Common use of Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOMs) Clause in Contracts

Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOMs). Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnah- men um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbar- keit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen. Die TOMs unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwick- lung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesent- liche Änderungen sind zu dokumentieren. Der Auftraggeber und der Auftragsverarbeiter sind sich einig, dass die definierten TOMs ausreichend im Sinne der DSGVO sind. Die Einzelheiten der TOMs können Sie im Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx einsehen. Auf Nachfrage senden wir Ihnen unsere TOM auch unverzüglich zu. Die Dokumentation der TOMs beinhaltet auf Aufforderung des Auftrag- gebers auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der TOMs zur Gewährleistung der Sicher- heit der Verarbeitung.

Appears in 4 contracts

Samples: www.inexio.net, www.inexio.net, www.inexio.net

Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOMs). Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnah- men um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbar- keit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer sichert mit der Aufnahme der Verarbeitungstätigkeit personenbezogener Daten zu, dass die den obigen Ausführungen entsprechende TOMs umgesetzt wurden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die aktuellen TOMs unverzüglich zur Prüfung vorzulegen. Die TOMs unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwick- lungWeiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesent- liche Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Der Auftraggeber und der Auftragsverarbeiter sind sich einig, dass die definierten TOMs ausreichend im Sinne der DSGVO sind. Die Einzelheiten der TOMs können Sie im Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx einsehen. Auf Nachfrage senden wir Ihnen unsere TOM auch unverzüglich zu. Die Dokumentation der TOMs beinhaltet auf Aufforderung des Auftrag- gebers Auftraggebers auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen regel- mäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der TOMs zur Gewährleistung der Sicher- heit Sicherheit der Verarbeitung.

Appears in 3 contracts

Samples: www.inexio.net, www.inexio.net, www.trost2.de

Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOMs). Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnah- men Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbar- keit Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer sichert mit der Aufnahme der Verarbeitungstätigkeit personenbezogener Daten zu, dass die den obigen Ausführungen entsprechende TOMs umgesetzt wurden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die aktuellen TOMs unverzüglich zur Prüfung vorzulegen. Die TOMs unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwick- lungWeiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesent- liche Wesentliche Änderungen sind zu sindzu dokumentieren. Der Auftraggeber und der Auftragsverarbeiter sind sich einig, dass die definierten TOMs ausreichend im Sinne der DSGVO sind. Die Einzelheiten der TOMs können Sie im Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx einsehen. Auf Nachfrage senden wir Ihnen unsere TOM auch unverzüglich zu. Die Dokumentation der TOMs beinhaltet auf Aufforderung des Auftrag- gebers Auftraggebers auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der TOMs zur Gewährleistung der Sicher- heit Sicherheit der Verarbeitung.

Appears in 1 contract

Samples: dtnetservice.de

Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOMs). Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnah- men um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbar- keit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer sichert mit der Aufnahme der Verarbeitungstätigkeit personenbezogener Daten zu, dass die den obigen Ausführungen entsprechende TOMs umgesetzt- wurden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die aktuellen TOMs unverzüglich zur Prüfung vorzulegen. Die TOMs unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwick- lungWeiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesent- liche Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Der Auftraggeber und der Auftragsverarbeiter sind sich einig, dass die definierten TOMs ausreichend im Sinne der DSGVO sind. Die Einzelheiten der TOMs können Sie im Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx einsehen. Auf Nachfrage senden wir Ihnen unsere TOM auch unverzüglich zu. Die Dokumentation der TOMs beinhaltet auf Aufforderung des Auftrag- gebers Auftraggebers auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen regel- mäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der TOMs zur Gewährleistung der Sicher- heit Sicherheit der Verarbeitung.

Appears in 1 contract

Samples: www.inexio.net