Common use of Techniken zur Einschränkung des Kreditrisikos Clause in Contracts

Techniken zur Einschränkung des Kreditrisikos. Die Raiffeisenkasse schützt sich durch die Hereinnahme von Sicherheiten vor Kreditausfällen, sollte der Kreditnehmer in Zukunft aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, seinen Verpflichtungen (Bezahlung Zinsen und Kapital) nachzukommen. Die Bewertung aller bankmäßigen Sicherheiten soll vorsichtig, realistisch und unter Berücksichtigung der Verwertungsmöglichkeiten erfolgen. In Übereinstimmung mit der vom Verwaltungsrat definierten Kreditpolitik liegt die vorrangig von der Bank verwendete Methode zur Verringerung des Kreditrisikos darin, unterschiedliche Arten von Personal- und Realgarantien einzuholen. Diese Garantieformen werden natürlich unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse der Kreditbonität der Kunden, der Kredithöhe, der Laufzeit und der technischen Form der beantragten Kredite verlangt. Der Großteil der mittel- und langfristigen Kredite der Raiffeisenkasse ist durch Hypothek (normalerweise Hypothek ersten Grades) sichergestellt. Darüber hinaus ist ein weiterer Teil der Kredite durch Bürgschaften sichergestellt, die hauptsächlich und je nach Fall, von Gesellschaftern der Unternehmen oder von mit den Kreditnehmern verbundenen Personen stammen. Derzeit werden keine Derivate zur Absicherung des Kreditrisikos verwendet (beispielsweise Credit Default-Swaps). Mit Bezug auf die Wertpapieraktivitäten gilt es, nachdem die Zusammensetzung des Portfolios vorrangig mit Wertpapieren von Emittenten mit hohem Kreditstandig erfolgt, festzuhalten, dass hier derzeit keine Formen von Kreditrisikoverringerungen angewandt werden. Laufend wird daran gearbeitet, um effiziente und angemessene Prozesse zu garantieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die volle Konformität mit den Anforderungen der neuen Richtlinien zum Kreditrisiko an die Organisation, die Wirtschaftlichkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleistet ist.

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Techniken zur Einschränkung des Kreditrisikos. Die Raiffeisenkasse schützt sich durch die Hereinnahme von Sicherheiten vor Kreditausfällen, sollte der Kreditnehmer in Zukunft aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, seinen Verpflichtungen (Bezahlung Zinsen und Kapital) nachzukommen. Die Bewertung aller bankmäßigen Sicherheiten soll vorsichtig, realistisch und unter Berücksichtigung der Verwertungsmöglichkeiten erfolgen. In Übereinstimmung mit der vom Verwaltungsrat definierten Kreditpolitik liegt die vorrangig von der Bank verwendete Methode zur Verringerung des Kreditrisikos darin, unterschiedliche Arten von Personal- und Realgarantien einzuholen. Diese Garantieformen werden natürlich unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse der Kreditbonität der Kunden, der Kredithöhe, der Laufzeit und der technischen Form der beantragten Kredite verlangt. Der Großteil der mittel- und langfristigen Kredite der Raiffeisenkasse ist durch Hypothek (normalerweise Hypothek ersten Grades) sichergestellt. Darüber hinaus ist ein weiterer Teil der Kredite durch Bürgschaften sichergestellt, die hauptsächlich und je nach Fall, von Gesellschaftern der Unternehmen oder von mit den Kreditnehmern verbundenen Personen stammen. Derzeit werden keine Derivate zur Absicherung des Kreditrisikos verwendet (beispielsweise Credit Default-Swaps). Mit Bezug auf die Wertpapieraktivitäten gilt es, nachdem die Zusammensetzung des Portfolios vorrangig mit Wertpapieren von Emittenten mit hohem Kreditstandig erfolgt, festzuhalten, dass hier derzeit keine Formen von Kreditrisikoverringerungen angewandt werden. Laufend wird daran gearbeitet, um effiziente und angemessene Prozesse zu garantieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die volle Konformität mit den Anforderungen der neuen Richtlinien zum Kreditrisiko an die Organisation, die Wirtschaftlichkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleistet ist.

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