Common use of Technische Gebäudebestandteile Clause in Contracts

Technische Gebäudebestandteile. Technische Gebäudebestandteile sind maschinelle Einrichtungen, Anlagen und Geräte, die Bestandteile von Gebäuden sind. Hierzu zählen zum Beispiel Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Raumbelüftungsanlagen, Antennenanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Brandschutzanlagen, Photovoltaikanlagen und Solaranlagen. Die zugehörigen Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen, z. B. Festplatten jeder Art) sind, sofern sie vom Benutzer nicht ausgewechselt werden können, mitversichert. Daten und Programme sind keine technischen Gebäudebestandteile. Versichert sind jedoch auch die für die Grundfunktion der versicherten technischen Gebäudebestandteile notwendigen oder hierfür individu- ell erstellten Programme und Daten. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:

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