Technische Aspekte Musterklauseln

Technische Aspekte. Es liegen keine Anhaltspunkte für vorbestehende technische Mängel vor, die den schweren Vorfall hätten beeinflussen oder verursachen können.
Technische Aspekte. Der militärische Helikopter AS332 „Super Puma“, eingetragen als T-320, war zum Verkehr nach IFR zugelassen. • Der zivile Helikopter EC 120 B „Colibri“, eingetragen als HB-ZHD, war zum Verkehr nach VFR zugelassen. • Die HB-ZHD war aufgrund ihres Transponders für das Verkehrshinweissys- tem (Traffic Advisory System – TAS) der T-320 erkennbar. • Die T-320 war für das Kollisionswarngerät Flarm der HB-ZHD nicht erkenn- bar, weil die T-320 nicht mit einem entsprechenden Gerät ausgerüstet war. • Die Untersuchung ergab keine Anhaltspunkte für vorbestehende technische Mängel, die den schweren Vorfall hätten verursachen oder beeinflussen kön- nen.
Technische Aspekte. Es liegen keine Anhaltspunkte für vorbestandene technische Mängel vor, die den schweren Vorfall hätten beeinflussen können. Bei vertikalen Annäherungen bildet das Konfliktwarnsystem der Flugsicherung (short term conflict alert – STCA) nur ein sehr beschränkt wirksames Sicherheits- netz. Im vorliegenden schweren Vorfall trat die erste Warnung im Sektor M2 in Zürich um 08:36:52 UTC und in den Sektoren INSE und L12 in Genf um 08:36:59 UTC, also rund 35 Sekunden resp. 28 Sekunden vor der gefährlichen Annähe- rung auf. Von 08:36:57 UTC an generierte das TCAS der GWI 2529 Ausweich- anweisungen. Um 08:36:59 UTC begann das TCAS der HHN 201 Ausweichan- weisungen anzugeben. Damit trat die STCA Warnung fast gleichzeitig mit den Ausweichanweisungen des letzten Sicherheitsnetzes (TCAS) auf. Den Flugver- kehrsleitern blieb deshalb keine Zeit die sich anbahnende gefährliche Annähe- rung wirksam zu entschärfen. Ein frühzeitiges Erkennen des sich anbahnenden Konflikts wurde zudem dadurch erschwert, dass die beiden Flugzeuge durch verschiedene Sektoren auf unter- schiedlichen Frequenzen geführt wurden. Dazu kam, dass die Koordination und der Überblick dadurch beeinträchtigt waren, dass die beiden Flugzeuge in den verschiedenen Sektoren zum Teil nicht dargestellt wurden. Aus folgenden Gründen wurden beide Flüge nur auf den Radardisplays der Sek- toren L12 und M2 dargestellt: • Im Sektor WEST verliess die XXX 000 nach Passieren von FL 245 den verti- kalen Zuständigkeitsbereich und wurde nicht mehr dargestellt. • Im Sektor M2 wurden sowohl die GWI 2529 wie auch die HHN 201 dargestellt. Die Flugwege beider Flüge führten durch dessen Zuständigkeitsbereich. Der schwere Vorfall ereignete sich innerhalb des Sektors M2. • Im Sektor INSE wurde nur die HHN 201 dargestellt. Das Flugzeug befand sich zwar frühzeitig oberhalb dieses Sektors, der Flug war aber aufgrund des fest- gelegten Ablaufes diesem Sektor zugeteilt. Erst mit der Auslösung des STCA Alarms wurde auch die GWI 2529 dargestellt. • Xx Xxxxxx X00 xxxxx beide Flüge dargestellt. Aufgrund der zeitlichen Abfolge kreuzten sich die Flüge aber ausserhalb dieses Sektors. Die Bezirksleitstelle Genf war zum Zeitpunkt des schweren Vorfalls technisch nicht in der Lage, die vom Transponder in Mode S EHS der GWI 2529 übermittel- te gewählten Flugfläche 250 mit der im ATM System eingegebenen Flugfläche 280 zu vergleichen. Im vorliegenden Fall hätte diese aufgetretene Differenz be- reits mehr als drei Minuten vor dem schweren Vorfall zur Au...
Technische Aspekte. Beide Flugzeuge waren zum Verkehr nach IFR zugelassen. • Die Untersuchung ergab keine Anhaltspunkte für vorbestandene techni- sche Mängel, die den Vorfall hätten verursachen oder beeinflussen können.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen