135 35 % W150 50 % W100 100 %

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Reklamationen 1. Eine Reklamation ist jede Äußerung der Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung bzw. dem Verlauf der geleisteten Dienstleistung und kann mit einem Anspruch auf Verbesserung der Dienstleistung bzw. Rückerstattung aller oder eines Teils der erhaltenen Gebühren einhergehen. Aufforderungen ohne den gegen den Betreiber gerichteten Anspruch gelten nicht als Reklamation. 2. Im Reklamationsschreiben sind zumindest folgende Daten zur Kundenidentifizierung anzugeben: Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer. Ohne diese Daten werden die Reklamationen vom Betreiber nicht bearbeitet. 3. Alle Reklamationen bezüglich der vertraglichen Dienstleistungen sind vorzubringen: a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3, b. per Kontaktformular auf der Webseite, c. telefonisch, d. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers, e. persönlich am Sitz des Betreibers. 4. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunde nachzureichen. 5. Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall einzureichen. 6. Das Vorbringen einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Pflicht, den Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber fristgerecht nachzukommen. 7. Der Betreiber prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls die Reklamation einer Ergänzung bedarf, beginnt die Frist für die Reklamationsprüfung mit dem Tag der Vorlage aller notwendigen Unterlagen oder weiteren Erklärungen/Informationen. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, unterrichtet er den Kunden über die Verzögerung und deren Grund (Umstände, die festgestellt werden müssen) und teilt die voraussichtliche Frist der Reklamationsprüfung mit. 8. Die Reklamationsentscheidung wird dem Kunden je nach seiner Xxxx per E-Mail oder Post zugeschickt. Der Betreiber kann diese Entscheidung an eine andere vom Kunden gewünschte Adresse/E-Mail-Adresse senden. 9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers eine Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim KDZ bearbeitet. Die Beschwerde ist durch eine der nachstehend beschriebenen Möglichkeiten einzureichen: a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3, b. per Kontaktformular auf der Webseite, c. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers, d. persönlich am Sitz des Betreibers. 10. Der Kunde kann: a. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamationsentscheidung eine Beschwerde gegen diese Entscheidung des Betreibers direkt an KD zu richten; x. Xxxxx gegen den Betreiber beim zuständigen Gericht erheben.

  • Prüfung der Genossenschaft, Prüfungsverband 44 - Prüfung - (1) Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste für jedes Geschäftsjahr zu prüfen. (2) Im Rahmen der Prüfung nach Abs. 1 ist bei Genossenschaften, die die Größenkriterien des § 53 Abs. 2 GenG überschreiten, der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts zu prüfen. (3) Unterschreitet die Genossenschaft die Größenkriterien des § 53 Abs. 2 GenG, kann der Vorstand den Prüfungsverband beauftragen, die Prüfung nach Abs. 1 um die Prüfungsgegenstände des Abs. 2 zu erweitern. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Aufsichtsrates, die erweiterte Prüfung in Erfüllung seiner Aufgaben nach § 38 GenG zu veranlassen. (4) Soweit die Genossenschaft Prüfungspflichten aus der Makler- und Bauträgerverordnung treffen, ist auch diese Prüfung durchzuführen. (5) Die Genossenschaft wird von dem Prüfungsverband geprüft, dem sie angehört. (6) Der Vorstand der Genossenschaft ist verpflichtet, die Prüfung sorgfältig vorzubereiten. Er hat den Prüfern alle Unterlagen und geforderten Aufklärungen zu geben, die für die Durchführung der Prüfung benötigt werden. (7) Der Vorstand der Genossenschaft hat dem Prüfungsverband den durch die Mitgliederversammlung festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates sowie dessen Bericht einzureichen. (8) Über das Ergebnis der Prüfung haben Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes zu beraten. Der Prüfungsverband ist berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen. Die Organe der Genossenschaft sind verpflichtet, den Beanstandungen und Auflagen des Prüfungsverbandes nachzukommen. (9) Der Prüfungsverband ist berechtigt, an den Mitgliederversammlungen der Genossenschaft teilzunehmen und darin jederzeit das Wort zu ergreifen. Er ist daher zu allen Mitgliederversammlungen fristgerecht einzuladen.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten: